- 10.07.2025, 16:43:03
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- OTS0128
Nationalrat beschließt neue Teilpension
Nachhaltigkeitsmechanismus und Einschränkungen bei Altersteilzeit kommen ebenfalls
Der Nationalrat hat heute die Einführung der Teilpension beschlossen. Ältere Beschäftigte können damit ab nächstem Jahr in Teilzeit arbeiten und parallel dazu bereits einen Teil ihrer Pension beziehen. Voraussetzung ist, dass sie schon pensionsberechtigt sind. Einschränkungen wird es im Gegenzug bei der Altersteilzeit geben. Damit die Pensionsausgaben nicht aus dem Ruder laufen, wurde mit dem Gesetzespaket außerdem ein "Nachhaltigkeitsmechanismus" verankert.
Die Änderungen wurden in Dritter Lesung mit der Mehrheit der Koalitionsparteien beschlossen. In Zweiter Lesung hatten auch die Grünen für jene Teile des Pakets gestimmt, die die Einführung der Teilpension betreffen. Ein Rückverweisungsantrag der Grünen, mit dem sie den Antrag noch einmal im Sozialausschuss diskutieren wollten, blieb in der Minderheit.
Regelungen zu Teilpension, Altersteilzeit und Nachhaltigkeitsmechanismus
Ziel der Teilpension ist es, Menschen länger im Arbeitsleben zu halten. Wer pensionsberechtigt ist, also etwa Anspruch auf eine Korridorpension oder eine Schwerarbeitspension hat, und Teilzeit weiterarbeitet, kann demnach ab 2026 parallel zum Gehalt bereits einen Teil seiner Pension beziehen. Wie hoch die Teilpension ausfällt, hängt vom Ausmaß der Arbeitszeitreduktion ab. Überdies sind die gesetzlichen Abschläge zu berücksichtigen. Der restliche Pensionsanspruch wird dann beim endgültigen Pensionsantritt berechnet, wobei auch hierfür die allgemeinen Abschlags- und Zuschlagsregeln gelten.
Gleichzeitig mit der Einführung der Teilpension kommen auch Einschränkungen bei der Altersteilzeit: Das Altersteilzeitgeld als Lohnausgleich wird älteren Beschäftigten künftig nur noch für maximal drei Jahre zustehen. Ab dem Zeitpunkt, ab dem jemand Anspruch auf eine Teilpension hat, wird es grundsätzlich gestrichen. Das bedeutet, dass Personen mit Anspruch auf eine Korridorpension ab 2029 frühestens mit 60, andere Beschäftigte frühestens mit 62 in eine staatlich geförderte Altersteilzeit gehen werden können. Neu ist überdies ein Verbot, während der Altersteilzeit eine bezahlte Nebenbeschäftigung aufzunehmen.
Der ebenfalls beschlossene "Nachhaltigkeitsmechanismus" verpflichtet die Regierung zu Einschnitten im Pensionssystem, sollte der im ASVG verankerte Budgetpfad überschritten werden.
Mittels Abänderungsantrag haben die Koalitionsparteien im Plenum noch Klarstellungen und Präzisierungen vorgenommen. So wurde etwa klargestellt, dass für den Anspruch auf eine Teilpension nicht nur die Arbeitszeit reduziert werden muss, sondern auch keine selbstständige Tätigkeit vorliegen darf. Liegt bereits ein Pensionsbescheid vor, ist ein Antrag auf eine Teilpension nicht mehr möglich. Auch während einer befristeten Teilzeitvereinbarung ist ein solcher unzulässig. Ebenso kann die Höhe der Teilpension nachträglich nicht mehr geändert werden, etwa durch eine weitere Arbeitszeitreduktion. Wer bereits in Teilpension ist, kann außerdem keine Invaliditätspension mehr in Anspruch nehmen oder Rehabilitationsgeld beziehen. Adaptierungen wurden weiters bei den anzuwendenden Erhöhungsprozentsätzen im Falle des Wegfalls einer Teilpension vorgenommen. Laut Verena Nussbaum (SPÖ) handelt es sich um technische Änderungen, die im Zuge der Begutachtung eingemeldet wurden.
