• 09.12.2025, 16:31:32
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Wirtschaftsausschuss: Gespräche für Elektrizitätswirtschaftsgesetz sollen weiterlaufen

Auch für Energie-Preisüberwachungsmechanismus ist Verfassungsmehrheit im Nationalratsplenum noch nicht gegeben

Wien (PK) - 

Wien (PK) -Zwar ebnete der heutige Wirtschaftsausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS den Weg für ein neues Günstiger-Strom-Gesetz und dem damit verbundenen erneuerten Elektrizitätswirtschaftsgesetz in das Nationalratsplenum. Für die morgen startende Plenarwoche ist aber weiter keine Verfassungsmehrheit und Einigung mit der Opposition in Sicht. Im Ausschuss legten die Fraktionen ihre Standpunkte zur jetzigen Fassung der Regierungsvorlage dar. Die Abgeordneten der ÖVP, SPÖ und NEOS betonten die Bedeutung der Initiative für den Energiemarkt und die Energiepreise und appellierten an FPÖ und Grüne, dieser zuzustimmen. Während die Regierungsfraktionen auf eine Einigung und einen Beschluss diese Woche hofften, mahnten FPÖ und Grüne weitere Gespräche ein. Die Freiheitlichen forderten, Maßnahmen zur Reduktion der Energiekosten einzubauen. Die Grünen wiederum begründeten ihre Ablehnung damit, dass die Regierungsvorlage in der jetzigen Fassung die Transformation des Energiesystems nicht ausreichend genug unterstütze. Die Regierungsvorlage wurde schließlich mehrheitlich mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS angenommen. Einen Schritt in Richtung Opposition soll mit einem Ausschussantrag erreicht werden, der heute im Ausschuss eingebracht und ebenfalls mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS angenommen wurde. Dieser beinhaltet zunächst nur redaktionelle Änderungen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes und des Ökostromgesetzes, soll aber Grundlage für weitere Gespräche und Verhandlungen mit der Opposition sein.

Ebenfalls mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS angenommen wurde eine Änderung des Preisgesetzes 1992 und des Energie-Control-Gesetzes für einen Preisüberwachungsmechanismus für Energie. Damit ist auch hier zum jetzigen Zeitpunkt keine Zweidrittelmehrheit für die Plenarsitzung gegeben. Auch in diesem Punkt behielten sich FPÖ und Grüne eine Zustimmung vor.

Einstimmig angenommen wurde hingegen die Verlängerung des Missbrauchsverbots für den Energiesektor bis Ende 2031. Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen vertagt wurde weiters eine Initiative der Grünen für einen Ausstieg aus dem Vertrag über die Energiecharta.

Günstiger-Strom-Gesetz soll mit erneuertem Elektrizitätswirtschaftsgesetz neuen Rechtsrahmen für Strommarkt bringen

Mit einer umfassenden Regierungsvorlage für ein Günstiger-Strom-Gesetz möchte die Bundesregierung einen neuen Rechtsrahmen für den Strommarkt und die Rechte sowie Pflichten von dessen Akteuren festlegen (312 d.B.). Damit soll auf den starken Wandel des Elektrizitätsmarkts in den vergangenen Jahren reagiert werden, der eine zunehmende Dezentralisierung der Energieerzeugung und neue Marktakteure gebracht hat. Der bisherige 14 Jahre alte Rechtsrahmen sei dafür nicht mehr ausreichend, wird in den Erläuterungen argumentiert. Daher soll ein modernes Elektrizitätsrecht als Basis für System- und Kosteneffizienz aber auch zur Gewährleistung einer sicheren Stromversorgung geschaffen werden. Dies soll den Wettbewerb stärken und so auch für leistbare Energie sorgen. Das Gesetz strebt auch eine Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen und Endkunden an und möchte deren aktive Teilhabe am Energiemarkt fördern. So soll unter anderem die bereits im Zuge des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaketes geschaffene Möglichkeit, Energie in Energiegemeinschaften dezentral zu erzeugen, diese zu verbrauchen oder zu verkaufen, durch die Einführung des "aktiven Kunden" erweitert werden. Das Gesetz sieht auch Maßnahmen für einkommensschwache Haushalte, wie einen Sozialtarif, Vorauszahlungszähler sowie das Recht auf Ratenzahlung, vor.

