- 17.07.2025, 21:04:32
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- OTS0133
Bundesrat finalisiert Strafbarkeit von Dick-Pics
Länderkammer einstimmig für Eheverbot für Unter-18-Jährige
Das unaufgeforderte Verschicken von Dick-Pics wird zum Straftatbestand. Einer entsprechenden Regierungsvorlage stimmten die Bundesrät:innen in ihrer heutigen Plenarsitzung mehrheitlich zu. Die Freiheitlichen verurteilten solche Handlungen, sahen die Regelung aber als "überschießend". Einstimmig befürwortete die Länderkammer weiters das von der Regierung vorgelegte Eheverbot für Minderjährige und Verwandte bis zum vierten Grad. Mehrheitlich angenommen wurde ein Gesetz über die EU-weite Zusammenarbeit von Strafrechtsbehörden.
In der Minderheit blieben die Grünen mit zwei im Zuge der Debatte eingebrachten Initiativen. So forderten sie im Sexualstrafrecht zu verankern, dass sexuelle Handlungen immer konsensual erfolgen müssen. Zudem traten sie dafür ein, dass die Möglichkeit zur Umwandlung bestehender Ehen in eingetragene Partnerschaften und umgekehrt rechtlich verankert werden soll.
Unaufgeforderte Übermittlung von Dick-Pics wird zum Straftatbestand
Zum Schutz vor sexueller Belästigung wird der Straftatbestand der sexuellen Belästigung im Strafgesetzbuch um die unaufgeforderte Übermittlung von Bildaufnahmen menschlicher Genitalien - sogenannter Dick-Pics - erweitert. Die Strafregelung soll Bilder von sowohl männlichen als auch weiblichen primären Geschlechtsorganen umfassen. Bildaufnahmen mit Genitalien in großer Entfernung (wie etwa Strandfotos) sind nicht vom Tatbestand erfasst. Als Strafdrohung ist eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen vorgesehen, das Inkrafttreten ab 1. September 2025. Die Regierungsvorlage wurde mehrheitlich befürwortet.
Es gehe bei diesen Handlungen nicht um Falschparken, sondern um eine gravierende sexuelle Belästigung im digitalen Raum, betonte Justizministerin Anna Sporrer. Die Täter seien daher zu belangen und die Opfer dürften nicht in Stich gelassen werden. Es sei wichtig zu zeigen, dass es ein Offizialdelikt ist und dass der Staat sich hinter die betroffenen Mädchen und Frauen stellt.
Solche Handlungen seien inakzeptabel und es müsse klare Konsequenzen geben, betonte Sandra Jäckel (FPÖ/V). Kritisch sah die Bundesrätin aber, dass diese Regelung in der Praxis insbesondere junge Menschen treffe, die unüberlegt obszöne Bilder verschicken und in Folge dafür kriminalisiert würden. Als "überschießend" sah auch Andreas Arthur Spanring (FPÖ/NÖ) die Regelung.
Das Versenden von Fotos nackter Genitalien sei nie eine Bagatelle, sondern eine sexuelle Belästigung, meinte demgegenüber Stephan Auer-Stüger (SPÖ/W) und ortete bei der FPÖ eine Opfer-Täter-Umkehr. Frauen würde mit der Regelung nun ein rechtliches Mittel in die Hand gegeben, um sich gegen solche Handlungen zu wehren. Digitale Räume dürften kein rechtsfreier Bereich sein, meinte Amelie Muthsam (SPÖ/NÖ).
Was im echten Leben nicht erlaubt sei, müsse auch im digitalen Raum strafbar sein, begrüßte Viktoria Hutter (ÖVP/NÖ) die Regelung. Dies sei kein Kavaliersdelikt und kein "dummer Bubenstreich", betonte sie in Richtung der Freiheitlichen.
Von einem wichtigen Schritt in der sexuellen Selbstbestimmung und im gewaltlosen Umgang mit Sexualität sprach Elisabeth Kittl (Grüne/W). Sexualität müsse immer konsensual sein, alles andere sei Vergewaltigung. Mittels Entschließungsantrag, der in der Minderheit blieb, forderte sie das Prinzip "Nur Ja heißt Ja" im Sexualstrafrecht zu verankern und so das Konsensprinzip klar gesetzlich festzuschreiben. So solle sexualisierte Gewalt ohne Einverständnis endlich klar als strafbar definiert werden - und nicht nur dann, wenn Betroffene sich aktiv wehren oder "Nein" gesagt haben.
