• 02.12.2025, 15:56:32
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  • OTS0168

Betrugsbekämpfungspaket passiert Finanzausschuss

Sammelnovelle bringt Verschärfungen bei Steuern, Sozialabgaben und Krypto-Daten

Wien (PK) - 

Im Finanzausschuss wurde heute das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 behandelt, wovon sich Finanzminister Markus Marterbauer neben positiven Standort- und Wettbewerbseffekten auch Einnahmen im Bundeshaushalt erwartet.

Vorgesehen ist, die Auftraggeberhaftung im Baubereich auszuweiten und das Recht auf Vorsteuerabzug bei vermieteten Luxusimmobilien zu streichen. Eingeschränkt werden soll die Rückerstattung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) beim Verkauf eines Fahrzeugs ins Ausland. Auch Meldepflichten für Anbieter von Dienstleistungen für Kryptowährungen und ein Ausbau des EU-weiten Datenaustauschs gehören zum Gesetzespaket, das überwiegend mit Jahresbeginn 2026 in Kraft treten soll.

Mit Abänderungsanträgen wurden Klarstellungen und Konkretisierungen vorgenommen, unter anderem hinsichtlich der Vergütung des Restwertes der NoVA. Gemäß eines Ausschussantrags soll außerdem eine Änderung im Körperschaftsteuergesetz vorgenommen werden. Bei Niedrigbesteuerung einer ausländischen Körperschaft soll ab 2026 auf einen einheitlichen Steuersatz von 15 % (statt bisher 12,5 %) abgestellt werden.

Die Fraktionen stimmten heute mehrheitlich für das Gesetzespaket. Für einen Teil des Gesetzes ist im Plenum eine Zweidrittelmehrheit notwendig, wofür die Opposition Gesprächsbereitschaft signalisierte.

Strengere Regeln für Luxusimmobilien und NOVA-Reform

Das Gesetzespaket zur Betrugsbekämpfung ist in drei Sammelnovellen aufgesplittet. Sie betreffen die Bereiche Steuern (310 d.B.), Sozialabgaben (311 d.B.) und Daten (306 d.B.). Ziel ist eine deutliche Verbesserung der Steuertransparenz sowie eine wirksamere Bekämpfung von Hinterziehung und organisierten Wirtschaftsdelikten.

So soll etwa die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug bei der Vermietung von Immobilien mit einem Wert über zwei Millionen Euro künftig entfallen. Diese Maßnahme soll 50 Mio. Ꞓ pro Jahr bringen und ist einer der finanzstärksten Eingriffe des Pakets.

Änderungen sind für ausländische stiftungsähnliche Konstruktionen vorgesehen, die bisher steuerlich begünstigt waren. Künftig sollen Zuwendungen solcher Gebilde strenger besteuert werden.

Im Baugewerbe sollen große Unternehmen stärker haften, wenn Subunternehmen Lohnsteuer nicht ordnungsgemäß abführen.

Ein neuer Straftatbestand soll eingeführt werden: Wer wissentlich ungerechtfertigte Verluste geltend macht, soll künftig ebenso strafbar sein, wie bei der Angabe falscher Gewinne.

Eine Bargeldgrenze von 10.000 Ꞓ pro Tag soll beim Finanzamt eingeführt werden, um Geldwäsche zu erschweren. Auch der Zoll soll erweiterte Befugnisse erhalten und künftig etwa ein vorläufiges Waffenverbot verhängen können.

Neue Regeln bei der Normverbrauchsabgabe sollen die Rückerstattung der Normverbrauchsabgabe beim Verkauf eines Fahrzeuges ins Ausland beenden. Gemäß Abänderung soll bei vorübergehender Zulassung von höchstens vier Jahren im Inland allerdings weiterhin eine NoVA-Vergütung bei Verbringungen ins Ausland zustehen.

Der Staat soll bei Firmenpleiten besser geschützt werden. Vor dem Insolvenzverfahren entrichtete Abgaben und Steuern sollen von der Anfechtung im Zuge der Insolvenz ausgenommen werden.

Neue Haftungsregeln am Bau und ausgeweitete Auskunftspflichten

Der Sozialabgabenteil des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2025 erweitert die Auftraggeberhaftung im Baubereich auf Fälle der Arbeitskräfteüberlassung zur Aufdeckung und Verhinderung von Missbrauch. Aus den dadurch steigenden Beiträgen zur Pensionsversicherung werden Mehreinnahmen erwartet, die 2026 bei 7 Mio. Ꞓ liegen und bis 2029 auf 17 Mio. Ꞓ anwachsen sollen.

Zudem sollen die Auskunftspflichten ausgeweitet sowie eine zweckgewidmete Prüfungsabgabe in Sozialbetrugsfällen eingeführt werden. Diese Abgabe soll als Bundesabgabe ausgestaltet und der Krankenversicherung zweckgewidmet werden. Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) soll Kooperationsstelle werden, um rascher Informationen aus der Sozialbetrugsdatenbank über Scheinunternehmen zu erhalten.

EU-Krypto-Meldepflicht

Im Bereich Daten soll die EU-Richtlinie betreffend den verpflichtenden automatischen Informationsaustausch von meldepflichtigen Kryptowerten umgesetzt werden. Vorgesehen wird etwa eine Registrierungspflicht, die Meldepflicht von Informationen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes an die österreichische zuständige Behörde sowie eine Sorgfaltspflicht und die Pflicht des automatischen Austausches der gemeldeten Informationen mit den zuständigen Behörden.

