• 17.07.2025, 17:49:32
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  • OTS0123

Bundesrat gibt grünes Licht für Teilpension

Kein Einspruch gegen Abkommen mit Mongolei, Slowakei und Ungarn

Wien (PK) - 

Das Gesetzespaket zur Einführung der Teilpension hat heute auch den Bundesrat passiert. Die Regelung wurde bei einer namentlichen Abstimmung mit Mehrheit angenommen. 40 Mitglieder der Bundesrats stimmten für, 19 gegen das Gesetzespaket. Ältere Beschäftigte können damit ab nächstem Jahr in Teilzeit arbeiten und parallel dazu bereits einen Teil ihrer Pension beziehen. Voraussetzung ist, dass sie schon pensionsberechtigt sind. Einschränkungen wird es im Gegenzug bei der Altersteilzeit geben. Ein "Nachhaltigkeitsmechanismus" soll dafür sorgen, dass die Pensionsausgaben nicht aus dem Ruder laufen.

Der Bundesrat gab seine einhellige Zustimmung zu Rahmenabkommen mit Ungarn und der Slowakei über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst und billigte mehrheitlich ein Abkommen mit der Mongolei über soziale Sicherheit.

Regelungen zu Teilpension und Altersteilzeit passieren Bundesrat

Ziel der Teilpensionsregelung ist es, Menschen länger im Arbeitsleben zu halten. Wer pensionsberechtigt ist, also etwa Anspruch auf eine Korridorpension oder eine Schwerarbeitspension hat, und Teilzeit weiterarbeitet, kann demnach ab 2026 parallel zum Gehalt bereits einen Teil seiner Pension beziehen. Wie hoch die Teilpension ausfällt, hängt vom Ausmaß der Arbeitszeitreduktion ab. Überdies sind die gesetzlichen Abschläge zu berücksichtigen. Der restliche Pensionsanspruch wird dann beim endgültigen Pensionsantritt berechnet, wobei auch hierfür die allgemeinen Abschlags- und Zuschlagsregeln gelten. Gleichzeitig mit der Einführung der Teilpension kommen auch Einschränkungen bei der Altersteilzeit. Der ebenfalls beschlossene "Nachhaltigkeitsmechanismus" verpflichtet die Regierung zu Einschnitten im Pensionssystem, sollte der im ASVG verankerte Budgetpfad überschritten werden.

Außerdem wird in Reaktion auf ein OGH-Urteil klargestellt, dass ergänzende Leistungen zur Ausgleichszulage und zum Pensionsbonus nur dann gebühren, wenn sich der Partner bzw. die Partnerin oder betroffene Kinder rechtmäßig in Österreich aufhalten. Mit einem ergänzenden Gesetzesantrag wird sichergestellt, dass diese Regelungen auch für den Bereich des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (GSVG) und das Bauern-Sozialversicherungsgesetzes (BSVG) gelten.

Grundsätzliche Ablehnung der Teilpension bei FPÖ

Das Maßnahmenpaket werde als größte Reform des Pensionssystems der letzten Jahre dargestellt, bedeute aber tatsächlich für viele eine massive Verschlechterung, kritisierte Irene Partl (FPÖ/T). Das tatsächliche Ziel sei es, das Pensionsantrittsalter allmählich auf 70 Jahre anzuheben, ohne dass man es ausspreche. Die Altersteilzeit werde massiv beschnitten und Nebenbeschäftigungen würden verboten. Der "Nachhaltigkeitsmechanismus" bedeute, dass in Zukunft ohne jede demokratische Kontrolle eine Streichung von über Jahrzehnte erworbenen Ansprüchen möglich sein werde. Die Politik der Bundesregierung sei einmal mehr ein Beispiel, wie bei der eigenen Bevölkerung gespart, über Zugewanderte aber "das Füllhorn ausgegossen" werde.