Mit "Jetzt reicht´s" befürwortete Julia Deutsch (NEOS/W) einen wichtigen, wesentlichen und längst notwendigen Schritt nicht nur in Richtung mehr Respekt und Gleichberechtigung, sondern auch gegen sexualisierte Gewalt. Dadurch werde bei Männern das Bewusstsein gestärkt, was in Ordnung sei und was nicht. Konsens müsse jedenfalls Standard bei allen Handlungen sein, betonte sie.
Eheverbot für Minderjährige und Verwandte bis zum vierten Grad
Zur Bekämpfung von Kinder- und Zwangsehen wird die Eheschließung sowie die Begründung eingetragener Partnerschaften von Unter-18-Jährigen in Österreich künftig rechtlich nicht mehr möglich sein. Bisher gab es vom Eheverbot unter 18 eine Ausnahme ab 16 Jahren, wenn ein Gericht die Person auf Antrag für ehefähig erklärte. Durch die Gesetzesänderungen wird das Eheverbot und das Verbot der eingetragenen Partnerschaft außerdem auf Verwandte bis zum vierten Grad der Seitenlinie ausgeweitet, um etwa Ehen zwischen Cousin und Cousine oder zwischen Neffe oder Nichte und Onkel oder Tante zu verhindern. Wieder eingeführt wird außerdem die Klagebefugnis der Staatsanwaltschaft zur Nichtigerklärung einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft bei fehlender Ehefähigkeit. Das Inkrafttreten ist mit 1. August 2025 vorgesehen. Die Bundesrät:innen sprachen sich einstimmig für die Änderung aus.
Mit der Regelung werde mit internationalen Standards gleichgezogen, betonte Justizministerin Anna Sporrer. Zudem kündigte sie weitere Schritte zur Modernisierung des Eherechts an.
Es sei Aufgabe der Politik, die Rechte von Kindern zu verteidigen und ihnen ein Aufwachsen ohne Angst sicherzustellen, erklärte Verena Schweiger (SPÖ/W). Mit der nunmehrigen Regelung erfolge ein Signal, dass Kinder- und Verwandtenehen keinen Platz in Österreich hätten.
Eine Ehe sei ein umfassender Vertrag, der Minderjährige überfordern würde, begrüßte auch Barbara Prügl (ÖVP/OÖ) die Regelung. Minderjährige und junge Frauen würden mit der Änderung geschützt und das Kindeswohl sowie die Rechte junger Menschen gestärkt.
Mit "Nachdruck" befürwortete auch Andreas Arthur Spanring (FPÖ/NÖ) einen "positiven ersten Schritt", dem weitere folgen müssten. Das Problem sei durch Parallelgesellschaften, die durch eine verfehlte Migrationspolitik entstanden seien, "herangezüchtet" worden. Handlungsbedarf sah Spanring, da solche im Ausland abgeschlossene Ehen weiter in Österreich anerkannt würden.
Kinderehen seien niemals freiwillig und würden eine Einschränkung der Entwicklung Betroffener bedeuten, erklärte Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/OÖ). Weiters forderte die Bundesrätin mittels Entschließungsantrag, der in der Minderheit blieb, dass die Möglichkeit zur Umwandlung bestehender Ehen in eingetragene Partnerschaften und umgekehrt rechtlich verankert werden soll. Zwar würden diese in der Praxis durchaus umgewandelt, es bestehe dabei aber keine Rechtssicherheit für die Betroffenen, argumentierte sie. Besonders unfair sei das für gleichgeschlechtliche Paare, die sich vor dem Jahr 2019 verpartnert haben und vorab noch gar nicht die Wahl hatten, welches Rechtsinstitut sie wählen.
Gesetz über EU-weite Zusammenarbeit von Strafrechtsbehörden
Mehrheitlich passierte den Bundesrat das " Strafrechtliche EU-Anpassungsgesetz 2025 ", das die grenzüberschreitende Zusammenarbeit innerhalb der EU weiter verbessern soll. Strafverfolgungsbehörden sollen dadurch schneller und effizienter an Informationen über Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen gelangen, bei denen oft keine verlässlichen Identitätsdokumente vorliegen. Möglich werden soll das durch ein zentralisiertes System "ECRIS-TCN" (Europäisches Strafregisterinformationssystem - Drittstaatsangehörige) mitsamt eindeutiger Identifizierungsmöglichkeit durch Speicherung von Fingerabdrücken. Auf nationaler Ebene sind dafür datenschutzrechtliche Rechtsgrundlagen erforderlich. (Fortsetzung Bundesrat) pst/sox
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar
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