- 17.02.2026, 11:17:02
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FPÖ – Petschnig: „Die neue SPÖ-Vermögens-Überwachungssteuer“
Vom Eigenheim bis zu Omas Schmuck: Alles soll erfasst werden
Die von SPÖ-Chef Babler forcierte Vermögenssteuer ist nach Ansicht des FPÖ-Geld- und Währungssprechers NAbg. Alexander Petschnig ohne ein umfassendes staatliches Vermögensregister technisch nicht umsetzbar. Damit stehe nicht eine „Reichensteuer“, sondern ein tiefgreifendes Kontrollinstrument im Raum – die Vermögens-Überwachungssteuer.
„Wer Vermögen besteuern will, muss dieses zuerst vollständig erfassen. Das bedeutet in letzter Konsequenz ein zentrales Register sämtlicher Vermögenswerte der Bürger. Grundstücke, Häuser, Beteiligungen, Sammlerstücke, Schmuck, Oldtimer, Kunstwerke. Alles müsste bewertet und dokumentiert werden. Das ist kein Steuermodell, das ist ein Überwachungsmodell“, so Petschnig.
Der freiheitliche Abgeordnete verwies darauf, dass eine Vermögenssteuer als Selbstbemessungsabgabe ausgestaltet wäre. Die Eigentümer müssten ihre Vermögenswerte eigenständig deklarieren und bewerten. „Hier beginnt das eigentliche Problem: Wer legt den gemeinen Wert einer Briefmarkensammlung oder eines historischen Fahrzeugs fest? Der Eigentümer? Ein staatlich bestellter Gutachter? Am Ende entscheidet die Finanzverwaltung. „Und das Finanzstrafrecht wirft seinen langen Schatten“, warnte Petschnig.
Eine solche Konstruktion führe zwangsläufig zu flächendeckenden Bewertungsstreitigkeiten, enormem Verwaltungsaufwand und erheblicher Rechtsunsicherheit. „Wir sprechen hier nicht über einige dutzend Superreiche. Wir sprechen über hunderttausende Haushalte, die plötzlich in ein Bewertungs- und Meldeverfahren gezwungen würden. Das kriminalisiert faktisch breite Teile der Bevölkerung, weil jeder Bewertungsfehler ein finanzstrafrechtliches Risiko darstellt“, erklärte Petschnig.
Besonders kritisch ist, dass rund achtzig Prozent des Vermögens in Österreich aus Immobilienvermögen bestehen. Dieses unterliegt bereits der Grunderwerbsteuer sowie der Grundsteuer, also einer laufenden Substanzbesteuerung. „Hier soll ein weiterer Zugriff auf bereits mehrfach belastetes Vermögen erfolgen. Das widerspricht jeder ordnungspolitischen Vernunft“, so Petschnig.
Historische Erfahrungen zeigen zudem, dass vergleichbare Modelle international aus guten Gründen wieder abgeschafft wurden. Auch in Österreich seien frühere vermögensbezogene Steuern nicht ohne Grund ausgelaufen. So hatte der Verfassungsgerichtshof 2007 zentrale Bestimmungen der damaligen Erbschafts- und Schenkungssteuer als verfassungswidrig aufgehoben. Bereits 1993 wurde die Vermögenssteuer unter dem SPÖ-Finanzminister Ferdinand Lacina abgeschafft.
„Es ist bemerkenswert, dass ausgerechnet jene politische Familie, die die Vermögenssteuer einst selbst beendet hat, nun ein noch weitreichenderes System einführen will. Wer aus der Geschichte nichts lernt, produziert neue Rechtsunsicherheit”, betonte Petschnig: „Österreich braucht Wachstum, Investitionen und Rechtssicherheit. Was Babler hier vorlegt, ist keine Reform, sondern der Einstieg in ein staatliches Vermögensregister mit umfassender Kontrolllogik. Das lehnen wir aus tiefster Überzeugung entschieden ab.“
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