• 02.12.2025, 17:56:32
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Bautenausschuss gibt grünes Licht für 5. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz

Auch Grüne stimmen Regelung für Mietpreisbremse zu

Wien (PK) - 

Zu seiner ersten regulären Arbeitssitzung in der laufenden Legislaturperiode trat heute der Bautenausschuss des Nationalrats zusammen. Die Abgeordneten der ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen befürworteten das von der Bundesregierung vorgelegte 5. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz. Damit soll mehr Rechtssicherheit bei Wertsicherungsklauseln und eine Dämpfung von inflationsbedingten Mieterhöhungen erreicht werden. Es müsse das Verhältnis von Mieten zu Arbeitseinkommen wieder ins Lot gebracht werden und die Regierungsvorlage werde hier Abhilfe schaffen, zeigte sich der für den Bereich Wohnen zuständige Bundesminister und Vizekanzler Andreas Babler überzeugt. Die Abgeordneten der Regierungsfraktionen befürworteten ebenfalls die Regelung. Kritik gab es hingegen von den Freiheitlichen. Diese sahen keinen großen Wurf und vermissten begleitende Maßnahmen. Von einem Schritt in die richtige Richtung aber nur von einem "Mietpreisbremserl" sprachen die Grünen. Insgesamt sahen sie mehr Vorteile für Vermietende als für Mietende.

Ebenfalls angenommen wurde eine Änderung des Bauproduktenotifizierungsgesetzes, mit dem Zuständigkeitsänderungen vollzogen werden. Zu Beginn der Sitzung wurde NEOS-Abgeordneter Janos Juvan einstimmig zum Schriftführer gewählt.

Keine Mehrheit gab es hingegen für eine FPÖ-Initiative für eine Mietpreisbremse. Von ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt wurden von FPÖ und Grünen vorgelegte Maßnahmenpakete für leistbares Wohnen. Mit dem 5. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz miterledigt wurde zudem eine Forderung der Grünen nach Ausweitung der Mietpreisbremse auf freie Mieten.

5. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz soll inflationsbedingte Mieterhöhungen dämpfen

Mehr Rechtssicherheit bei Wertsicherungsklauseln und eine Dämpfung von inflationsbedingten Mieterhöhungen soll mit einer Regierungsvorlage für das 5. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz erreicht werden (269 d.B.). Dazu sind eine erleichterte Vereinbarung einer Wertsicherung sowie eine Deckelung der zulässigen Valorisierung vorgesehen. Außerdem soll mit dem Gesetz die Rückforderbarkeit aufgrund unwirksamer Klauseln begrenzt werden. Hinsichtlich befristeter Mietverträge werden zudem Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter angestrebt. Dazu soll die mögliche Mindestbefristung im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes erhöht werden. Nur bei bestimmten Ausnahmen sollen dann Vermietungen unter fünf Jahren möglich sein.

Mit einer "Mietpreisbremse" soll sichergestellt werden, dass künftige Inflationsspitzen nicht "ungebremst" auf den Wohnungsmietmarkt treffen, wird in den Erläuterungen angeführt. Diese Regelung soll sowohl den Voll- als auch den Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes umfassen und auch für bestehende Verträge gelten. Dazu wird ein Berechnungsmodell für die vertragliche Wertsicherung festgelegt, das zur Deckelung der Wertsicherung für Wohnungsmietverträge dient. Die Valorisierung von Richtwerten, Kategoriebeträgen sowie sonstigen Beträgen im Mietrechtsgesetz soll jeweils zum 1. April erfolgen. Die Valorisierung wird 2026 mit 1 % und 2027 mit 2 % begrenzt. Ab dem 1. April 2028 soll eine Deckelung dann relevant werden, wenn eine Erhöhung über 3 % liegen würde. Der diesen Prozentsatz übersteigende Wert soll bei der Valorisierung nur zur Hälfte heranzuziehen sein. Die Regierungsvorlage wurde mit der Stimmenmehrheit von ÖVP,SPÖ, NEOS und Grünen angenommen.

