• 09.07.2025, 18:29:03
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FPÖ – Tschank: „Regierung will sich per Gesetz von illegaler Parteienfinanzierung freikaufen“

Wien (OTS) - 

„Was sich die Regierung hier leistet, ist ein justizpolitischer Skandal erster Ordnung“, kritisierte FPÖ-Sprecher für Unvereinbarkeit NAbg. Dr. Markus Tschank anlässlich eines aktuellen Gesetzesantrags der Regierungsparteien zur rückwirkenden Legalisierung von Parteizwecken dienender Social-Media-Arbeit in Ministerbüros.

„Social Media ist heute das zentrale Werkzeug politischer Kommunikation. Millionen Österreicher informieren sich täglich über diese Kanäle und die Parteien wissen um die politische Schlagkraft dieser Plattformen“, so Tschank. „Dass Ministerien, also staatliche Einrichtungen, dabei Parteikanäle mit Steuergeld betreuen lassen, ist nicht nur politisch fragwürdig, sondern laut Rechnungshof und UPTS schlicht illegal. Es handelt sich um unzulässige Parteispenden durch die Republik Österreich.“

Mit dem nun vorgelegten Antrag wolle sich die Einheitspartei aus ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS „den eigenen Kopf aus der Schlinge ziehen“, so Tschank weiter. „Sie versuchen sich durch ein maßgeschneidertes Gesetz rückwirkend von strafrechtlicher Verantwortung zu befreien – ein klarer Fall von unlauterer Anlassgesetzgebung. Dieser Antrag verletzt gleich mehrere Grundprinzipien der Verfassung: Das Legalitätsprinzip wird mit Füßen getreten – der Verfassungsgerichtshof hat mehrfach klargestellt, dass der Gesetzgeber nicht rückwirkend in laufende Verfahren oder bestehende Rechte eingreifen darf.“ Auch der Gleichheitsgrundsatz sei eklatant verletzt: „Wenn sich Regierungsparteien durch Zugriff auf Ministeriumsmitarbeiter einen Wahlkampfvorteil verschaffen, ist das eine massive Wettbewerbsverzerrung zulasten der Opposition.“

„Was hier passiert, ist ein Angriff auf die demokratische Fairness und auf die politische Chancengleichheit in Österreich. Die Republik ist kein Selbstbedienungsladen für die Regierungsparteien“, betonte Tschank, der die Abgeordneten der Regierungsfraktionen aufforderte, die Verfassung zu studieren und diesen Antrag sofort zurückzuziehen!“

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