• 14.11.2025, 11:11:33
  • /
  • OTS0074

Parlament: TOP im Nationalrat am 20. November 2025

Digitale Vignette, Lkw-Maut, Bahnkorridore, Einreisesystem ETIAS, Lehrerausbildung, Rechnungshofberichte, Livestream von U-Ausschüssen

Wien (PK) - 

Im Mittelpunkt des zweiten Sitzungstags des Nationalrats im November stehen Gesetzesvorlagen aus dem Verkehrsbereich. Dabei geht es unter anderem um das endgültige Aus für das physische "Autobahnpickerl", eine "maßvolle" Anpassung der Lkw-Maut, mehr Rechtssicherheit beim Ausbau von Eisenbahn-Hochleistungsstrecken und eine neue Kostenregelung für den Schleusenbetrieb auf der Donau. Darüber hinaus soll das neue Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem ETIAS im österreichischen Recht implementiert werden. Ziel von ETIAS ist es, Informationslücken bei visumsfreien Einreisen von Staatsangehörigen aus Nicht-EU-Ländern durch automatisierte Datenabgleiche zu schließen.

Auf Basis von Entschließungsanträgen wollen die Abgeordneten die Regierung ersuchen, eine nationale Drohnenschutz-Strategie zu entwickeln und den Ratifizierungsprozess für das UN-Übereinkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt von Meeren rasch zu starten. Ebenso stehen ein erster Bericht zur reformierten Lehrerausbildung und mehrere Rechnungshofberichte zur Diskussion. Mit einer Ersten Lesung werden die Beratungen über drei FPÖ-Anträge - etwa zur Live-Übertragung von Untersuchungsausschüssen - starten. Schließt der Immunitätsausschuss seine Beratungen rechtzeitig ab, kommt außerdem ein Auslieferungsbegehren des Landesgerichts Innsbruck gegen ÖVP-Abgeordneten Franz Hörl auf die Tagesordnung.

Fragestunde

Die Sitzung beginnt um 9.00 Uhr mit einer Fragestunde mit Bildungsminister Christoph Wiederkehr.

Bericht zur neuen Lehrerausbildung

Durch neue gesetzliche Vorgaben für die Ausbildung von Pädagoginnen und Pädagogen mussten bzw. müssen die Curricula für Lehramtsstudien grundlegend geändert werden. Die wichtigsten Neuerungen betreffen die Dauer der Bachelor- und Masterstudien, eine flexiblere Gewichtung der einzelnen Ausbildungssäulen, die Gestaltung von Schwerpunkten und Fächern sowie eine stärkere Verankerung pädagogischer Praxis. Außerdem wurden verbindliche Themenfelder und Kompetenzen definiert, die in allen Lehramtsstudien behandelt werden müssen.

Der im Jahr 2013 geschaffene Qualitätssicherungsrat (QSR) begleitet die Umsetzung der Reformen und hat dazu nun einen ersten Bericht vorgelegt. Der Bericht wurde im Bildungsausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen und steht aufgrund eines Verlangens der NEOS auf der Tagesordnung im Plenum. In seinen Empfehlungen betont der QSR, es sei zentral, dass die Ausbildung von Lehrkräften auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft basiere und an einem konsistenten akademischen Berufsbild ausgerichtet sei. Dazu brauche es autonom und kooperativ handelnde Bildungseinrichtungen. Zudem spricht er sich für einen "Paradigmenwechsel hin zu kontinuierlicher Fort- und Weiterbildung" aus. Die Auseinandersetzung mit Themen wie künstlicher Intelligenz, Digitalität, Globalisierung, Diversität und Bildungsgerechtigkeit müsse für bestehendes und zukünftiges Lehrpersonal obligatorisch sein.