Babler: Verhältnis von Mieten zu Arbeitseinkommen wieder ins Lot bringen

Die Miete würde immer mehr vom Gehalt "auffressen" und immer mehr Menschen würden sich das Wohnen nicht mehr leisten können, kritisierte der für den Bereich Wohnen zuständige Bundesminister und Vizekanzler Andreas Babler. Es müsse daher das Verhältnis von Mieten zu Arbeitseinkommen wieder ins Lot gebracht werden und die Politik müsse bei derartigen "Schieflagen" eingreifen, forderte er. Mit dem fünften Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz werde Abhilfe geschaffen, war Babler überzeugt. Die Mietpreisbremse werde die Preisspirale in Hochpreisphasen durchbrechen und es werde dadurch ein "Bremsanker" der Inflation sicher gestellt. Hätte es die Regelung bereits in den vergangenen Jahren gegeben, wären die Mieten heute um 6 % niedriger, erklärte Babler gegenüber Nina Tomaselli (Grüne).

FPÖ sieht keinen großen Wurf

Die nunmehrige Mietpreisbremse hätte in den letzten 30 Jahren genau vier Mal gegriffen, kritisierte Michael Oberlechner (FPÖ). Zudem würden wichtige Begleitmaßnahmen wie die Anregung der Bautätigkeit fehlen. Markus Tschank (FPÖ) sah keinen "großen Wurf" in der Regierungsvorlage. In den Regierungsverhandlungen zwischen FPÖ und ÖVP hätte es eine deutlich bessere Lösung für Mieterinnen und Mieter gegeben.

ÖVP: Es braucht fairen Ausgleich zwischen Vermietenden und Mietenden

Die Inflation habe die Mieten angehoben und mit dem neuen Index würden solche Sprünge nicht mehr auf die Mieterinnen und Mieter zukommen, betonte Norbert Sieber (ÖVP). Mit den Ausnahmen für private Vermieterinnen und Vermieter werde sicher gestellt, dass dieser Wohnraum auf dem Markt bleibe. Derzeit würden Gespräche laufen, um thermische Sanierungen zu fördern, berichtete er.

Es müsse eine echte Balance und einen fairen Ausgleich zwischen Vermietenden und Mietenden geben, erklärte Andreas Ottenschläger (ÖVP). Es sei ein "Drahtseilakt", damit Mietende nicht überfordert und auf der anderen Seite Investitionen der Vermietenden weiter sicher gestellt werden. So habe es hinsichtlich der Wertsicherungsklauseln massive Verunsicherung gegeben und es müsse daher wieder Rechtssicherheit angestrebt werden. Insgesamt sei für leistbares Wohnen ein ausreichendes Angebot an Wohnraum notwendig und dafür seien Investitionen essentiell.

SPÖ: Großer Schritt für Mieterinnen und Mieter

Das Gesetz schaffe einen großen Unterschied und sei ein großer Schritt für Mieterinnen und Mieter, zeigte sich Julia Elisabeth Herr (SPÖ) über das Paket erfreut. So könne sich eine vierköpfige Familie damit 1500Ꞓ an Miete in drei Jahren ersparen, rechnete sie vor. Mietsteigerungen wie in den vergangenen Jahren werde es mit der Regelung daher nicht mehr geben. Mit dem fünften Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz werde nicht die volle Inflation auf die Miete überwälzt, hob auch Manfred Sams (SPÖ) hervor. Paul Stich (SPÖ) sprach von einem wichtigen Schritt, damit Wohnen kein Luxus ist. Insbesondere hob er die Regelungen zur Befristung hervor.

NEOS: Preisstabilität wieder herstellen

Die Bundesregierung arbeite aktiv, dass es wieder eine Preisstabilität gibt, betonte Janos Juvan (NEOS).