Die Kritik der Freiheitlichen setzte Manfred Repolust (FPÖ/St) fort. Das Gesetz werde als "Wartung des Systems" verkauft, sei aber tatsächlich ein "Generalangriff" auf die Pensionsansprüche arbeitender Menschen. Menschen, die in Teilpension gehen, werde die Abfertigung gekürzt. Insgesamt liege hier ein "gesetzlich abgesicherter Sozialbetrug" vor, sagte Repolust. Ältere Arbeitnehmer:innen würden unter Druck gesetzt werden, zwischen einer Verschlechterung ihrer Ansprüche oder der Entlassung zu wählen. Die Reform sei sozial ungerecht und mit aller Entschiedenheit abzulehnen.

Auch die Salzburger Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser (FPÖ) übte scharfe Kritik an der Teilpension und sprach von einem "Pensionsraub auf Raten". Die Menschen würden gezwungen werden, länger zu arbeiten und gleichzeitig weniger dafür zu erhalten. Wer dieses System wähle, werde mit dauerhaften Abschlägen von der Pension rechnen müssen, das müsse man klar aussprechen. Man dürfe sich die Reform "nicht schönrechnen".

SPÖ: Setzen Maßnahmen, damit Menschen länger gesund in Arbeit bleiben

Von wichtigen Anpassungen im Arbeits- und Sozialrecht sprach Sandro Beer (SPÖ/W). Die Reform sei notwendig, um den geänderten Arbeitsrealitäten gerecht zu werden und das Leben der arbeitenden Menschen zu verbessern. Beer sprach sich klar gegen Forderungen nach einer Anhebung des Pensionsantrittsalters aus. Tatsache sei, dass viele Betriebe keine Menschen über Sechzig mehr beschäftigen würden. Dieser Tendenz, dass ältere Arbeitnehmer:innen aus dem Arbeitsprozess hinausgedrängt werden, wolle man mit dem neuen Angebot der Teilpension etwas entgegensetzen. Der Nachhaltigkeitsmechanismus werde dafür sorgen, dass das Pensionssystem stabil bleibe. Das sei "gelebte Verantwortung für die kommenden Generationen", betonte Beer. Die Kritik der Freiheitlichen wies der Bundesrat zurück. Während ihrer Regierungsbeteiligung habe es massive Verschlechterungen für arbeitende Menschen und Einschnitte im Pensionssystem gegeben. Die Koalition gebe hingegen arbeitenden Menschen über Sechzig eine echte Perspektive für einen guten Übergang von der Arbeit in die Pension.

Mit der Teilpension nehme die Bundesregierung ihre Verantwortung zur Absicherung des Pensionssystems wahr, betonte Bernadette Kerschler (SPÖ/St). Wichtig sei es, dafür zu sorgen, dass möglichst viele Menschen gesund in Pension gehen können. Dazu müsse man auch auf geänderte Erwartungen und Lebensrealitäten reagieren. Aus ihrer Sicht sei es möglich, gemeinsam gute Lösungen zu finden. Das vorliegende Gesetz stelle eine solche Lösung dar.

Martin Peterl (SPÖ/NÖ) warf den Freiheitlichen vor, die Reform völlig falsch darzustellen. Die Teilpension sei kein Zwang, sondern völlig freiwillig. Auch könne keine Rede davon sein, dass geplant sei, das Pensionsantrittsalter auf 70 anzuheben.

Für Grüne überwiegen trotz guter Ansätze die Nachteile der Reform

Österreich stehe am Beginn einer tiefgreifenden demografischen Veränderung, führte Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O)Ö aus. In den nächsten Jahren werde eine besonders geburtenstarke Generation allmählich aus dem Berufsleben ausscheiden. Hier sei die Teilpension zwar grundsätzlich ein guter Ansatz, um möglichst vielen Menschen zu ermöglichen, freiwillig Arbeit und Ruhestand zu verbinden. Negativ sei aber, dass parallel zur Teilpension das bewährte Modell der Altersteilzeit massiv beschränkt werde. Gleichzeitig würden die Bestimmungen für die Korridorpension verschärft. Vor allem für Frauen würden die Bedingungen für den Pensionseintritt massiv verschlechtert. Die Grünen könnten daher dem Gesetz trotz einiger guter Ansätze nicht zustimmen.