Digitale Mautvignette

Die von der Regierung vorgeschlagene Novelle zum Bundesstraßen-Mautgesetz sieht eine Abschaffung der Klebevignette für die Nutzung des österreichischen Autobahn- und Schnellstraßennetzes vor. Das sogenannte "Autobahnpickerl" soll es demnach nur noch für das kommende Jahr geben, danach wird es endgültig durch die schon jetzt vielfach genutzte "digitale Vignette" abgelöst. Das gilt auch für Eintages-, Zehntages- und Zweimonatsvignetten. Die neue Regelung soll ab 1. Dezember 2026 gelten, ab dann wird man die Maut nur noch durch eine Registrierung des Kennzeichens und des Zulassungsstaates eines Fahrzeugs im Mautsystem der ASFINAG entrichten können. Der analoge Erwerb der digitalen Vignette - etwa bei Tankstellen, Trafiken oder Autofahrerclubs - bleibt laut Verkehrsminister Peter Hanke aber sichergestellt. Überdies wird mit dem Gesetzentwurf der Maximalbetrag für eine Ersatzmaut, die bei Mautprellerei zu entrichten ist, von 240 Ꞓ auf 270 Ꞓ angehoben.

Für Lkw bringt die Gesetzesnovelle eine "maßvolle" Anpassung der Maut. Auf der einen Seite werden negative Umweltauswirkungen zwar stärker als bisher bei der Berechnung der Maut berücksichtigt, gleichzeitig wird aber die Valorisierung der Infrastrukturkomponente aufgrund der schwachen Konjunktur 2026 einmalig ausgesetzt. Außerdem soll der für emissionsfreie Fahrzeuge geltende 75 %-Bonus bei der Anlastung der Infrastrukturkosten bis Ende 2030 verlängert werden. Die Grünen sehen das Paket kritisch, ihrer Ansicht nach wird dadurch die angestrebte Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene konterkariert. Auch die FPÖ stimmte gegen die Gesetzesnovelle.

Grenzüberschreitende Koordinierung des Güterverkehrs

Die Europäische Konferenz der Verkehrsminister CEMT (Conférence Européenne des Ministres des Transports) ist ein internationales Forum zur Koordinierung des grenzüberschreitenden Gütertransports zwischen den teilnehmenden Staaten. Das zu diesem Zweck entwickelte CEMT-System zur Erteilung von Genehmigungen für Gütertransporte soll nun digitalisiert werden. Österreich will dieser Neuerung mit dem CEMT-Digitalisierungsgesetz Rechnung tragen. Mit der Einführung einer CEMT-Plattform samt CEMT-Mobilapplikation wird es möglich, CEMT-Genehmigungen zukünftig elektronisch zu verwalten. Verkehrsminister Peter Hanke erwartet sich davon nicht nur eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes für die beteiligten Behörden und Unternehmen, sondern auch eine effektivere Kontrolle. Im Verkehrsausschuss hat die Regierungsvorlage, die gemeinsam mit der Novellierung des Bundesstraßen-Mautgesetzes verhandelt wird, einhellige Zustimmung erhalten.

Neue Kostenregelung für Schleusenbetrieb auf der Donau

Auch die von der Regierung vorgeschlagenen Änderungen im Schifffahrtsgesetz und im Wasserstraßengesetz wurden im Verkehrsausschuss von allen Fraktionen gebilligt. Dabei geht es vor allem um die Frage, wer die Kosten für den Schleusenbetrieb auf der Donau zu tragen hat. Bisher hat der Bund Fehlbeträge ausgeglichen und der "via donau" im vergangenen Jahr beispielsweise 2,5 Mio. Ꞓ überwiesen. Künftig sollen die Schleuseninhaber nach dem Verursacherprinzip kostendeckende Beiträge leisten müssen und diese direkt an die "via donau" zahlen. Das soll auch zu einer Verwaltungsvereinfachung führen, da das Verkehrsministerium nicht mehr involviert ist. Mit einem im Ausschuss eingebrachten Abänderungsantrag wollen die Koalitionsparteien darüber hinaus dem Bundesheer Fahrten auf dem Bodensee mit eigenen Wasserfahrzeugen ohne Bodensee-Patent bzw. sonstige Spezialgenehmigungen ermöglichen.

Mehr Rechtssicherheit bei Eisenbahn-Hochleistungsstrecken

Mit den Stimmen von FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS hat eine von der Regierung vorgeschlagene Novelle zum Hochleistungsstreckengesetz den Verkehrsausschuss passiert. Damit will die Regierung mehr Rechtssicherheit in der Frage schaffen, ob bestimmte Strecken oder Knotenpunkte zu einer Eisenbahn-Hochleistungsstrecke gehören. Seit 1989 seien insgesamt sechs Hochleistungsstreckenverordnungen erlassen worden. In der Vollzugspraxis sei aufgrund von Divergenzen aber nicht immer klar, ob es sich bei einem konkreten Streckenabschnitt rechtlich tatsächlich um eine Hochleistungsstrecke handle, heißt es dazu in der Begründung. Die rechtssichere Definition soll auch zu einer rascheren Umsetzung von Ausbauprojekten führen. Laufende Verfahren sollen laut einer Ausschussfeststellung davon allerdings nicht betroffen sein. Gegen die Novelle stimmten die Grünen: Sie bezweifeln, dass damit die gewünschte Rechtssicherheit erreicht wird.

