- 02.12.2025, 16:09:32
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- OTS0171
Finanzausschuss vertagt Oppositionsforderungen
Anträge von FPÖ und Grünen zur NoVA-Befreiung für Feuerwehren, KIM-Verordnung, Carsharing, pflanzlicher Milch sowie zum Fall Signa
Der Finanzausschuss hat heute mehrere Oppositionsanträge mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt. Das betrifft die FPÖ-Forderungen nach einer automatischen NoVA-Befreiung für Feuerwehrfahrzeuge zur Reduktion bürokratischer Belastungen. Die Grünen verlangten gesetzliche Maßnahmen in verschiedenen Bereichen, etwa die dauerhafte Verankerung der KIM-Regeln für Wohnbaukredite, Steuererleichterungen für E-Carsharing und gemeinnützige Fahrtendienste sowie eine Gleichstellung pflanzlicher Milchalternativen beim Umsatzsteuersatz. Außerdem erneuerten sie ihre Forderung nach strengeren Bilanzierungs- und Prüfungspflichten als Konsequenz aus der Signa-Insolvenz.
FPÖ fordert automatische NoVA-Befreiung für Feuerwehren
Harald Thau (FPÖ) ortet eine nachteilige gesetzliche Regelung für Freiwillige Feuerwehren bei der Anschaffung von Einsatzfahrzeugen (371/A). Sie müssten die Normverbrauchsabgabe (NoVA) für diese Fahrzeuge erst zahlen und könnten sich diese erst im Anschluss wieder rückvergüten lassen. Eine grundsätzliche NoVA-Befreiung für diese Fahrzeuge würde den bürokratischen Mehraufwand für die Feuerwehren beseitigen und sie damit entlasten, argumentierte er. Thau forderte eine entsprechende Abänderung des Normverbrauchsabgabegesetzes und wies im Zuge der Ausschussdebatte darauf hin, dass die Rückerstattungen bis zu zwölf Monate dauern und somit eine Belastung für die Gemeinden darstellen würden.
Klaus Lindinger (ÖVP) erklärte, dass Löschfahrzeuge ohnehin von der NoVa befreit seien, es gehe lediglich um Kommandofahrzeuge oder Fahrzeuge für den Mannschaftstransport, jährlich rund 250 an der Zahl. Maximilian Köllner (SPÖ) hieß die Intention des Antrags für gut, argumentierte die Vertagung allerdings mit dem Bedarf, Rechtssicherheit zu schaffen. Es gelte, die Zeitspanne von der Zulassung des "nackten" Autos bis zur zweckmäßigen Ausrüstung zu klären.
Auch die Grünen können der Initiative einiges abgewinnen, wie Jakob Schwarz (Grüne) sagte. Er gab jedoch zu bedenken, dass eventuell Begehrlichkeiten bei anderen Autos geweckt werden könnten. Von Arnold Schiefer (FPÖ) kam der Vorschlag, einen Allparteienantrag vorzulegen. Christoph Pramhofer (NEOS) schlug vor, das Anliegen an den für Entbürokratisierung zuständigen Staatssekretär Josef Schellhorn heranzutragen.
Ebenso vertagt wurde ein ähnlich lautender Entschließungsantrag mit dem Titel "Automatische NoVA-Befreiung für Feuerwehren", ebenfalls eingebraucht von Abgeordnetem Thau (396/A(E)).
Grüne setzen sich für gesetzliche Implementierung der KIM-Verordnung ein
Die Grünen setzen sich für eine weitere gesetzliche Implementierung der ausgelaufenen KIM-Regeln ein. Die entsprechende KIM-Verordnung (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung) regulierte von 2022 bis Juni 2025 die Vergabe von Wohnbaukrediten und gilt in Form einer Empfehlung weiter. Obwohl die Grundregeln der Verordnung schon seit 2014 als Empfehlung von den Bankenaufsichtsbehörden ausgesprochen wurden, hätten die Banken in den Jahren vor der Einführung viel zu locker Kredite vergeben, argumentiert Antragstellerin Nina Tomaselli (Grüne). Darum sei es unvernünftig, die Kreditvergaberichtlinien zu streichen. Es brauche ein Gesetz mit den wesentlichen Kreditregeln der KIM-Verordnung als dauerhafte Schutzmaßnahme für den Finanzplatz und Bankkundinnen und -kunden, so die Forderung der Grünen (375/A(E)).
Anlass ihres Antrags seien entsprechende Empfehlungen von internationalen Organisationen wie dem Internationalen Währungsfonds, betonte Nina Tomaselli (Grüne) im Ausschuss. Die Grünen-Mandatarin ortete zudem eine falsche Wohnbaupolitik. Hauptgrund, warum sich die Menschen kein Eigenheim leisten könnten, sei der Preis.
Für Arnold Schiefer (FPÖ) gehört anstatt einer Wiedereinführung der KIM-Verordnung der private Wohnbau - etwa in Form einer Wohnbauoffensive - weiter gefördert. Zudem seien laut Auskunft der Banken, die Kreditausfälle im Wohnbereich "überschaubar".
Dem schloss sich Franz Hörl (ÖVP) an. Der Wohnbau gehöre weiter gestärkt. Der ÖVP-Mandatar zeigte sich verwundert, dass nachdem die Politik in den vergangenen Jahren die Aufhebung der Verordnung gefordert habe, nun wieder seitens der Grünen an Verschärfungen gedacht werde.
