Kommission stellt vorläufig fest, dass Temu gegen das Gesetz über digitale Dienste verstößt
„Die heutige vorläufige Feststellung der Kommission, dass Temu in Bezug auf illegale Produkte auf seiner Plattform gegen das Gesetz über digitale Dienste verstößt, ist ein weiterer wichtiger Schritt für mehr Fairness im europäischen Handel. Denn europäischen Gesetze haben für alle zu gelten und gefährliche Spielsachen oder andere illegale Produkte hier nichts verloren“, sagt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
Konkret wurde nachgewiesen, dass ein hohes Risiko für europäische Konsument:innen besteht, auf der Plattform auf illegale Produkte zu stoßen. So ergab die von der Kommission durchgeführte Analyse eines Mystery-Shopping-Verfahrens, dass Verbraucher:innen, die auf Temu einkaufen, sehr wahrscheinlich nicht EU-konforme Produkte im Bereich Babyspielzeug und kleine Elektronikprodukte im Angebot finden. Die Risikobewertung von Temu war der Analyse der Kommission zufolge ungenau und unzureichend.
Das Verfahren gegen Temu hat die Kommission bereits im Oktober 2024 eingeleitet. Sollte die heute veröffentlichte vorläufige Auffassung der Kommission letztendlich bestätigt werden, dann kann dies schwerwiegende Folgen für Temu haben. Denn ein Verstoß gegen das Gesetz über digitale Dienste kann Geldbußen in Höhe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Anbieters nach sich ziehen. Zudem müssen Maßnahmen zur Behebung des Verstoßes ergriffen werden.
„Für die europäischen Handelsunternehmen ist wichtig, dass klare Rahmenbedingungen herrschen und diese von allen eingehalten werden – egal, ob es sich um ein kleines KMU aus Österreich oder eine riesige Plattform aus China handelt“, betont Trefelik abschließend. (PWK300/DFS)
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