NoVA-Befreiung für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr

Die FPÖ schlägt vor, Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr automatisch von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) zu befreien. Derzeit müssten Feuerwehren die NoVA zunächst bezahlen und könnten sich diese im Anschluss wieder rückvergüten lassen, wird im Gesetzesantrag skizziert. Eine grundsätzliche NoVA-Befreiung würde der FPÖ zufolge den bürokratischen Mehraufwand beseitigen und die Feuerwehren damit entlasten. Die Fraktionen sind übereingekommen, über diesen Antrag im Finanzausschuss weiter zu diskutieren, inhaltlich wird darüber also noch nicht abgestimmt.

Europäisches Reiseinformationssystem

Mit dem Zweiten EU-Informationssysteme-Anpassungsgesetz will die Bundesregierung unionsrechtliche Vorgaben umsetzen. Dabei geht es zum einen um notwendige begleitende Schritte zum neuen Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystem ETIAS und zum anderen um die Herstellung der Interoperabilität zwischen verschiedenen Datenbanken. Die vorgesehenen Maßnahmen dienen laut Regierung der Stärkung der inneren Sicherheit, der Verhinderung illegaler Einwanderung, der Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität sowie dem Schutz der öffentlichen Gesundheit.

Konkret will die EU mit dem neuen Reiseinformationssystem ETIAS Informationslücken bei visumfreien Einreisen schließen, indem Daten von Drittstaatsangehörigen bereits vor der Einreise automatisiert mit bestehenden Sicherheitsdatenbanken abgeglichen werden. In Österreich soll dafür eine nationale ETIAS-Stelle im Innenministerium eingerichtet werden. Parallel dazu sollen verschiedene Datenbanken wie das Schengener Informationssystem (SIS), das Visa-Informationssystem (VIS), die Eurodac-Datenbank (Fingerabdruck-Identifizierungssystem für Asyl- und Migrationsverfahren), das Einreise-/Ausreisesystem (EES) und das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) vernetzt werden. Ziel ist eine schnellere und verlässlichere Identifizierung von Personen und die Verhinderung von Identitätsbetrug.

Im Innenausschuss hat die Regierungsvorlage die Zustimmung von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen erhalten. Die FPÖ stößt sich hingegen daran, dass mit der Einführung von ETIAS die Visumpflicht für Saisonniers entfällt. Sie befürchtet außerdem, dass die Möglichkeit, in besonderen Fällen Reisegenehmigungen aus "humanitären Gründen" zu erteilen, für illegale Migration genutzt werden könnte.

Nationale Drohnenschutz-Strategie

Einstimmig hat der Innenausschuss einen Entschließungsantrag der Grünen an das Plenum weitergeleitet, der auf die Ausarbeitung einer nationalen Drohnenschutz-Strategie zum Schutz kritischer Infrastruktur und von Einrichtungen wie dem Parlament oder Regierungsgebäuden abzielt. Unter Einbindung relevanter Akteure soll unter anderem erörtert werden, wie Drohnen detektiert und systematisch erfasst werden können und wie mit verdächtigen Überflügen umgegangen werden soll. Drohnen seien zu einem Sicherheitsrisiko geworden, machte die SPÖ in der Ausschussdebatte geltend. Laut ÖVP müssen etwa die rechtlichen Rahmenbedingungen für Abwehrmaßnahmen nachgeschärft werden.