Auch Christoph Pramhofer (NEOS) sprach sich gegen ein Wiedereinsetzen der KIM-Verordnung aus. Im Gegensatz zum gewerblichen Wohnbau gebe es bei Privaten "keine Probleme". Zudem brauche es dazu keine gesetzliche Regelung, die KIM-Verordnung könne bei Bedarf auch durch die Finanzmarktaufsicht umgesetzt werden.
Das Hauptproblem beim Wohnbau sei nicht die KIM-Verordnung gewesen, die durchaus Sinn gemacht habe, sondern die "immens hohen Zinsen", argumentierte SPÖ-Mandatarin Barbara Teiber.
Grüne für Steuerbefreiung beim Carsharing
In einer weiteren Initiative pochen die Grünen auf eine Befreiung der motorbezogenen Versicherungssteuer bzw. der Kfz-Steuer für jene elektrisch betriebenen Fahrzeuge, die für Carsharing oder für gemeinnützige Fahrtendienste eingesetzt werden (583/A(E)). Carsharing gewinne in Österreich zunehmend an Bedeutung: 2022 hätten mehr als 440.000 Menschen Car- oder Bikesharing genutzt, bis zum Jahr 2027 könnte diese Zahl auf über 600.000 anwachsen, führt Antragstellerin Elisabeth Götze (Grüne) aus. Im Rahmen des Sparpakets habe die Bundesregierung die Bremse bei der Mobilitätswende angezogen, denn Elektro-Kfz müssen motorbezogene Versicherungssteuer bzw. Kraftfahrzeugsteuer zahlen. Darüber hinaus tritt Götze dafür ein, gemeinnützige E-Fahrtendienste, wie beispielsweise den E-Fahrtendienst in Niederösterreich, ebenfalls von der Steuer zu befreien.
Die Wiedereinführung der Befreiung der motorbezogenen Versicherungssteuer für E-Carsharing-Fahrzeuge würde nur einen Bruchteil dieses Steuervolumens ausmachen, betonte Jakob Schwarz (Grüne). Da man mit Verboten in der Klimapolitik nicht weiter komme, brauche es aber entsprechende Anreize, um die Bevölkerung für die Mobilitätswende zu gewinnen.
Man wolle den Ergebnissen der geschaffenen Förder-Taskforce nicht vorgreifen, die gerade alle Bereiche durchleuchte, argumentierte Christoph Pramhofer (NEOS) die Vertagung des Antrags.
10 % Umsatzsteuer: Grüne für steuerliche Gleichbehandlung von tierischer und pflanzlicher Milch
Zudem treten die Grünen für eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes ein, um pflanzliche Milchalternativen wie Haferdrinks oder Sojadrinks analog zu Milch und Milcherzeugnissen dem ermäßigten Steuersatz von 10 % zu unterwerfen (593/A(E)). So würden in der Verwendung und Zusammensetzung pflanzliche Milchalternativen viel eher Nahrungsmitteln und tierischer Milch als Softdrinks entsprechen. Dennoch seien pflanzliche Milchalternativen weiterhin mit 20 % Umsatzsteuer (USt) belegt, während tierische Milch wie zahlreiche andere Lebensmittel nur mit 10 % USt besteuert werden. Auch zahlreiche andere europäische Staaten würden bei der Umsatzsteuer nicht mehr zwischen tierischer Milch und pflanzlichen Alternativen differenzieren, argumentieren die Grünen.
Martina Diesner-Wais (ÖVP) sprach sich gegen Umsatzsteueränderungen von einzelnen Produktgruppen aus. Die aktuelle Budgetlage lasse dies nicht zu, außerdem sei nicht gesichert, dass eine Preissenkung an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werde. Weiters würden durch eine Gleichstellung die bäuerlichen Betriebe unter Druck geraten.
Für Maximilian Linder (FPÖ) dürfen chemisch hergestellte Milchersatzprodukte steuerlich nicht begünstigt werden.
Die steuerliche Begünstigung von tierischer Milch sei nicht nachvollziehbar, sie könne auch keine negativen Auswirkungen für die heimische Landwirtschaft erkennen, betonte Nina Tomaselli (Grüne). Pflanzliche Milch werde zudem nicht chemisch hergestellt. Auch die SPÖ habe in der vergangenen Gesetzgebungsperiode dementsprechende Anträge eingebracht, so die Grünen-Mandatarin.
Grüne fordern Konsequenzen aus dem Fall Signa
Neuerlich auf der Tagesordnung stand zudem die Forderung der Grünen nach Reformen in Folge der Insolvenz des Immobilienkonzerns Signa Holding. Geht es nach Antragstellerin Nina Tomaselli, so sollten Strafen für das Nicht-Einreichen von Bilanzen von bis zu fünf Prozent des weltweiten Umsatzes eingeführt werden, ebenso wie eine Konsolidierungspflicht für alle verbundenen Unternehmen. Die Grünen sprechen sich für eine Prüfpflicht für Jahresabschlüsse von "kleinen" GmbHs aus, wenn ein Schwellenwert um mehr als das Fünffache überschritten wird (45/A(E)). Außerdem schlug Tomaselli spezialisierte Branchenteams innerhalb der Finanzverwaltung vor. Die FPÖ würde den Vorstoß inhaltlich unterstützen, wie Arnold Schiefer (FPÖ) ausführte, der Entschließungsantrag wurde allerdings mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt. Laut Ernst Gödl (ÖVP) und Selma Yildirim (SPÖ) seien einzelne Elemente des Vorschlags inzwischen verbessert worden. (Schluss Finanzausschuss) fan/med
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