Mittels eines Ausschussantrags brachte Tanja Graf (ÖVP) heute im Ausschuss redaktionelle Änderungen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes und des Ökostromgesetzes ein. Dieser sei Grundlage für weitere Gespräche und Verhandlungen zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz mit der Opposition, führte Graf aus. Sowohl die Regierungsvorlage als auch der Ausschussantrag wurden mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS angenommen. Für einen verfassungskonformen Beschluss im Nationalratsplenum ist dort eine Zweidrittelmehrheit und damit die Zustimmung von mindestens einer weiteren Oppositionspartei notwendig.

Das Gesetz sei ein "wesentlicher Baustein", um die Preise zu senken und lege die Spielregeln für alle Marktteilnehmer fest, strich Abgeordnete Graf (ÖVP) dessen Bedeutung hervor. Es sei viel in den Ausbau erneuerbarer Energie investiert worden und es müsse sichergestellt werden, dass die Netze so genützt werden könnten, dass weiter ausgebaut werden könne. Derzeit würden die Strombezieher den größten Teil der anfallenden Netzkosten tragen und diese Kosten sollen mit dem Gesetz künftig fairer verteilt werden.

Nach über 14 Jahren sei ein "Update" dieses für den Strommarkt sehr wichtigen Regelwerks notwendig, betonte Alois Schroll (SPÖ). Dieses werde für ein besser funktionierendes Energiesystem mit fairer verteilten Netzkosten sorgen. Zudem hob Schroll die Bedeutung des Sozialtarifs für einkommensschwache Haushalte als "großen Wurf" hervor. Abschließend appellierte Schroll an die beiden Oppositionsfraktionen, angesichts der Bedeutung des Gesetzes im Nationalratsplenum zuzustimmen.

Die Regierungsvorlage beinhalte "so viele tolle und wichtige" Punkte, die Erleichterungen für Unternehmen, Netzentwicklungspläne, die Weiterentwicklung des Stromsystems und die bessere Integration erneuerbarer Energien bringen würden, warb auch Karin Doppelbauer (NEOS) für die Zustimmung der Opposition zu einem "soliden, fairen und ausgewogenen" Paket.

Die Regierungsvorlage sei ein Versuch, die "Explosion" der Netzkosten einzudämmen, habe aber keine Auswirkungen auf die eigentlichen Steuern und Kosten auf Energie, bemängelte Axel Kassegger (FPÖ). Dies müsste aber das Ziel sein und solange das nicht der Fall sei, werde es eher keine Zustimmung der FPÖ geben, schloss er.

Lukas Hammer (Grüne) berichtete von konstruktiven Gesprächen mit den Regierungsfraktionen zum neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz. Nach einer Verhandlungswoche sei man "sehr gut unterwegs". Das Ziel der Grünen sei dabei, ein gutes Betriebssystem für den Energiebereich und dessen Transformation zu schaffen. Alles, was aber gegen diese Transformation stehe, dürfe nicht im Gesetz verankert werden, forderte Hammer und begründete damit die derzeitige Ablehnung der Grünen.

Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus

Mit Änderungen des Preisgesetzes 1992 und des Energie-Control-Gesetzes soll ein neuer Preisüberwachungsmechanismus für Energie geschaffen werden (313 d.B.). Der derzeitige Rechtsrahmen stelle sich als zu unflexibel dar, um einen Energiekrisenmechanismus bzw. Maßnahmen bei Missständen vorsehen zu können, ist den Erläuterungen der entsprechenden Regierungsvorlage zu entnehmen. Daher soll im Preisgesetz die Ausnahme von Strom und Gas gestrichen werden. Mit dem neuen Preisüberwachungsmechanismus erhält die Bundesregierung die Möglichkeit, bei einer ungerechtfertigten Preispolitik vorübergehend in Energiepreise einzugreifen. Eine wichtige Rolle soll hier der E-Control zukommen. Diese soll künftig prüfen können, ob die von Energieanbietern geforderten Preise die internationale Preisentwicklung widerspiegeln. Stellt sie dabei Missstände in der Form fest, dass Preise auf eine ungerechtfertigte Preispolitik zurückzuführen sind, soll sie Vorschläge zur Behebung ausarbeiten und die Bundesregierung darüber unterrichten. Auf Basis dieser Erkenntnisse soll die Bundesregierung die Möglichkeit erhalten, volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise für die Dauer von sechs Monaten festlegen zu können, wenn der Missstand nicht durch andere marktkonforme Maßnahmen beseitigt werden kann. Die Regierungsvorlage wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags angenommen. Dieser beinhaltete neben redaktionellen Anpassungen unter anderem auch eine ergänzte Frist von drei Monaten, binnen der die E-Control Untersuchungen durchführen muss. Damit soll eine Verfahrensbeschleunigung erreicht und die Effektivität der Bestimmung gestärkt werden, ist den Erläuterungen zu entnehmen. Mit der Abänderung würden Stellungnahmen aus dem Begutachtungsverfahren berücksichtigt, erläuterte Barbara Teiber (SPÖ). Dies bringe Klarheit zur EU-Konformität, ergänzte Tanja Graf (ÖVP) und hob die Bedeutung des Preisüberwachungsmechanismus für alle Akteure hervor. Die Regierungsvorlage wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS mehrheitlich angenommen.