Grüne: Vermietende profitieren mehr von Regelungen

Nina Tomaselli (Grüne) sprach von einem Schritt in die richtige Richtung, hinterfragte aber das Ausmaß des Effekts auf die Miethöhen und sah daher lediglich ein "Mietpreisbremserl". Zudem würden Millionen an gerichtlich erkämpften Ansprüchen von Mieterinnen und Mietern für die Mietpreisbremse "geopfert". Insgesamt würden daher Vermieterinnen und Vermieter im Vergleich mehr von den Regelungen profitieren.

Mit dem Beschluss der Regierungsvorlage wurde ein Entschließungsantrag der Grünen miterledigt. Darin forderte Nina Tomaselli (Grüne), die Mietpreisbremse gleichlautend auch für freie Mietverträge gelten zu lassen (98/A(E)).

FPÖ legt Maßnahmenpaket für leistbares Wohnen vor

Die Regierung habe es verabsäumt, wirksame Maßnahmen gegen die steigenden Wohnkosten zu ergreifen, kritisiert FPÖ-Abgeordneter Michael Oberlechner. Für einen "Kurswechsel" fordert er mittels Entschließungsantrag die Umsetzung eines 15 Punkte umfassenden Maßnahmenpakets (622/A(E)). So soll der Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes künftig nicht mehr vom Baujahr, sondern vom tatsächlichen Wohnwert abhängen. Wohnungen ohne zeitgemäße Standards sollen dem Vollanwendungsbereich unterliegen, wodurch überhöhte Mieten verhindert werden sollen. Nach einer vollständigen Sanierung und Modernisierung sollen Vermieter die Miete für maximal 30 Jahre im Rahmen der "angemessenen Miete" festlegen können. Gleichzeitig sollen Abschläge für schlechte Lagen oder Bausubstanz verpflichtend werden. Zudem sieht der FPÖ-Vorstoß ein Befristungsverbot für institutionelle Großvermieter vor. Weiters soll die jährliche Indexanpassung mit dem Inflationsziel der EZB (2 %) gedeckelt werden. Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sollen bei geförderten Wohnungen Vorrang erhalten. An Drittstaatsbürgerinnen und Drittstaatsbürger sollen diese nur befristet und am Ende gelungener Integration vergeben werden. Mietsenkungen soll es im Gemeindebau geben, sofern keine Totalsanierung erfolgt ist. Bei Genossenschaften soll das Ausnahmegeschäft stärker reguliert und generell die Aufsicht ausgebaut werden. Im Bereich der Wohnbauförderung fordert die FPÖ die Wiedereinführung der Zweckbindung, eine Entschlackung, mehr Transparenz und eine Erhöhung des Bundeszuschusses auf 1 % des Bruttoinlandsprodukts. Weiters soll die Wohnbauinvestitionsbank neu aufgelegt und die Rechtsmaterien rund um das Thema Wohnen im Justizministerium gebündelt werden. Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt.

Die Fraktionen eine das Ziel, Wohnen leistbar zu machen, erklärte Harald Schuh (FPÖ). Dazu dürfe man aber nicht nur die Symptome bekämpfen, sondern müsse parallel Begleitmaßnahmen wie die vorgeschlagene Baustoffneutralität setzen, forderte er.

Norbert Sieber (ÖVP) kritisierte, dass eine Vielzahl der FPÖ-Forderungen bereits rechtlich verankert sei. So hätten österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bereits jetzt vielfach Vorrang bei der Wohnungsvergabe.

Paul Stich (SPÖ) sah in vielen Forderungen der Freiheitlichen einen "Kniefall" vor der Immobilienwirtschaft.

Janos Juvan (NEOS) kritisierte die "Inkonsistenz" der Forderungen der Freiheitlichen. So würden etwa in der Steiermark nur ein Bruchteil der Wohnbauförderungsmittel zweckgewidmet verwendet werden. Zudem vermisste er an den Vorschlägen der Freiheitlichen Modelle zur Gegenfinanzierung.

