- 02.12.2025, 18:53:33
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- OTS0182
Gesundheitsausschuss: Umsetzung des elektronischen Eltern-Kind-Passes auf 1. Oktober 2026 verschoben
Ausweitung der Diagnosencodierung auf ambulanten Bereich und der Löschfrist für ELGA-Daten auf 30 Jahre
Die ursprünglich für Anfang 2026 geplante Ablöse des "gelben Papierheftes" durch den elektronischen Eltern-Kind-Pass verzögert sich und wird auf den 1. Oktober 2026 verschoben. Grund dafür sei "Komplexität des Projekts", heißt es in den Erläuterungen des Gesetzesentwurfs der Regierungsfraktionen, der heute im Gesundheitsausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen angenommen wurde.
Zu einer Verzögerung kommt es auch im Bereich der verpflichtenden Dokumentation im Gesundheitswesen. Nach dem stationären Sektor sollten laut Novelle - mit einem Jahr Verspätung - nunmehr auch alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, Gruppenpraxen, Primärversorgungseinheiten sowie Ambulatorien ab dem 1. Jänner 2026 eine einheitliche Diagnosen- und Leistungsdokumentation (in Form von sogenannten ICD-10-Codes) durchführen. Die Regierungsvorlage wurde aber schließlich in der Fassung eines Abänderungsantrags mit ÖVP-SPÖ-NEOS-Mehrheit beschlossen, der zunächst einen sechs Monate langen Pilotbetrieb vorsieht. Die vollumfängliche Pflicht zur Datenmeldung tritt somit erst ab dem dritten Quartal 2026 in Kraft.
Löschfrist von ELGA-Daten auf 30 Jahre ausgeweitet
Zustimmung von allen Parteien gab es zu einer von ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ eingebrachten Initiative, die eine Ausdehnung der bestehenden Löschfrist von ELGA-Gesundheitsdaten von zehn auf 30 Jahre mit sich bringt. Dies sei insbesondere im Hinblick auf chronische, seltene oder komplexe Erkrankungen von Bedeutung, wird im Antrag zur Änderung des Gesundheitstelematikgesetzes ins Treffen geführt.
Mit ÖVP-SPÖ-NEOS-Mehrheit wurden schließlich noch Änderungen im ASVG beschlossen, die unter anderem die Festlegung eines Preisbandes für wirkstoffgleiche Arzneispezialitäten für die Jahre 2027 und 2029 sowie die Verlängerung von Regelungen im Bereich der Generika und Biosimilars umfassten.
Technische Umsetzung für elektronischen Eltern-Kind-Pass in die Wege geleitet
Grundsätzlich soll der Eltern-Kind-Pass (EKP), der bis Ende 2023 als Mutter-Kind-Pass bezeichnet wurde, die Früherkennung von gesundheitlichen und psychosozialen Risikofaktoren von Müttern und deren Kindern ermöglichen. Bei der digitalen Variante des EKP stehe wiederum das Ziel im Vordergrund, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Gesundheitsdiensteanbietern und auch die Zuweisung zu diversen Unterstützungsangeboten (z. B. Frühe Hilfen) zu erleichtern. Die nun von der Regierung vorgelegte Novelle sieht nun im Konkreten vor, dass ab dem 1. Oktober 2026 alle neu festgestellten Schwangerschaften ausschließlich in elektronischer Form dokumentiert werden. Außerdem sollen erstmals ab 1. März 2027 die Daten zu den Kindern, die ab diesem Tag geboren werden, elektronisch gespeichert werden (305 d.B.).
Untersuchungsprogramm soll aktualisiert und ergänzt werden
Das seit 2014 unveränderte Untersuchungsprogramm, das laut Regierungsvorlage jährlich rund 425.000 Kinder sowie 82.000 Schwangere und Neugeborene erfasst, soll weiterentwickelt und unter anderem durch eine zusätzliche Hebammenberatung vor der Geburt, einen zusätzlichen Ultraschall gegen Ende der Schwangerschaft, weitere Laborleistungen sowie ein Gesundheitsgespräch ergänzt werden, wie der Vorlage zu entnehmen ist. Bei Letzterem soll der Schwerpunkt auf der Erhebung von psychosozialen und sozioökonomischen Belastungen liegen.