Für Arbeitslose, die an AMS-Schulungsmaßnahmen teilnehmen und diese (vorübergehend) unterbrechen müssen, sieht das Gesetzespaket Erleichterungen bei den Meldepflichten vor. Außerdem wird in Reaktion auf ein OGH-Urteil klargestellt, dass ergänzende Leistungen zur Ausgleichszulage und zum Pensionsbonus nur dann gebühren, wenn sich der Partner bzw. die Partnerin oder betroffene Kinder rechtmäßig in Österreich aufhalten. Ein ergänzender, mehrheitlich angenommener, Gesetzesantrag stellt das auch für den GSVG- und den BSVG-Bereich sicher. Miterledigt wurde ein Antrag der Grünen für eine Härtefallregelung für Personen, die ihre Bildungskarenz unterbrechen mussten.
Koalition sieht "große Reform" und "historischen Tag"
Das Ziel der Bundesregierung sei, das faktische Pensionsantrittsalter anzuheben, betonte Sozialministerin Korinna Schumann. Die Teilpension sei ein wichtiger Mechanismus dafür und gebe den Menschen die Chance für einen gleitenden Übergang von der Beschäftigung in die Pension. Die Altersteilzeit werde mit dem neuen System harmonisiert. Der verankerte Nachhaltigkeitsmechanismus sei wichtig, um die Kosten für die Pensionszahlungen zu beobachten. Sie gehe davon aus, dass der Pfad eingehalten wird und damit keine weiteren Maßnahmen getroffen werden müssen, betonte Schumann.
Die Regierung habe sich darauf geeinigt, keine Pensionen zu kürzen, in die bestehenden Pensionen nicht einzugreifen und das gesetzliche Pensionsantrittsalter nicht auf über 65 Jahre anzuheben, hielt Josef Muchitsch (SPÖ) fest. Die Teilpension sei ein gutes Instrument für jene, die im Alter nicht mehr voll arbeiten können, aber auch noch nicht komplett aussteigen möchten. Auch Personen in der Langzeitversichertenregelung werden Anspruch darauf haben, stellte er klar. Barbara Teiber (SPÖ) erläuterte mit Blick auf die Änderungen bei der Altersteilzeit, dass auch aktuell die durchschnittliche Dauer bereits unter drei Jahren liege. Wichtig sei die Planbarkeit, die mit ausreichenden Übergangsbestimmungen gegeben sei. Teiber zeigte sich verärgert über Forderungen von Vertretern der Wirtschaft oder der Industriellenvereinigung zu Arbeiten bis 70. Wenn es um Chancen für ältere Arbeitnehmer:innen geht, nahm Verena Nussbaum (SPÖ) insbesondere die Unternehmen in die Pflicht, diese auch anzustellen oder in Beschäftigung zu halten.
August Wöginger (ÖVP) sprach ebenso wie Andreas Haitzer (SPÖ) von der "größten Pensionsreform der letzten 20 Jahre". Während Haitzer die Reform unter Wolfgang Schüssel aber als die "schlimmsten Verschlechterungen im Pensionssystem" bezeichnete, bewertete Wöginger diese positiv. Auch damals im Jahr 2003 sei ein Nachhaltigkeitsmechanismus beschlossen worden. Dieser sei notwendig, um die Pensionen nachhaltig zu sichern, falls sich die Parameter zu stark verändern, so Wöginger. Solange das faktische Pensionsantrittsalter nicht angehoben und die Beschäftigungsquote der 60- bis 65-Jährigen nicht gesteigert sei, "reden wir nicht über eine Anhebung des gesetzlichen Antrittsalters", versicherte Wöginger. Die Teilpension bezeichnete er als Win-Win-Situation. Für den Herbst kündigte er noch ein Älteren-Beschäftigungspaket und eine steuerliche Änderung für Arbeiten im Alter an. Auch Michael Hammer (ÖVP) legte dar, dass die ÖVP das faktische und nicht das gesetzliche Antrittsalter erhöhen will. Heike Eder und Elisabeth Scheucher-Pichler (beide ÖVP) betonten, dass es um Generationengerechtigkeit gehe und auch jüngere Menschen davon profitieren, wenn ältere Personen und ihr Wissen länger im Betrieb bleiben. Auch Bettina Zopf und Klaus Lindinger (beide ÖVP) äußerten sich positiv zum Gesetzespaket.