Angesichts der kurzen Vorlage der Abänderung ließ Axel Kassegger (FPÖ) noch offen, ob seine Fraktion im Nationalratsplenum der Regierungsvorlage und den darin enthaltenen Verfassungsbestimmungen zustimmen werde. Dem schloss sich auch Lukas Hammer (Grüne) für seine Fraktion an und befand es grundsätzlich positiv, dass in Krisenzeiten eingegriffen werden könne. Zudem forderte Hammer, dass künftige Vorstände der E-Control vollständig unabhängig von Marktinteressen sein sollen. Karin Doppelbauer (NEOS) betonte die Bedeutung des Gesetzes für den Wettbewerb und zur Verhinderung von Preismissbrauch.

Missbrauchsverbot für den Energiesektor soll bis Ende 2031 verlängert werden

Das "Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern" ist derzeit bis 31. Dezember 2027 befristet. Mit einer Regierungsvorlage soll es nun um weitere vier Jahre bis Ende 2031 verlängert werden (303 d.B.). Damit soll die wettbewerbsbehördliche Durchsetzung des Missbrauchsverbots für den Energiesektor gestärkt werden, ist den Erläuterungen zu entnehmen. So soll es weiter möglich sein, großen Energieversorgern Einkaufs- oder Verkaufspreise oder sonstige Geschäftsbedingungen, die sich bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ergeben würden, zu untersagen. Die Regierungsvorlage wurde einstimmig angenommen.

Grüne: Ausstieg aus dem Vertrag über die Energiecharta

Österreich soll der Entscheidung anderer Länder folgen und aus dem Vertrag über die Energiecharta (ECT) austreten, fordert Leonore Gewessler (Grüne) mittels Entschließungsantrag (599/A(E)). Das ursprüngliche Ziel des ECT sei gewesen, den Rahmen für einen effizienten europäischen Energiemarkt zu schaffen. Der Vertrag widerspreche mittlerweile allerdings den geänderten energiepolitischen Rahmenbedingungen, argumentiert Gewessler. So seien Bestrebungen der EU, den Vertrag mit den Pariser Klimazielen in Einklang zu bringen, gescheitert. Der ECT gefährde damit auch die Dekarbonisierung und die Transformation der Industrie. Mittlerweile habe die EU-Kommission allen Mitgliedsländern, die weiterhin Vertragspartei des ECT sind, mitgeteilt, dass ihre weitere Teilnahme rechtswidrig sei und mit der Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren gedroht. Lukas Hammer (Grüne) untermauerte im Ausschuss die Forderung für einen raschen Ausstieg und betonte, dass der Vertrag in der Vergangenheit auch von anderen Fraktionen kritisiert worden sei. So habe die SPÖ diesen etwa als "Klimakillervertrag" bezeichnet.

Derzeit würden Gespräche in der Koalition zu der Ausstiegsaufforderung der Kommission laufen, berichtete Staatssekretärin Elisabeth Zehetner. Aktuell sei die Faktenlage aber nicht ganz klar und eine Klärung müsse abgewartet werden. Insgesamt gelte es im Falle eines Ausstiegs zu beachten, dass die Regeln für bestehende Investitionen bis 2047 weiter gelten würden. Zudem gab die Staatssekretärin zu bedenken, dass die Modernisierung der Energiecharta gelungen sei und betonte, dass der Investitionsschutz ein sehr achtenswertes Gut sei.

Ein Austritt würde kurzfristig wenig bringen und wäre standortgefährdend sowie nicht positiv für Unternehmen, begründete Barbara Kolm (FPÖ) die Ablehnung eines Vertragsausstiegs durch ihre Fraktion.

Es gebe "viele gute Gründe" für einen Ausstieg und die Bundesregierung führe dazu bereits Gespräche, begründete Barbara Teiber (SPÖ) ihren Antrag auf Vertagung, der mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS angenommen wurde. (Schluss Wirtschaftsausschuss) pst


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