Durch den heutigen Beschluss im Ausschuss werde nur die technische Umsetzung des EKP in die Wege geleitet, erläuterte Staatssekretärin Königsberger-Ludwig, der genaue Umfang, die Art und der Zeitpunkt der ärztlichen Untersuchungen und der Hebammenberatungen sollen mittels Verordnung festgelegt werden.
Emotional geführte Debatte über Wahlfreiheit und "Recht auf analoges Leben"
Viel Gegenwind gab es von Seiten der freiheitlichen Fraktion, die der Regierungsvorlage wenig abgewinnen konnte. Schon das Umtaufen des Mutter-Kind-Passes rein aus "ideologischen Gründen" sei aus Sicht des Abgeordneten Peter Wurm "verrückt" gewesen. Er ortete zudem einen "Digitalisierungswahn", durch den man die "Büchse der Pandora" geöffnet habe. Marie-Christine Giuliani-Sterrer (FPÖ) pochte auf ein "Recht auf analoges Leben", während Andrea Schartel (FPÖ) sich besorgt darüber zeigte, dass die Regelungen die "anonyme Geburt" gefährden könnten. Ebenso wie Christoph Steiner (FPÖ) wies sie auf den emotionalen Wert des Mutter-Kind-Passes hin. Ferner habe sich auch Andreas Babler für ein "Recht auf analoges Leben" eingesetzt, hielt Steiner der SPÖ-Fraktion entgegen.
Ralph Schallmeiner (Grüne) erinnerte an die umfassenden Vorarbeiten in letzten Gesetzgebungsperiode, mit denen eine gute Basis geschaffen worden sei. Die Zustimmung zum Gesetz machte er von der Beantwortung einer Reihe von Detailfragen abhängig. So wollte er unter anderem wissen, ob Väter auf die Gesundheitsdaten der Mütter zugreifen können. Er wies zudem darauf hin, dass die Daten länger als 30 Jahre gespeichert werden, zumal die Frist von der letzten Untersuchung des Kindes an zu laufen beginne.
Wenn man die freiheitlichen Argumente ernst nehme, dann müsste man auch die E-Card abschaffen und ELGA auflösen, merkte Rudolf Silvan (SPÖ) pointiert an. Durch die Novelle werde ein "längst überfälliger nächster Schritt" gesetzt, der zahlreiche Fortschritte im Sinne der Verbesserung der Gesundheitsversorgung bringe. Mit dem digitalen Eltern-Kind-Pass werde eines der erfolgreichsten gesundheitspolitischen Projekte in die Gegenwart und in die Zukunft geholt, um ein sicheres und barrierefreies System zu etablieren, schloss sich Antonio Della Rossa (SPÖ) den Ausführungen seines Fraktionskollegen an. Positiv stufte er auch die geplante Ausweitung des Untersuchungsprogramms ein.
Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) begrüßte die Verbesserungen im Rahmen des Eltern-Kind-Pass-Programms. Auch Christoph Pramhofer (NEOS) befürwortete die Digitalisierung im Gesundheitswesen, durch die man laut Studien bis zu 4,5 Mrd. Ꞓ einsparen könnte. Die Datensicherheit sei zudem durch die Pseudonymisierung gewährleistet.
Königsberger-Ludwig: Wichtiges Tool für evidenzbasierte Steuerung und Planung des Gesundheitswesens
Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig versicherte, dass bei der technischen Umsetzung des digitalen Eltern-Kind-Passes die höchsten Standards im Bereich des Datenschutzes beachtet würden. Die pseudonymisierten Daten würden es jedoch den politisch Verantwortlichen ermöglichen, eine evidenzbasierte, profunde Politik zu machen und die richtigen Entscheidungen im Hinblick auf Prävention und Förderprogramme zu treffen. Gerade bezüglich Gesundheitsdaten sei Österreich derzeit nicht "on the top". Grundsätzlich stehe sie auch dazu, dass in Hinkunft nur mehr die digitale Variante zur Verfügung stehe, zumal sie viele Vorteile (z. B. Erinnerung an Untersuchungstermine) mit sich bringen würde.
