• 29.07.2025, 12:49:32
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FPÖ – Nemeth: „Auslieferungsansuchen werden immer skurriler!“

Exzessive Interpretation des Verhetzungsparagrafen nimmt repressive Züge an

Wien (OTS) - 

Nach dem aus freiheitlicher Sicht konstruierten Skandal rund um ein Video des Tiroler FPÖ-Chefs Markus Abwerzger wurde nun von der Staatsanwaltschaft Innsbruck die Auslieferung des freiheitlichen Südtirol-Sprechers NAbg. Christofer Ranzmaier beantragt. Er hatte sich im Zuge der medialen Kampagne gegen Abwerzger ebenfalls mit der Krone einer Fastfood-Kette abgelichtet und dem Tiroler FPÖ-Chef die volle Solidarität versichert. Das hat für die Staatsanwaltschaft Innsbruck ausgereicht, um die Aufhebung der Immunität Ranzmaiers wegen der „Verdachts der Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlungen und der Verhetzung“ zu beantragen.

Für den stellvertretenden Klubobmann und FPÖ-Immunitätssprecher NAbg. Norbert Nemeth ein Vorgang, der nachdenklich stimmt: „Die Interpretation des Verhetzungsparagrafen nimmt mittlerweile repressive Züge an, obgleich es seit einem Jahr ein Erkenntnis des Oberlandesgerichts Wien gibt, in dem grundlegende Klarstellungen zum Delikt der Verhetzung getroffen werden. Demnach verbietet sich eine denkbar weite Interpretation des Tatbestands vor dem Hintergrund des Artikel 10 EMRK. Genau das geschieht aber, wenn das Tragen der Krone einer Fastfood-Kette kriminalisiert werden soll. Ist es wirklich die Aufgabe der Strafjustiz sich mit so etwas herumzuschlagen, zumal bereits mehrfach klargestellt wurde, dass das betreffende Video in keinerlei Zusammenhang zu einem in Österreich völlig unbekannten Video aus den USA steht, das von Linken hier ins Treffen geführt wird."

Vor diesem Hintergrund stellt sich für Nemeth aber auch die Frage, ob es künftig überhaupt noch erlaubt sei, den Kopfschmuck der Fastfood-Kette weiterhin zu verteilen: „Denkt man die Linie der Staatsanwaltschaft Innsbruck weiter, erfüllt künftig jeder, der sich mit dieser Krone – beispielsweise im Rahmen einer Geburtstagsfeier – fotografieren lässt und dieses Foto dann in den sozialen Medien hochlädt, zumindest den objektiven Tatbestand des § 283 StGB.“

Was den Fall des Nationalratsabgeordneten Ranzmaier betreffe, so liege der Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit wohl außer Streit, weshalb die FPÖ der Auslieferung im Immunitätsausschuss nach der Sommerpause nicht zustimmen werde. „Besonders bedenklich ist zudem, dass die politische Verteidigung eines Parteikollegen als „Gutheißung“ kriminalisiert werden soll. Was würde das zum Beispiel für die Solidaritätserklärungen diverser ÖVP-Politiker im Fall Wöginger bedeuten?“, schloss Nemeth.

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