- 02.12.2025, 15:39:03
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Finanzausschuss gibt grünes Licht für Abgabenänderungsgesetz 2025
Ausweitung des Tabakmonopols und Erhöhung der Tabaksteuer
Eine rege Diskussion fand im heutigen Finanzausschuss zum Abgabenänderungsgesetz 2025 statt. Das von der Regierung vorgelegte Paket enthält insgesamt 17 Maßnahmen und Änderungen in mehr als 20 Bundesgesetzen. Im Zentrum der Abgabenänderungen steht die Ausweitung und Erhöhung der Tabaksteuer sowie die Modernisierung des Tabakmonopols. Das Gesetzespaket wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien sowie den Grünen an den Nationalrat weitergeleitet.
Zudem sprach sich der Finanzausschuss einstimmig für ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Kuwait aus. Mehrheitlich - ohne Stimmen der FPÖ - passierte eine Rufkapitalerhöhung der Afrikanischen Entwicklungsbank den Ausschuss, der damit auch die Beteiligung an Wiederauffüllungen mehrerer Entwicklungsbanken absegnete.
Tabaksteuer soll erhöht und ausgeweitet werden, Modernisierung des Tabakmonopols
Im Mittelpunkt des Gesetzespakets steht eine Novelle der Tabaksteuer inklusive Ausweitung auf neuartige Nikotinprodukte wie Nikotinbeutel und E-Liquids (294 d.B.). Ab dem Jahr 2026 sollen schrittweise höhere Steuersätze für Zigaretten, Tabak zum Erhitzen und Feinschnitt gelten. Die Anwendung der Monopolbestimmungen soll auf Nikotinbeutel (Nikotinpouches) ausgeweitet und ein Lizenzsystem für Liquids für E-Zigaretten (E-Liquids) eingeführt werden. Für Fachgeschäfte für Hanfprodukte soll eine Übergangsfrist bis Ende 2028 gelten. Mit einem von Andreas Ottenschläger (ÖVP), Kai Jan Krainer (SPÖ) und Markus Hofer (NEOS) eingebrachten Abänderungsantrag zum Tabakmonopolgesetz sowie dem Tabaksteuergesetz wurden weitere Verwaltungsvereinfachungen umgesetzt, sowie Stichtage festgelegt. Zudem bedenkt der Abänderungsantrag jene tabakverwandten Produkte, die bis 31. März 2026 noch nicht abverkauft wurden.
Mehrere Gesetzesänderungen zielen auf Rechtssicherheit und Verwaltungsvereinfachung ab. Die Inflationsanpassung 2026 auf Basis der Abschaffung der Kalten Progression soll etwa im Einkommensteuergesetz verankert werden. Das Freiwilligenpauschale wird laut Regierungsvorlage präzisiert, ebenso die Steuerbefreiung von Ausschüttungen körperschaftlich organisierter Agrargemeinschaften.
Änderungen sollen auch bei den Abschreibungen von Immobilien erfolgen. Konkret geht es dabei um Gebäude, die erstmals oder nach längerer Nutzung wieder vermietet werden. Dafür soll ein Wahlrecht zwischen historischen und fiktiven Anschaffungskosten geschaffen werden. Zudem sind Klarstellungen bei privaten Grundstücksveräußerungen geplant. Bei der beschleunigten Gebäudeabschreibung soll präzisiert werden, dass Käuferinnen und Käufer eine Begünstigung nicht fortführen können, wenn das Gebäude bereits einkünfteerzielend genutzt wurde.
Wertpapierübertragungen von ausländischen auf inländische Depots sollen erleichtert werden. Weiters soll das Papierverfahren bei Gebühren und Verkehrsteuern ersetzt werden. Ab April 2026 soll die Grunderwerbsteuer, ab 2027 die Versicherungssteuer und ab 2028 sollen Gebühren vollständig digital abgewickelt werden. Das Finanzministerium rechnet mit IT-Kosten von 3,64 Mio. Ꞓ für das neue Grunderwerbsteuer-Verfahren. Geplant ist ein Ende der Telefax-Eingaben ab 2027. Ein Sanktionsmechanismus (bis zu 700 Ꞓ) soll zudem die elektronische Einreichung von Anbringen durchsetzbarer machen.
ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne befürworte das Gesetzespaket - FPÖ zögert noch
Jakob Schwarz (Grüne) bezeichnete das Gesetzespaket als "zustimmungsfähig", übte aber Kritik an der verkürzten Begutachtungsfrist. Die FPÖ stimmte vorerst nicht zu und wollte das Gesetzespaket weiter prüfen. Arnold Schiefer (FPÖ) behielt sich die Zustimmung im Zuge der Nationalratsdebatte vor. Fraktionskollege Maximilian Linder interessierte sich für Änderungen im Bereich der Brennereien. Anträge auf Zulassung von einfachen Brenngeräten sollen künftig elektronisch einzubringen sein, erklärte ein Experte des Finanzministeriums.
Es handle sich um ein umfangreiches Gesetzespaket mit dem Ziel der Verwaltungsvereinfachung und Digitalisierung, informierte Selma Yildirim (SPÖ). Die Erweiterung des Tabakmonopols um neuartige, nicht medizinische Nikotinprodukte sei notwendig, sagte die Abgeordnete und machte auf Gesundheitsbedenken aufmerksam. Auch die Anpassungen in der Tabakbesteuerung befürwortete sie. Die Modernisierung sei aus gesundheitspolitischen Gründen gelungen, zudem leiste das Gesetzespaket einen Beitrag zur Budgetkonsolidierung von 446 Mio. Ꞓ bis 2025.
Beim Tabakmonopol sei nach langen Verhandlungen eine gute Interessensabwägung gelungen, unterstrich Markus Hofer (NEOS). Es mussten dabei Verbraucherschutz, die Modernisierung des Monopols sowie unternehmerische Aspekte unter einen Hut gebracht werden. Nikotinhaltige Produkte in die Hände des Tabakmonopols zu geben, bezeichnete Andreas Hanger (ÖVP) als wichtigen Schritt im Sinne des Jugendschutzes.
Doppelbesteuerungsabkommen mit Kuwait
Der Finanzausschuss gab in der heutigen Sitzung einstimmig grünes Licht für die Abänderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Kuwait. Das bisher gültige Abkommen entspricht bei Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung nicht mehr den aktuellen Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), so die Erläuterungen zu dem vorliegenden Staatsvertrag(189 d.B.).
Österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen 2025
Österreich leistet Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI). Der Finanzausschuss widmete sich dazu dem IFI-Beitragsgesetz 2025 (228 d.B.). Demnach übernimmt der Bund im Rahmen einer generellen Rufkapitalerhöhung der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfEB-GCCI) zusätzliche Kapitalanteile im Wert von umgerechnet 475,3 Mio. Ꞓ. Durch diese Erhöhung der Anteile soll Österreich das aktuelle Ausmaß an Anteilen und Stimmrechten halten.
Zusätzlich wurde eine Beteiligung an mehreren Wiederauffüllungen von Entwicklungsbanken vorgesehen. So sollen 488,48 Mio. Ꞓ für die 21. Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation ausgegeben werden. Im Rahmen einer außerordentlichen Auffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (Multilaterale Entschuldungsinitiative - IDA-MDRI) ist der Kauf von 12,65 Mio. Ꞓ Sonderziehungsrechten vorgesehen. Für die 13. Wiederauffüllung des Asiatischen Entwicklungsfonds und die 8. Wiederauffüllung des Technischen Hilfe Sonderfonds der Asiatischen Entwicklungsbank (AsEF-14) sollen 10 Mio. Ꞓ investiert werden. Außerdem soll der Bund für hochverschuldete arme Länder (Debt Relief Trust Fund - ehemaliger HIPC-Trust Fund) einen Beitrag in Höhe von 3,2 Mio. Ꞓ leisten.
Der Finanzausschuss sprach sich mehrheitlich - ohne Stimmen der FPÖ - dafür aus. (Fortsetzung Finanzausschuss) gla
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