In Beantwortung einzelner Fragen führte die Staatssekretärin unter anderem aus, dass Schwangerschaftsabbrüche nicht nachvollziehbar seien, da beim "Schließen" des Eltern-Kind-Passes keine Gründe angegeben werden müssten. Auch die Väter hätten keinen Zugriff auf die Daten der Mütter. Was die geplante Hebammenberatung betreffe, so werde es sich dabei um eine zusätzliche und freiwillige Maßnahme handeln. In Richtung des Abgeordneten Schallmeiner (Grüne) teilte die Staatssekretärin mit, dass eine längere Speicherdauer positiv gesehen werde. Die bei den Gesundheitsgesprächen erhobenen Daten würden zudem nur in Form eines Scores von 1 bis 7 eingetragen.
Der FPÖ-Abgeordneten Andrea Schartel gegenüber führte Königsberger-Ludwig aus, dass auch Ausdrucke von Daten angefordert werden können; diese sollten auch kostenlos sein. Die für die Arbeitergeberinnen und Arbeitgeber notwendigen Bestätigungen über die Schwangerschaft würden schon jetzt von den Gynäkologinnen und Gynäkologen direkt übermittelt, erläuterte sie, daran ändere sich nichts. Nicht in Gefahr sei auch die "anonyme Geburt", zumal es keine Ausweispflicht gebe.
Ausweitung der Diagnosen- und Leistungscodierung auf den ambulanten Bereich ab Mitte 2026
Im Zuge der im Jahr 2023 eingeleiteten Gesundheitsreform haben sich Länder und Sozialversicherung auf die Einführung einer verpflichtenden und bundesweit einheitlichen Diagnosencodierung verständigt. Durch die Zuordnung von Diagnosen und medizinischen Leistungen auf einheitliche Schlüssel ("Internationale Klassifikation der Krankheiten" der WHO, ICD-10-Codes) soll nicht nur die Behandlungssicherheit erhöht, sondern auch die Kommunikation zwischen den einzelnen Gesundheitsdienstleistern erleichtert werden, wird in den Erläuterungen hervorgehoben.
Die von der Regierung vorgeschlagene Novellierung des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen (DokuG-Novelle 2025) sieht nun vor, dass nach dem stationären nun auch der gesamte ambulante Bereich eingebunden werden soll. Da ein im Laufe der Sitzung eingebrachter Abänderungsantrag einen Pilotbetrieb von sechs Monaten vorsieht, werden alle niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Gruppenpraxen sowie Ambulatorien nunmehr ab dem dritten Quartal 2026 (Meldung bis 30. November 2026) dazu verpflichtet, eine codierte Diagnosen- und Leistungsdokumentation durchzuführen und die Daten an die jeweiligen Krankenversicherungsträger zu übermitteln. Eine freiwillige Meldung sei jedoch bereits ab 1. Jänner 2026 möglich und soll für die Pilotierung genutzt werden (296 d.B.).
Im Zuge der Arbeiten zur Implementierung der bundesweit einheitlichen Diagnosencodierung hätten sich einige Fragen hinsichtlich der technischen Umsetzung sowie der rechtlichen Grundlagen ergeben, ist den Erläuterungen zu entnehmen. Mit der vorliegenden Novelle sollen neben redaktionellen Anpassungen vor allem diverse Klarstellungen und Vereinfachungen umgesetzt werden.
So wird etwa explizit darauf hingewiesen, dass Leistungserbringerinnen bzw. Leistungserbringer nur dann Daten an die Sozialversicherung zu übermitteln haben, wenn für sie auch gemäß Ärztegesetz eine Pflicht zur Nutzung der E-Card-Infrastruktur besteht. Wahlärztinnen und Wahlärzte mit insgesamt weniger als 300 verschiedenen Patientinnen bzw. Patienten pro Jahr sind damit zum Beispiel ausgenommen.
Die Ausweitung der Diagnosencodierung werde zu mehr Qualität in der medizinischen Behandlung führen, zeigte sich Abgeordnete Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) überzeugt. Gerade die Corona-Krise hätte gezeigt, dass die Datenlage im Gesundheitsbereich in Österreich nicht optimal sei, erinnerte Mario Lindner (SPÖ).