Zudem sind Anpassungen der Meldestandards für Finanzkonten vorgesehen. Die bereits bestehenden Sorgfalts- und Meldepflichten sollen erweitert sowie auf neue digitale Finanzprodukte wie elektronisches Geld, digitale Zentralbankwährungen und Kryptowerte ausgeweitet werden. Damit soll eine Gleichstellung mit traditionellen Finanzprodukten erfolgen.

Finanzminister erwartet 2026 Einnahmen von 270 Mio. Ꞓ

Finanzminister Markus Marterbauer ließ wissen, dass die Regierungsvorlagen auf den Ausarbeitungen einer Kommission von Expertinnen und Experten beruht, die laufend mit dem Thema Steuerbetrug beschäftigt ist. Das Betrugsbekämpfungspaket zeige, dass die Bundesregierung faktenbasiert arbeite, meinte er. Das Ziel sei es, "steuerehrliche" Unternehmen und Haushalte zu schützen. Ebenso werden positive Effekte für den Standort und den Wettbewerb erwartet.

2026 seien dadurch Einnahmen von etwa 270 Mio. Ꞓ zu erwarten, so Marterbauer. Der parlamentarische Budgetdienst habe die Dimensionen ähnlich eingeschätzt wie sein Ressort. Grundsätzlich sei er bei Aufkommensschätzungen eher vorsichtig, aus Sicht des Finanzministeriums sei diese Summe machbar, sagte er. Er kündigte an, dass nach diesem ersten und größten Teil noch weitere Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung folgen sollen.

Breitere Mehrheit in Aussicht

Arnold Schiefer (FPÖ) zeigte sich im Namen seiner Fraktion gegenüber dem Sozialabgaben- sowie dem Daten-Teil des Gesetzespakets "positiv gesinnt", einige Fragen seien bis zur Beschlussfassung im Plenum ihm zufolge aber noch offen, weshalb die Freiheitlichen heute vorerst nicht zustimmten. Vom Finanzminister wollte er wissen, wie sich die Gesetzesabänderungen auf die geschätzten Einnahmen auswirken. Es sei davon auszugehen, dass durch die Abänderungen bezüglich der NoVA von den erwarteten 40 Mio. Ꞓ nun mehr als die Hälfte wegfällt, sagte er. Er sei aber optimistisch, die 20 Mio. Ꞓ anderswo "finden" zu können. Michael Fürtbauer (FPÖ) hielt fest, dass die Bestimmungen zur NoVA noch geprüft werden müssen. Bei der Auftraggeberhaftung befand er die Übergangsregelung für knapp bemessen.

Nina Tomaselli (Grüne) kritisierte den kurzen Begutachtungsprozess sowie die kurzfristigen Abänderungen als unkonstruktive Zusammenarbeit. Vorerst stimmten die Grünen daher nur einer der Regierungsvorlagen, dem Teil Sozialabgaben, zu. Das Paket beinhalte mit Sicherheit gute Maßnahmen, meinte Tomaselli. Ob allerdings tatsächlich so viele Einnahmen erzielt werden könnten wie angekündigt, stellte sie in Frage. Eigentlich hätte sie sich größere Maßnahmen erwartet, nicht ein "Sammelsurium von Kleinsachen". Sie erfuhr vom Finanzminister, dass sich die erwarteten Einnahmen 2026 wie folgt zusammensetzen: Aus dem Teil Daten 5 Mio. Ꞓ, aus dem Teil Sozialabgaben 36 Mio. Ꞓ, aus dem Teil Steuern 115 Mio. Ꞓ sowie zusätzlich 110 Mio. Ꞓ durch Begleitmaßnahmen. Dazu zählen etwa operative Maßnahmen wie Umschichtungen in der Finanzverwaltung, um mehr Ressourcen für Außenprüfungen zu schaffen.

Am Rande des letzten Plenums sei eine Ausschussbegutachtung zum Betrugsbekämpfungspaket in die Wege geleitet worden, erläuterte Kai Jan Krainer (SPÖ). Auf Basis der Stellungnahmen brachte er zwei Abänderungsanträge und einen Ausschussantrag ein. Im Wesentlichen geht es dabei um redaktionelle Änderungen, betonte Krainer. Die Anhebung im Körperschaftssteuergesetz betreffe die Niedrigbesteuerung und passe den Steuersatz an die OECD-Standards an. Eine weitere inhaltliche Änderung betreffe die NoVA und drehe sich um die Vergütungen. Beim Betrugsbekämpfungspaket Daten bedürfe es einer Zweidrittelmehrheit, hielt Krainer fest. Gespräche mit der Opposition dazu sollen in den nächsten Tagen stattfinden. Krainer zeigte sich optimistisch und hielt eine einstimmige Lösung für denkbar.

Das Gesetzespaket adressiere nicht nur Betrugsbekämpfung sondern betreffe auch unerwünschte Steuergestaltungen, ging Markus Hofer (NEOS) mit Krainer einher. Er zeigte Verständnis für die Kritik an der kurzen Begutachtungsfrist. Die Änderungen bei der Körperschaftsteuer hielt Hofer trotz der Kurzfristigkeit für sinnvolle Anpassungen der Steuergestaltung.

Kurt Egger (ÖVP) sieht das Paket als einen wesentlichen Beitrag zur Steuer- und Wettbewerbsgerechtigkeit sowie als effektive Maßnahme zur Bekämpfung von Steuer- und Sozialbetrug sowie von Scheinunternehmen. (Fortsetzung Finanzausschuss) gla/fan


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