- 02.12.2025, 13:32:02
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Finanzausschuss beschließt Betrugsbekämpfungsgesetz – Krainer: "Ein Paket zum Schutz der ehrlichen Steuerzahler"
Der Finanzausschuss hat heute Vormittag das Betrugsbekämpfungsgesetz beschlossen. Es verbessert die Datenverfügbarkeit und den Informationsaustausch für die Behörden, es werden Steuerschlupflöcher geschlossen und es gibt neue Maßnahmen gegen Sozialabgabenbetrug durch Scheinunternehmen. Im kommenden Jahr wird die verbesserte Betrugsbekämpfung 270 Millionen Euro zusätzliche Steuereinnahmen bringen. SPÖ-Finanzsprecher Jan Krainer sagt, "das ist ein Paket zum Schutz der ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, ein Paket zum Schutz der ehrlichen Unternehmen". ****
Der Finanzausschuss hat auch eine Abänderung zur Anpassung und teilweisen Abschaffung der NoVa-Vergütung bei Verbringung von Gebrauchtwagen ins Ausland beschlossen. Damit wird weiterhin die notwendige Bekämpfung von Betrügereien bei ins Ausland verbrachte Wracks sichergestellt und gleichzeitig auf Bedenken der Stakeholder/der Branche Rücksicht genommen.
Künftig soll – analog zur EU-rechtlich notwendigen aliquoten Berechnung der NoVA bei vorübergehender Inlandsverwendung – bei vorübergehender Zulassung von maximal 4 Jahren im Inland weiterhin eine NoVA-Vergütung bei Verbringungen ins Ausland zustehen. Zur Sicherstellung der Vergütungshöhe ist in Zukunft bei Vergütungsbeträgen über 5.000 Euro pro Fahrzeug ein Gutachten erforderlich, das den tatsächlichen Wert nachweist.
Mit der Änderung sollen eine Schlechterstellung von inländischen Leasinggebern und unerwünschte wirtschaftliche Effekte auf den österreichischen Autohandel verhindert werden.
Die budgetären Kosten der Änderung sollen im Gesamtpaket der Betrugsbekämpfung durch andere Maßnahmen abgedeckt werden, u.a. durch zusätzliche Maßnahmen gegen Gewinnverschiebungen innerhalb von Konzernstrukturen. Unter anderem sollen die bestehenden nationalen Regelungen gegen Gewinnverschiebungen im Konzern, die sogenannte Hinzurechnungsbesteuerung sowie das Abzugsverbot für konzerninterne Zins- und Lizenzzahlungen im Körperschaftsteuergesetz, auf das globale Mindeststeuerniveau von 15 Prozent angehoben werden. (Schluss) wf/ff
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