Die Vorlage enthalte eine Reihe von Fehlern, urteilte Ralph Schallmeiner (Grüne), der deshalb auch einen Vertagungsantrag stellte, der jedoch keine Mehrheit fand. Im Besonderen bemängelte er die Ausnahme für Wahlärztinnen und Wahlärzte, die weniger als 300 Patientinnen und Patienten haben.
Katayun Pracher-Hilander (FPÖ) äußerte datenschutzrechtliche Bedenken und hinterfragte, ob der Schutz der Anonymität der Daten wirklich gesichert sei. Kritik übte sie auch an der äußerst kurzen Begutachtungsfrist. Die Vorlage enthalte daher viele Fehler, war auch Gerhard Kaniak (FPÖ) überzeugt.
Eine Klarstellung sei notwendig gewesen, da sonst das Gesetz in seiner ursprünglichen Form in Kraft getreten wäre, stellte Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig fest. Österreich sei zudem eines der letzten Länder, das die einheitliche Diagnosencodierung umsetze.
Die Vorlage wurde in der Fassung des Abänderungsantrags mit ÖVP-SPÖ-NEOS-Mehrheit beschlossen.
Vier-Parteien-Antrag: ELGA-Daten sollen erst nach 30 Jahren gelöscht werden
Da sich aus medizinischer und versorgungstechnischer Sicht die bestehende Löschfrist der ELGA-Gesundheitsdaten von zehn Jahren insbesondere im Hinblick auf chronische, seltene oder komplexe Erkrankungen als zu kurz erwiesen habe, traten SPÖ, FPÖ, ÖVP und NEOS in einer gemeinsamen Gesetzesinitiative für eine Verlängerung auf 30 Jahre ein (607/A). Für eine durchgängige und qualitativ hochwertige Behandlung sei oftmals ein längerer Zugriff auf historische Gesundheitsdaten erforderlich, heißt es in der Begründung des Antrags auf Änderung des Gesundheitstelematikgesetzes, das rückwirkend per 1. Dezember 2025 in Kraft treten soll. Dies bedeutet auch, dass rechtmäßig unzugänglich gemachte Verweise wieder hergestellt werden müssen.
Die Notwendigkeit der Verlängerung der Speicherfrist ergebe sich zudem aus den Erfahrungen von nunmehr zehn Jahren seit dem operativen Start der Speicherung von Gesundheitsdaten in ELGA, argumentieren die Abgeordneten. Im Dezember 2015 seien die ersten elektronischen Befunde in ELGA gespeichert worden, weshalb diese aufgrund der geltenden Rechtslage ab Dezember 2025 laufend gelöscht würden. Gleichzeitig wird im Antrag darauf hingewiesen, dass ELGA-Teilnehmer jederzeit eigenständig einzelne Befunde ohne Angabe von Gründen löschen könnten.
Es sei positiv, dass die Freiheitlichen den vorliegenden Antrag unterstützen, konstatierte Abgeordnete Juliane Bogner-Strauß (ÖVP). Nachdem in rund fünf Jahren der Europäische Gesundheitsdatenraum in Kraft treten werde, wäre es "absurd" wenn in Österreich jetzt Gesundheitsdaten gelöscht würden, führte Christoph Pramhofer (NEOS) ins Treffen.
Als "blanken Hohn" bezeichnete es FPÖ-Abgeordneter Gerhard Kaniak, wenn "gewollte Daten zwangsgelöscht würden". Aus diesem Grund habe seine Fraktion das Anliegen mitgetragen. Außerdem würde es bei ELGA eine Wahlmöglichkeit und ein Opt-Out geben, was auch in anderen Bereichen sinnvoll wäre.
Da in seiner Fraktion eine Reihe von datenschutzrechtlichen Bedenken geäußert wurden, habe es im Vorfeld eine lange Diskussion darüber gegeben, erläuterte Ralph Schallmeiner (Grüne). Da aber die Vorteile überwiegen würden, habe man sich dazu entschieden, dem Antrag zuzustimmen.
Der Antrag wurde bei der Abstimmung einstimmig angenommen.
