• 10.07.2025, 19:42:33
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FPÖ – Kaniak: „Für die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung braucht es einen kostendeckenden Infrastruktursicherungsbeitrag!“

FPÖ brachte Abänderungsantrag für Beibehaltung des Infrastruktursicherungsbeitrags in der Höhe von 28 Cent pro Packung ein

Wien (OTS) - 

In seiner Rede heute im Nationalrat betonte der FPÖ-Gesundheitssprecher und Vorsitzende des parlamentarischen Gesundheitsausschusses NAbg. Mag. Gerhard Kaniak die Bedeutung der Änderung des Bundesgesetzes über finanzielle Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln: „Denn hier geht es um die Sicherstellung der Versorgung mit günstigen Arzneimitteln. Dieses Gesetz beinhaltet den Infrastruktursicherungsbeitrag, also Zahlungen an Arzneimittelgroßhändler, um die in den letzten Jahren gestiegenen Kosten zu kompensieren. Würde der Nationalrat heute nicht ihre Verlängerung beschließen, wäre diese Regelung mit August abgelaufen!“

Dieser Infrastruktursicherungsbeitrag sei notwendig, da allein seit 2023, als die Situation rund um die Versorgung mit günstigen Arzneimitteln fast eskalierte, etwa die Lohnkosten um rund 15 Prozent und die Dieselkosten um knapp dreißig Prozent gestiegen seien. „Die letzte Preisregelung im Arzneimittelgroßhandel stammt aus dem Jahr 2004. Damals wurden die Spannen für Packungen, die der Regelversorgung dienen, um zwei Prozent gesenkt, wodurch der Großhandel seither für die günstigsten Produkte eine Spanne von 15,5 Prozent erhält. Diese Spanne ist degressiv und geht in Schritten auf sieben Prozent für Produkte bis ca. 340 Euro Fabriksabgabepreis zurück. Für teure Produkte gibt es einen Fixpreis von 23,74 Euro. Bei einem Arzneimittel, das vier Euro kostet, verdient der Großhandel umgerechnet ca. 60 Cent pro Packung – das sind ungefähr nur zwei Drittel von dem, was zum Beispiel die Post für die Versendung einer Postkarte bei 95 Cent Porto bekommt. Die Post muss aber nicht derartige Auflagen bei Transport und Lagerung erfüllen, sie muss die Postkarte nicht derartig streng vor einem Fremdzugriff schützen, sie hat keine solchen Dokumentationspflichten, wie Arzneimittelgroßhändler, und ihr stehen nicht jährlich strenge Kontrollen durch die AGES ins Haus!“, schilderte Kaniak und ortete ein „massives Missverhältnis zwischen dem, was das Gesundheitssystem an Deckungsbeiträgen bezahlt, und den tatsächlichen Kosten der Vertriebspartner".

Der vorliegende Gesetzesantrag der Regierungsparteien sehe zwar eine Meldepflicht und Reporting vor, um die digitale Verfügbarkeit von Arzneimitten überprüfen zu können, was, so Kaniak, zu begrüßen sei, aber auch zusätzlichen Aufwand bedeute. „Als ‚Gegenleistung‘ wird nun der Infrastruktursicherungsbeitrag von bisher 28 Cent um mehr als die Hälfte auf 13 Cent gesenkt – und das, obwohl die Kosten im zweistelligen Prozentbereich angestiegen sind. Damit sind wir weit von einer fairen, kostendeckenden Honorierung der Logistikleistung der Großhändler entfernt, weshalb dringend gehandelt werden muss!“, warnte der FPÖ-Gesundheitssprecher und brachte einen Abänderungsantrag ein, der die Beibehaltung des Infrastruktursicherungsbeitrags bei 28 Cent zum Inhalt hatte: „Der Beschluss unseres Antrags wäre ein wesentlicher Beitrag zur Sicherstellung der Versorgung mit günstigen Arzneimitteln. Immerhin sprechen wir hier von keiner Kleinigkeit, sondern von 80 Millionen Packungen, darunter Herzmedikamente, Antidiabetika oder Schmerzmittel, deren Auslieferungskosten aktuell nicht durch die Vertriebsspanne gedeckt sind. Das ist eigentlich ein klarer Handlungsauftrag an die Regierung, das Spannensystem generell zu überarbeiten!“

Abschließend verwies NAbg. Mag. Gerhard Kaniak auch noch auf andere „Baustellen“ bei der Arzneimittelversorgung. So sei bei teuren Medikamenten die Fixvergütung für die Logistik seit 2004 nicht wertgesichert worden und betrage nach wie vor 23,74 Euro, obwohl seither eine Teuerung von siebzig Prozent zugeschlagen habe. Ein Arzneimittelprodukt, das ab Fabrik 4.000 oder 5.000 Euro koste, könne ein Großhändler gar nicht auf Lager legen, da er bei solchen Produkten nicht einmal die Finanzierungskosten abgedeckt bekommt: „Das kann doch nicht im Sinne der Versorgung unserer Bevölkerung mit Arzneimitteln sein und vor allem ist das keine Wertschätzung für das äußerst sichere und effiziente Vertriebssystem, das wir in Österreich noch haben!“

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