• 28.07.2025, 12:45:33
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ÖGB-Schuberth: „Meilenstein für freie Dienstnehmer:innen. Kollektivverträge sorgen ab 2026 für mehr Sicherheit und Fairness.“

Bundesgeschäftsführerin begrüßt gesetzliche Mindeststandards und neue Schutzregelungen für freie Dienstnehmer:innen

Wien (OTS) - 

Ein starker Fortschritt für freie Dienstnehmer:innen: Nach jahrelangem gewerkschaftlichen Einsatz ist es gelungen, neue verbindliche Regelungen für mehr Sicherheit am Arbeitsmarkt durchzusetzen. Ab dem 1. Jänner 2026 können Kollektivverträge auch Bestimmungen für freie Dienstnehmer:innen enthalten, etwa zu Mindeststundensätzen oder Aufwandersatz.

Auch bestehende Kollektivverträge können künftig teilweise per Satzung auf freie Dienstnehmer:innen ausgeweitet werden – ein Meilenstein für Fairness und soziale Absicherung in diesem Bereich. Zusätzlichen Mindestschutz bieten gesetzliche Kündigungsfristen, die endlich klare und einheitliche Spielregeln schaffen.

„Für freie Dienstnehmer:innen gibt es endlich feste Rahmenbedingungen, mit denen sie ihre Arbeit besser planen und ihre Existenz absichern können“, betont Schuberth: „Mit den neuen gesetzlichen Mindeststandards und der Möglichkeit von Kollektivverträgen schaffen wir Fairness und Schutz, wo bisher Unsicherheit und Lücken geherrscht haben.“

Diese Reform ist eine zentrale Forderung aus dem ÖGB-Programm und holt viele freie Dienstnehmer:innen aus dem Graubereich in faire und sichere Arbeitsverhältnisse.

„Wir setzen damit einen längst überfälligen Schritt in Richtung gerechte Arbeitsbedingungen – und wir werden genau hinschauen, dass diese neuen Möglichkeiten auch tatsächlich genutzt und umgesetzt werden”, so Schuberth abschließend.

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ÖGB Kommunikation
Mag. Peter Leinfellner
Telefon: +436503636399
E-Mail: peter.leinfellner@oegb.at

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