Grüne wollen das Impfen in Apotheken ermöglichen
Erneut behandelt - und abermals vertagt - wurde ein Antrag der Grünen, durch den die rechtlichen Grundlagen für das Impfen in Apotheken geschaffen werden sollen (101/A). Die Umsetzung diese Maßnahme würde laut Antragsteller Ralph Schallmeiner (Grüne) zur Erreichung folgender Ziele beitragen: Erstens sei aufgrund des niederschwelligen Zugangs zu Impfungen in den rund 1.400 heimischen Apotheken mit einer Erhöhung der Impfquote und somit einer generellen Verbesserung des Gesundheitszustands der Bevölkerung zu rechnen. Zweitens könnten Krankheiten vermieden und daraus resultierende Folgekosten für das Gesundheitssystem reduziert werden. Drittens würde die Realisierung dieses Vorschlags zu einer Entlastung des niedergelassenen Bereichs sowie zu einer Verkürzung der Wartezeiten führen.
Änderungen im ASVG: Festlegung eines Preisbandes und Verlängerung von Regelungen
Insgesamt drei Ziele verfolgt die von der Regierung vorgeschlagene Novellierung des ASVG: die Festsetzung eines Preisbandes für wirkstoffgleiche Arzneispezialitäten im Zeitraum 2027 und 2029, die Verlängerung der Regelung zur Preisbildung von Generika und Biosimilars sowie der Richtlinien über die Abgabe parallel importierter Heilmittel (293 d.B.). Wie bereits in vorangegangenen Jahren soll im Hinblick auf die Aufnahme in den Erstattungskodex auch 2027 und 2029 ein Preisband für wirkstoffgleiche Arzneispezialitäten festgelegt werden.
Da bei den Generika und Biosimilars, also den Nachahmer-Medikamenten von chemisch-synthetisch bzw. biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln, die Regelung zur Preisbildung Ende 2025 ausgelaufen wäre, soll sie um vier Jahre bis Ende 2029 verlängert werden. Gleiches gelte für die Richtlinien über die Abgabe parallel importierter Heilmittel, erläuterte Abgeordnete Verena Nussbaum (SPÖ).
Die Regelungen, die einen wichtigen Beitrag zur Planungs- und Versorgungssicherheit leisten werden, seien das Ergebnis "harter Verhandlungen", hob Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig hervor.
Abgeordnete Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) sprach von einer wichtigen Maßnahme im Sinne der ausreichenden Versorgung mit Arzneimitteln. Auch Christoph Pramhofer (NEOS) führte als Argumente für die Novellierung die Erhöhung der Planungs- sowie der Versorgungssicherheit ins Treffen.
Eine gegenteilige Meinung vertrat Gerhard Kaniak (FPÖ), der vor einer weiteren Einschränkung der Versorgung warnte und von einem "Kollateralschaden für die Vertriebskette" sprach. Die Pharmaunternehmen hätten nämlich nur mehr die Möglichkeit, die Preise zu senken oder aus dem Kostenerstattungssystem herauszufallen. Viele Medikamente würden mittelfristig dann komplett vom Markt verschwinden, gab er zu bedenken. Außerdem würden aufgrund des Kostendrucks wohl eher "Billigstanbieter" aus China profitieren, aus deren Abhängigkeit man sich eigentlich lösen wollte. Es sollten vielmehr die Anliegen der Patientinnen und Patienten im Fokus stehen, ergänzte Marie-Christine Giuliani-Sterrer (FPÖ), die zudem Kritik an den Ausgaben für das Arzneimittelboard übte.
Ralph Schallmeiner von den Grünen sprach sich ebenso gegen die Verlängerung des Preisbandes aus, da keine zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden. Es werde daher eine Belastung auf die Sozialversicherungen zukommen, die "sich gewaschen habe". Es bräuchte generell ein neues Modell, das "fair, transparent und nachhaltig" sei, betonte Schallmeiner, der zudem eine Verkürzung der Verlängerung der Maßnahmen auf zumindest zwei Jahre vorschlug.
Die Regierungsvorlage wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS beschlossen. (Fortsetzung Gesundheitsausschuss) sue
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