- 02.12.2025, 15:20:32
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Sieber/Ottenschläger: Wir sorgen für Entlastung und Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter
5. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz (5. MILG) auf den Weg gebracht – Regelungen bei Wertsicherungsklauseln verbessern Rechtssicherheit
„Mit dem heute im Ausschuss für Bauten und Wohnen beschlossenen 5. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz (5. MILG) schaffen wir die dringend notwendige Rechts- und Planungssicherheit für Vermieterinnen und Vermieter sowie Mieterinnen und Mieter. Gleichzeitig setzen wir Maßnahmen, die in Zeiten hoher Teuerung einen fairen Ausgleich zwischen Mietern und Vermietern bringen, wobei wir nicht in die Mietpreisbildung eingreifen“, halten ÖVP-Wohnbausprecher Norbert Sieber und ÖVP-Finanzsprecher Andreas Ottenschläger fest. Durch das 5. MILG werde einerseits das Mieten-Wertsicherungsgesetz beschlossen, anderseits das Mietrechtsgesetz und das Richtwertgesetz novelliert.
Infolge höchstgerichtlicher Erkenntnisse habe es in der Praxis etwa erhebliche Unsicherheiten bei der Vereinbarung und Gültigkeit von Wertsicherungsklauseln im Mietrecht gegeben, denen man nun als Gesetzgeber entsprechend begegne. „Das neue Mieten-Wertsicherungsgesetz sorgt für eine faire Balance für alle Beteiligten“, so Ottenschläger.
Das Gesetz sieht außerdem vor, dass Mietzinsanpassungen ab dem 1. Jänner 2026 nur noch einmal jährlich zum 1. April zulässig sind. Dabei darf eine Indexsteigerung über drei Prozent des Verbraucherpreisindex (VPI) nur zur Hälfte an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden. Für reglementierte Mieten (Richtwert- und Kategoriebeträge, auch Gemeindewohnungen sind hierbei umfasst) wird die Valorisierung für 2026 auf ein Prozent und für 2027 auf zwei Prozent begrenzt. Ab 2028 greift die „Drei-Prozent-Regelung“ samt Hälfteregelung auch für diese Mieten.
Das Gesetz erhöht weiters die Mindestbefristungsdauer für Wohnungsmietverträge von drei auf fünf Jahre. Ausgenommen hiervon sind Vermieterinnen und Vermieter, die keine Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes sind, somit also nur bis zu fünf Wohnungen zur Vermietung haben. Zudem werde die rechtliche Unsicherheit bei bestehenden Mietverträgen beseitigt, indem der Rückforderungsanspruch für unwirksame Wertsicherungsklauseln auf fünf Jahre begrenzt wird, so Sieber.
„Auch im Bereich zukunftsorientierter Maßnahmen vor dem Hintergrund leistbaren Wohnens und des Klimaschutzes wollen wir weitere Schritte setzen“, so Sieber. „Die Bundesregierung soll bis Mitte 2026 auch einen Vorschlag vorlegen, wie die Kosten für thermische Sanierung und Dekarbonisierung fair verteilt werden können. Dabei sollen Expertinnen und Experten mit relevanten Stakeholderinnen und Stakeholdern eingebunden werden. Damit wollen wir einen Rahmen schaffen, der Klimaziele und Baukonjunktur gleichermaßen unterstützt“, unterstreicht der ÖVP-Wohnbausprecher.
Die beiden Abgeordneten der Volkspartei abschließend: „Am wichtigsten ist aber, dass wieder mehr Wohnraum geschaffen wird, denn mehr Angebot ist das beste Rezept gegen eine steigende Preisentwicklung.“ (Schluss)
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