Von einem "historischen Tag" sprach Yannick Shetty (NEOS). Der heutige Schritt ist für ihn aber nur ein Anfang und nicht das Ende der Reformen im Pensionsbereich. Das österreichische Pensionssystem sei ein gutes System gewesen, hänge aber direkt mit der demografischen Entwicklung zusammen. Weil immer weniger junge Menschen die Pensionen von immer mehr älteren Menschen finanzieren müssten, sei mittlerweile ein enorm hoher Zuschuss aus dem Budget notwendig. Der Nachhaltigkeitsmechanismus habe zum Ziel, diese Zuzahlungen zu senken mit einem Ausgabendeckel, jährlichen Berichten der Sozialministerin und - bei Überschreitung des vereinbarten Pfades - harten Maßnahmen. Johannes Gasser (NEOS) kritisierte, dass in den vergangenen Jahren nicht-gegenfinanzierte Pensionsmaßnahmen gesetzt worden seien. Damit sei jetzt Schluss. Auch Sophie Marie Wotschke (NEOS) sprach von einem "guten Tag für sichere Pensionen, vor allem für uns Junge".
Grüne für Teilpension, FPÖ gegen gesamtes Paket
Die Grünen konnten Teilen des Gesetzespaket etwas abgewinnen. Die Teilpension sei vermutlich die intelligenteste Form, Pension und Arbeit miteinander zu verbinden, sagte Markus Koza (Grüne). Sie sei altersgerecht und begrüßenswert. Die Einschränkungen bei der Altersteilzeit kritisierte er aber scharf. Die Altersteilzeit soll Arbeitnehmer:innen bis zum Pensionsantrittsalter gesund in Beschäftigung halten, die Teilpension sei für altersgerechtes Arbeiten nach dem Antrittsalter gedacht, legte er da. Eine Verkürzung der Altersteilzeit für alle konterkariere aus seiner Sicht das Ziel, Menschen lange in Beschäftigung zu halten. Sichere Pensionen werde man nicht "über den x-ten Nachhaltigkeitspapiertiger" erreichen, sondern über eine hohe Beschäftigung, gute Einkommen und Maßnahmen, die Menschen länger im Berufsleben halten. Ralph Schallmeiner (Grüne) warnte davor, dass das von der Regierung angekündigte Paket für Arbeiten im Alter ein Konkurrenzsystem für die Teilpension werden könnte. Er sprach sich stattdessen für eine weitere Stärkung der Teilpension aus.
Gänzlich ablehnend äußerte sich die FPÖ. Peter Wurm (FPÖ) sah sowohl in der Teilpension als auch in den Einschränkungen der Altersteilzeit Verschlechterungen für die Betroffenen. Auch den Nachhaltigkeitsmechanismus kritisierte er. Aus seiner Sicht werde es in die Richtung gehen, dass das Pensionsalter erhöht werde. Das hätte man verhindern können, zeigte er sich überzeugt und schlug etwa Einsparungen bei Luxuspensionen und der Zuwanderung vor. Dass die Sozialdemokratie in der Pensionsfrage den "Steigbügelhalter" für ÖVP und NEOS spiele, halte er für "sehr bedenklich", so Wurm. Auch für Dagmar Belakowitsch (FPÖ) laufe der Nachhaltigkeitsmechanismus auf ein gesetzliches Pensionsantrittsalter von 70 Jahren hinaus. Sie zeigte sich überzeugt, dass die ÖVP das Antrittsalter hinaufschrauben wolle und kündigte "massivsten Widerstand" an. Andrea Michaela Schartel (FPÖ) bezeichnete die Änderungen als "unfair". Die Maßnahmen würden nur schaden, das Budget aber nicht sanieren, meinte sie. (Fortsetzung Nationalrat) kar
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