Demgegenüber bemängelte Nina Tomaselli (Grüne), dass die Mittel durch die Erhöhung des Wohnbauförderbeitrags von SPÖ und NEOS in Wien nicht in den Wohnbau fließen würden. Insgesamt vermisste die Abgeordnete konkrete Ideen seitens der NEOS zum Thema Wohnen.

FPÖ fordert, Mietpreisbremse "wie versprochen" umzusetzen

Im Sinne des leistbaren Wohnens und der Rechtssicherheit soll das 4. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz "repariert" werden, fordert FPÖ-Bautensprecher Michael Oberlechner mittels Entschließungsantrag (138/A(E)). So sei mit der Novelle zwar die Erhöhung der Richtwerte ausgesetzt worden, diese greife aber nicht bei Verträgen, bei denen für die Indexierung der Verbraucherpreisindex maßgeblich ist, kritisiert Oberlechner. Der Antrag blieb mit den Stimmen von FPÖ und Grünen in der Minderheit.

Grüne: Maßnahmenpaket für leistbare Mieten

Die Wohnkosten würden immer noch "davon galoppieren" und es brauche deshalb ein "entschiedenes, mutiges Auftreten", fordert Nina Tomaselli (Grüne). Sie schlägt hierzu ebenfalls ein Maßnahmenpaket mittels Entschließungsantrag vor (112/A(E)). Dadurch soll eine wirkungsvolle Ausbremsung des Teuerungsanstiegs der Wohnkosten erreicht werden. Die Maßnahmen umfassen einen Mietpreisstopp für sämtliche Mieten bis Ende 2026 und eine darauffolgende, jährliche Deckelung des Mietanstiegs auf das europäische Inflationsziel von 2 %. Zusätzlich sollen den Grünen nach Strafbestimmungen bei Mietwucher eingeführt und befristete Mietverträge für gewerbliche Vermieterinnen und Vermieter verboten werden. Das Paket sieht weiters die Einführung eines Zinspreisdeckels von maximal 3 % für alle bereits bestehenden Baukredite bis zu einem Darlehensvolumen von 300.000 Ꞓ vor. Gemeinnützige Wohnbauträger sollen die ihnen daraus entstandenen Mindereinnahmen in Form von Sanierungszuschüssen vollständig aus Mitteln des Bundesbudgets ersetzt bekommen. Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt.

Markus Tschank (FPÖ) kritisierte die vorgeschlagenen Strafbestimmungen für Mietwucher als "nicht nachvollziehbar" und "too much". Auch Veit Valentin Dengler (NEOS) bemängelte die vorgeschlagenen Strafbestimmungen. Dies würde bei Umsetzung den Bau von Wohnungen durch Private gefährden.

Änderung des Bauproduktenotifizierungsgesetzes 2013

Anpassungen an die jüngste Novelle des Bundesministeriengesetzes sieht eine Änderung des Bauproduktenotifizierungsgesetzes 2013 vor. Mit dem von Elke Hanel-Torsch (SPÖ), Norbert Sieber (ÖVP) und Sophie Marie Wotschke (NEOS) vorgelegten Antrag soll vorgesehen werden, dass der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus bis 30. Juni 2026 weiter die notifizierende Behörde ist (541/A). Bis dahin sollen entsprechende Strukturen im Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport aufgebaut werden. Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen angenommen.

Michael Oberlechner (FPÖ) kritisierte eine Verschiebung eines "Minibereichs" und forderte eine komplette Kompetenzbündelung.

Christoph Stark (ÖVP) berichtete von einer formalen Anpassung, damit die entsprechenden Zuständigkeiten zum Vizekanzler übergehen. Zudem sprach er sich dafür aus, den Bereich Wohnen rechtlich zu "verschlanken". (Fortsetzung Bautenausschuss) pst


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