- 24.09.2025, 19:16:03
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FPÖ – Schilchegger: „ORF-Paket der ‚Verlierer-Ampel‘ ist eine doppelte Mogelpackung!“
Unternehmen zahlen auch zukünftig mehrfach ORF-Beiträge, Berücksichtigung des Wohnaufwands bei Befreiung bringt Ungleichbehandlung – „Die ORF-Zwangsabgabe muss weg!“
„Mit der ORF-Zwangsabgabe haben Sie sich selbst und den Österreichern nicht nur ein Ei gelegt, sondern einen großen ‚Misthaufen‘, den Sie den Österreichern in den Vorgarten gesetzt haben!“, übte FPÖ-Verfassungssprecher NAbg. MMag. Dr. Michael Schilchegger heute in seiner Rede im Nationalrat scharfe Kritik an der ORF-Haushaltsabgabe und an den Änderungen des ORF-Gesetzes durch die „Verlierer-Ampel“, mit denen diese „nur einen Stein aus diesem ‚Misthaufen‘“ entfernen wolle, anstatt ihn gänzlich zu beseitigen, wie es sich die Österreicher erwarten würden. Dazu brachte Schilchegger auch einen freiheitlichen Antrag zur Abschaffung der ORF-Haushaltsabgabe ein.
So würde die Berücksichtigung des Wohnaufwands bei Anträgen zur Befreiung von der „ORF-Zwangssteuer“ eine skandalöse Ungleichbehandlung bringen: „Im Jahr 2026 und 2027 soll ein Pauschalbetrag von 500 Euro anerkannt werden, 2028 dann für bestimmte Mieter, die durch das MRG oder das WGG privilegiert sind, der tatsächliche Wohnaufwand und für alle anderen ein Pauschalbetrag von 140 Euro. Die Vertreter der Regierungsparteien bräuchten nur überlegen, welchen Betrag ihre Wohnkosten ausmachen und ob dann ein Pauschalbetrag von 140 Euro angemessen ist!“
Die angebliche Beseitigung der Mehrfachbelastung von Unternehmen entpuppe sich, so Schilchegger, als „klassische Mogelpackung“, denn die Regierung verlange von ihnen weiter, die ORF-Zwangsabgabe mehrfach, gestaffelt nach der Anzahl der Arbeitnehmer, zu bezahlen: „Die ‚Verlierer-Ampel‘ hält also an dieser Mehrfachbelastung fest. Sie beseitigt nur eine zusätzliche Mehrfachbelastung, die daraus entsteht, wenn Unternehmer mehrere Betriebsstätten in Österreich haben. Dazu kommt noch, dass es sich dabei auch nur um eine Übergangsbestimmung handelt, ab 1. Jänner 2028 tritt wieder die alte Regelung in Kraft!“ Die Streichung des Mitspracherechts der Landeshauptleute bei der Bestellung der ORF-Landesdirektoren sei zwar zu begrüßen, allerdings würden diese keine gesetzliche Bestimmung benötigen, um auch in Zukunft mitzureden. „Das ist bedeutungslose Symbolpolitik“, so der freiheitliche Verfassungssprecher.
Schilchegger erinnerte darüber hinaus daran, dass der ORF auch ohne ORF-„Zwangssteuer“ jährlich siebzig Millionen Euro aus dem Budget über die sogenannte Kompensationsabgabe erhalte: „Siebzig Millionen Euro, das sind fünfhundert Audi-A8-Dienstwägen für Staatssekretäre. Zusätzlich lukriert der ORF etwa dreihundert Millionen Euro noch jährlich an Werbeeinnahmen. Wir benötigen also gar keine ORF-Zwangsabgabe für den ORF, für dieses Luxus-Märchenschloss!“
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