Schutz der Meere

Ebenfalls in Form eines Entschließungsantrags sprechen sich die Koalitionsparteien für eine baldige Ratifizierung des 2023 unterzeichneten UN-Übereinkommens über die "biologische Vielfalt der Meere in Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse" aus. Mit dem Abkommen, das im Jänner 2026 in Kraft treten wird, soll die Hochsee, die etwa zwei Drittel der Ozeane umfasst und bisher weitgehend ungeschützt ist, vor Überfischung, chemischer Verschmutzung und anderen Gefahren geschützt werden. Österreich soll bei der Implementierung des Abkommens eine aktive Rolle einnehmen, wünschen sich neben ÖVP, SPÖ und NEOS auch die Grünen. Die Ozeane seien auch für Binnenländer wichtig, argumentierten sie im Umweltausschuss. Skeptisch zeigte sich hingegen die FPÖ: Sie forderte "eine vernünftige Diskussion" über etwaige Folgekosten.

Rechnungshofbericht zur Cyber-Abwehr des Bundesheers

Befassen wird sich der Nationalrat weiters mit drei Rechnungshofberichten zu verteidigungs- und sicherheitspolitischen Themen, die gemeinsam verhandelt werden. So hat der Rechnungshof im Jahr 2022 die "Koordination der Cyber-Defence" im Verteidigungsministerium überprüft und danach empfohlen, die Fähigkeiten zur Abwehr von Cyber-Angriffen zügig auszubauen. Es müsse ein koordiniertes, strategisch geleitetes und rasches Eingreifen sichergestellt werden, heißt es im Prüfbericht. Laut Rechnungshof haben zum Prüfzeitpunkt beispielsweise Konzepte gefehlt, wann und mit welchen Schritten eine Cyber-Krise in einen Cyber-Defence-Fall überzuleiten ist. Zudem verwies er auf fehlende Personalressourcen und mahnte spezifische Übungen ein, um im Falle einer Souveränitätsgefährdung gerüstet zu sein. Die Empfehlungen des Rechnungshofs werden Verteidigungsministerin Klaudia Tanner zufolge laufend implementiert, auch funktioniere die Zusammenarbeit mit anderen Ressorts - etwa im Rahmen der Steuerungsgruppe Cyber-Abwehr - gut.

Einsatzbereitschaft der 4. Panzergrenadierbrigade

Auf Verlangen der FPÖ hat der Rechnungshof die Aufgabenerfüllung und Einsatzbereitschaft der 4. Panzergrenadierbrigade unter die Lupe genommen und dazu einen sehr kritischen Prüfbericht vorgelegt. Demnach waren im Zeitraum 2018 bis Juli 2022 durchschnittlich bis zu 64 % der Fahrzeuge nicht feldverwendbar, etwa weil es Probleme bei der Ersatzteilbeschaffung gegeben oder Geld gefehlt hat. Zudem waren die Fahrzeuge zum Teil in abbruchreifen Garagen oder unter Flugdächern untergestellt bzw. standen überhaupt im Freien, was sich nachteilig auf die Gerätesubstanz auswirkte. Auch Personalmangel wurde vom Rechnungshof konstatiert. Zu seinen Empfehlungen gehörten unter anderem ein Lebenszyklusmanagement für Neuanschaffungen und eine strategische Neubeurteilung der Fähigkeiten des Bundesheers. Laut Verteidigungsministerin Klaudia Tanner wurden von den 32 Empfehlungen des Rechnungshofs mittlerweile 11 vollständig und 15 teilweise umgesetzt. Auch an den offenen Empfehlungen, die vorrangig auf den Personalmangel zurückzuführen seien, würde gearbeitet.

Vorbereitung für einen Blackout-Fall

Wie gut Österreich auf einen sogenannten "Blackout" vorbereitet ist, hat der Rechnungshof anhand der Vorbereitungshandlungen der steirischen Gemeinde Feldbach, des Bundeslandes Steiermark sowie des Innen- und Verteidigungsministeriums im Zeitraum von 2018 bis 2023 überprüft. Bemängelt wurden dabei unter anderem eine fehlende gesamtstaatliche Koordination und eine einheitliche Blackout-Definition sowie unklare Zuständigkeiten. In diesem Sinn wird auch die Erarbeitung einer österreichweiten Blackout-Strategie mit eindeutigen Zuständigkeiten und eine regelmäßige Evaluierung und Abstimmung der Maßnahmen im Rahmen des beim Innenministerium eingerichteten Koordinierungsausschusses des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements (SKKM) empfohlen.

Was das Verteidigungsministerium betrifft, wies Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker bei den Ausschussberatungen darauf hin, dass im Jahr 2023 noch keine einzige Kaserne vollständig autark war, wiewohl die Kosten des Autarkieprojekts bei Kasernen um 43 % gestiegen seien. Bis Ende 2025 soll dieses Projekt laut Verteidigungsminister Tanner aber abgeschlossen sein.