ÖVP: Sichern das Pensionssystem und begünstigen Arbeiten im Alter

Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) wies darauf hin, dass für Frauen das Durchschnittsalter bei Pensionsantritt bei 60,2 Jahren und für Männer bei 62,2 Jahren liege. Daher sei es wichtig, die Lücke zum gesetzlichen Pensionsantrittsalter zu schließen. Nun setze man einen weiteren Schritt zur nachhaltigen Absicherung des guten österreichischen Pensionssystems. Die Teilpension sei ein wichtiger Schritt dafür. Allerdings müsse man sicherstellen, dass es auch ausreichend Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmer:innen gebe. Ein besonderes Anliegen sei ihr, die Bedingungen für Arbeiten nach Pensionsantritt steuerlich besser zu stellen. Das könne man durch eine Flat-Tax erreichen. Dieses System würde das Pensionssystem sinnvoll abrunden, zeigte sich Eder-Gitschthaler überzeugt.

Ernest Schwindsackl (ÖVP/St) sagte, der nun geplante Schritt sei nur der Anfang der Reformen des Pensionssystems. Diese müssten einer geänderten demografischen Realität gerecht werden. Er begrüße daher das Gesetz, das einen guten Maßnahmenmix bringe. Er erwarte sich, dass mit der Teilpension mehr ältere Menschen länger im Berufsleben bleiben werden. Schwindsackl sah darin eine "Win-Win-Situation" für Betriebe und Arbeitnehmer:innen gleichermaßen.

NEOS: Nachhaltigkeitsmechanismus bedeutet Verantwortung für künftige Generationen

Die Reform sei ein erster wichtiger Schritt zur notwendigen Reform des Pensionssystems, zeigte sich Julia Deutsch (NEOS/W) überzeugt. Aus Sicht der NEOS werde vor allem mit dem Nachhaltigkeitsmechanismus ein wichtiger Schritt gesetzt, um das Pensionssystem für die kommenden Generationen abzusichern. Er werde in Hinblick auf den sich vollziehenden demografischen Wandel eingeführt. Mit dem Mechanismus könne man sicherstellen, dass das Pensionssystem an künftige Herausforderungen und unerwartete Entwicklungen angepasst werden könne.

Schumann: Teilpension erlaubt längeres Arbeiten unter besseren Bedingungen

Bundesministerin Korinna Schumann sagte, es sei ihr ein Anliegen, einige der von der Opposition gemachten Aussagen zurechtzurücken. Die Teilpension beruhe völlig auf Freiwilligkeit und sei ein Angebot an alle, die bereits einen Anspruch auf Pension hätten, aber gerne noch in Teilzeit weiter arbeiten wollen. Besonders Bezieher:innen einer Schwerarbeitspension gebe die Teilpension künftig die Möglichkeit, wesentlich mehr als früher neben der Pension dazuzuverdienen.

Hervorzuheben sei auch, dass es gelungen sei, die Ansprüche auf die "Abfertigung alt" abzusichern, betonte Schumann. Die Verkürzung der Möglichkeit der Altersteilzeit auf drei Jahre erfolge nicht abrupt, sondern schrittweise. Sie werde zudem "klug mit der Teilpension verschränkt". Zweifellos bleibe noch vieles zu tun, um das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben. Dazu werde man mehr Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmer:innen benötigen. Hier müssten auch die Unternehmen einen entsprechenden Beitrag leisten, merkte Schumann an.

Abkommen mit der Mongolei, Slowakei und Ungarn

Einhellig befürwortete der Bundesrat den Abschluss von zwei Rahmenabkommen mit Ungarn und der Slowakei über eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst. Diese sollen insbesondere sicherstellen, dass Unfallopfer möglichst rasch medizinische Hilfestellung erhalten und sie unabhängig von den Staatsgrenzen in die nächstgelegene stationäre medizinische Einrichtung gebracht werden können.

Mehrheitlich billigte der Bundesrat den Abschluss eines Abkommens mit der Mongolei über soziale Sicherheit. Das Abkommen regelt insbesondere die gegenseitige Anerkennung von erworbenen Pensionsansprüchen und die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten. Damit soll eine Gleichbehandlung von Personen gewährleistet werden, die ihr Erwerbsleben zum Teil in Österreich und zum Teil in der Mongolei verbracht haben oder im jeweils anderen Staat wohnen. (Fortsetzung Bundesrat) sox

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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