Auslieferungsbegehren gegen ÖVP-Abgeordneten Franz Hörl

Schließt der Immunitätsausschuss seine Beratungen rechtzeitig ab, wird der Nationalrat auch über ein Auslieferungsbegehren des Landesgerichts Innsbruck gegen ÖVP-Abgeordneten Franz Hörl abstimmen. Hintergrund dafür sind umstrittene Aussagen Hörls zum Abschuss von Wölfen bei einer Versammlung des Bauernbundes im Vorfeld der Nationalratswahl 2024, die von der Staatsanwaltschaft als Aufruf zum Gesetzesbruch interpretiert werden. Konkret wurde u.a. wegen § 181f StGB (Vorsätzliche Schädigung des Tier- und Pflanzenbestands) und § 282 StGB (Gutheißen bzw. Aufforderung zu einer Straftat) ermittelt. Hörl wurde im Sommer vom Landesgericht Innsbruck freigesprochen, die Staatsanwaltschaft hat laut Medienberichten aber Berufung gegen das Urteil eingelegt. Da Hörl seit September wieder Nationalratsabgeordneter ist, kann das Verfahren aktuell jedoch nur bei einer Aufhebung der Immunität Hörls fortgeführt werden. Die Sitzung des Immunitätsausschusses ist für Mittwochfrüh anberaumt.

"Wahrheitspflicht" bei Beantwortung parlamentarischer Anfragen

Beendet wird der Sitzungstag mit der Ersten Lesung dreier FPÖ-Anträge, wobei zwei davon auf eine Änderung der Geschäftsordnung des Nationalrats abzielen. Zum einen geht es dabei um das Interpellationsrecht der Abgeordneten. Die FPÖ will nicht nur die Fristen für die Beantwortung parlamentarischer Anfragen an jene des Informationsfreiheitsgesetzes anpassen, also auf grundsätzlich vier Wochen - bei einer Verlängerungsmöglichkeit um weitere vier Wochen - verkürzen, sondern die Mitglieder der Bundesregierung dabei ausdrücklich auch, ähnlich wie bei parlamentarischen Untersuchungsausschüssen, unter "Wahrheitspflicht" stellen. Im Falle falscher Auskünfte soll der Straftatbestand "Falsche Beweisaussage", der mit bis zu drei Jahren Haft bedroht ist, zur Anwendung gelangen.

Live-Übertragung parlamentarischer Untersuchungsausschüsse

Zum anderen spricht sich die FPÖ für einen Livestream aus parlamentarischen Untersuchungsausschüssen aus. Um die Transparenz zu erhöhen und interessierten Bürgerinnen und Bürgern "authentische Einblicke" zu ermöglichen, soll die Befragung von Auskunftspersonen demnach künftig auf der Parlamentswebsite übertragen werden. Über etwaige Ausnahmen - etwa aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes - soll der bzw. die jeweilige Vorsitzende des Untersuchungsausschusses entscheiden. Derzeit haben nur Medien Zugang zu den Befragungen.

Beide Anträge werden nach der Debatte dem Geschäftsordnungsausschuss zur weiteren Beratung zugewiesen.

Abschaffung der Flugabgabe

Über die Forderung der FPÖ nach Abschaffung der Flugabgabe wird nach der Ersten Lesung der Verkehrsausschuss weiter beraten. Die Flugabgabe sei de facto eine Urlaubssteuer, führe zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil für österreichische Flughäfen und mindere die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Österreich, begründen die Freiheitlichen ihren Vorstoß. Eine Abschaffung der Abgabe würde hingegen die Kostenbelastung der Passagiere reduzieren, Regionalflughäfen entlasten, die internationale Anbindung Österreichs sichern und den Wirtschafts- und Tourismusstandort stärken. Die Höhe der Abgabe beträgt derzeit 12 Ꞓ pro Passagier, bei Kurzstreckenflügen unter 350 Kilometer sind 30 Ꞓ zu zahlen. (Schluss TOP im Nationalrat) gs/mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


Rückfragen & Kontakt

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA

Bei Facebook teilen
Bei X teilen
Bei LinkedIn teilen
Bei Xing teilen
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel