• 04.07.2025, 17:18:33
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  • OTS0111

Parlament: TOP im Nationalrat am 9. Juli 2025

Messenger-Überwachung, Gesetzespaket zur Informationsfreiheit, Social-Media-Accounts von Politiker:innen, Finanzvorlagen, Berichte

Wien (PK) - 

Der Nationalrat wird vor dem Tagungsende am 15. Juli noch zu drei Sitzungen zusammenkommen und dabei auch über einige größere Gesetzesvorhaben beraten. So steht am Mittwoch, dem 9. Juli, etwa die umstrittene Messenger-Überwachung zur Diskussion. Um Terroranschläge und andere schwere Straftaten zu verhindern, soll der Verfassungsschutz künftig unter bestimmten Voraussetzungen Nachrichten über Messenger-Dienste wie WhatsApp mitlesen können. Außerdem ist geplant, dutzende Gesetze an das neue Grundrecht auf Information anzupassen. So sollen künftig etwa alle in der Transparenzdatenbank erfassten Förderungen über 1.500 Ꞓ öffentlich zugänglich sein. Auch eine Novelle zum Parteiengesetz mit neuen Regeln für Social-Media-Accounts von Politiker:innen steht zur Diskussion.

Im Finanzbereich geht es insbesondere um die Umsetzung verschiedener EU-Regularien. Außerdem werden die Abgeordneten über den jüngsten Sportbericht, den Landesverteidigungsbericht 2024/2025 und über den aktuellen Tätigkeitsbericht der Bundesstelle für Sektenfragen beraten. Entschließungen könnten unter anderem zur psychosozialen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen sowie zum Thema Wildtierrettung gefasst werden.

Aktuelle Stunde

Die Sitzung beginnt um 9.00 Uhr mit einer Aktuellen Stunde. Das Thema wählt die SPÖ.

Anpassung der Geschäftsordnung des Nationalrats

Danach werden die Abgeordneten über eine Novellierung der Geschäftsordnung des Nationalrats, des Informationsordnungsgesetzes und des Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz beraten. Wie dutzende weitere Gesetze müssen auch diese im Vorfeld des Inkrafttretens des Informationsfreiheitsgesetzes am 1. September adaptiert werden. Dabei geht es etwa um die Veröffentlichung von Informationen von allgemeinem öffentlichen Interesse, zu der künftig nicht nur die öffentliche Verwaltung verpflichtet ist, sondern auch das Parlament. Laut der Novelle des Geschäftsordnungsgesetzes (GOG) soll das in Bezug auf den Nationalrat auf der Website des Parlaments erfolgen. Großen Änderungsbedarf sehen die Abgeordneten allerdings nicht: Über die Parlaments-Website seien schon jetzt weitreichende Informationen verfügbar, damit bestehe schon seit Langem Transparenz, wird in den Erläuterungen angemerkt.

Zum Zweiten sind begriffliche Anpassungen im Informationsordnungsgesetz und im Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz nötig. So wird statt auf "Verschwiegenheitspflichten" auf "Geheimhaltungspflichten" verwiesen. Außerdem wird Vorsorge dafür getroffen, dass vertrauliche und geheime Dokumente, die das Parlament erhält, weiter entsprechend klassifiziert werden können. Beide Gesetzesnovellen basieren auf Fünf-Parteien-Anträgen und wurden vom Geschäftsordnungsausschuss einstimmig gebilligt.

Da bei Änderungen der Geschäftsordnung des Nationalrats zwischen der Zweiten und der Dritten Lesung mindestens 24 Stunden liegen müssen, wird am Mittwoch nur über den Gesetzentwurf zum Informationsordnungsgesetz und zum Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz abgestimmt. Die Dritte Lesung der GOG-Novelle ist für Freitagabend anberaumt.

Mehr Transparenz für Wertpapiermärkte

Drei Regierungsvorlagen, die die Umsetzung von EU-Regularien für die Finanzmärkte betreffen, hat der Finanzausschuss ins Plenum geschickt. So sollen Änderungen im Börse- und Wertpapieraufsichtsgesetz die Transparenz an den Wertpapiermärkten erhöhen, um Anreize für mehr Investitionstätigkeiten innerhalb der Europäischen Union zu schaffen. Vereinfacht werden soll dazu laut Vorlage insbesondere der Grenzwert für die Ausnahme von der Vorhandelstransparenz von Eigenkapitalinstrumenten. Der bisherige "double volume cap mechanism" soll durch eine einzelne Schwelle ersetzt werden. Zur stärkeren Vereinheitlichung der Vor- und Nachhandelstransparenz soll der Ermessensspielraum der zuständigen Behörden hinsichtlich der Aufschübe von Veröffentlichungen abgeschafft werden. Darüber hinaus passt der umfassende Gesetzesentwurf bereits bestehende Strafbefugnisse der Finanzmarktaufsicht an die neuen bzw. geänderten Transparenzverpflichtungen der betroffenen Unternehmen an. Im Finanzausschuss erhielt die Regierungsvorlage einhellige Zustimmung.

Neuerungen zur EU-Clearinglandschaft

Auch eine weitere Regierungsvorlage zur Umsetzung von EU-Vorgaben wurde vom Finanzausschuss einstimmig gebilligt. Ziel der geplanten Maßnahmen sei es, die EU-Clearinglandschaft attraktiver und widerstandsfähiger zu machen, die strategische Autonomie der EU zu unterstützen und die Finanzstabilität zu wahren, wird in den Erläuterungen festgehalten. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zielen darauf ab, die Aufsicht über zentrale Gegenparteien zu stärken und Zulassungsverfahren zu vereinfachen. Ebenso soll die Abwicklung und Abwicklungsdisziplin von Wertpapiertransaktionen vereinfacht und eine effiziente Aufsichtsstruktur geschaffen werden. Dazu sollen die Strafbestimmungen im Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz (ZGVG) erweitert, die Obergrenzen für das Ausfallrisiko geändert, das Konzentrationsrisiko verringert und eine effizientere Aufsichtsstruktur bzgl. der Lieferungs- und Abwicklungsdienstleistung geschaffen werden.

Klarstellungen für den Bankensektor

"Wichtige und dringende Klarstellungen für die österreichische Bankenlandschaft" will die Regierung schließlich im Sanierungs- und Abwicklungsgesetz sowie im Immobilien-Investmentfondsgesetz vornehmen. So sollen in Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben Kreditinstitute und Kreditinstitutsgruppen dazu verpflichtet werden, eine Mindestanforderung an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten zu erfüllen. Damit sollen die Verlustabsorption, Rekapitalisierung und Abwicklungsfähigkeit verbessert werden, ohne dass dabei öffentliche Mittel eingesetzt werden. Die Dringlichkeit ergebe sich aus den Umsetzungsvorgaben der EU selbst, deren Bedeutung für die Wirtschaft und aus einem anhängigen Vertragsverletzungsverfahren samt drohenden Strafzahlungen durch die EU-Kommission, heißt es in den Erläuterungen. FPÖ und Grüne zeigten sich im Finanzausschuss allerdings skeptisch und lehnten die Vorlage vorerst ab: Ihrer Meinung nach war zu wenig Zeit, um die Vorschläge zu prüfen.

Regierung will Messenger-Überwachung ermöglichen

Die Bundesregierung will der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) die Überwachung verschlüsselter und unverschlüsselter digitaler Kommunikation ermöglichen und hat dazu einen umfangreichen Gesetzentwurf vorgelegt. Zur Abwehr besonders schwerwiegender verfassungsgefährdender Angriffe, also etwa von Terroranschlägen, soll es demnach künftig möglich sein, Nachrichten über Messenger-Dienste mitzulesen, wobei die Überwachung nur als "ultima ratio" erfolgen und strengen rechtlichen und technischen Kontrollvorgaben unterliegen soll. So sollen insbesondere ein unabhängiger Rechtsschutzbeauftragter bzw. eine unabhängige Rechtsschutzbeauftragte und das Bundesverwaltungsgericht zentrale Prüf- und Genehmigungsaufgaben erhalten.

Begründet wird die Messenger- bzw. Gefährder-Überwachung damit, dass Kommunikation heutzutage zunehmend über Dienste wie WhatsApp oder Signal erfolge. Entsprechende Überwachungen sollen aber nur dann erlaubt sein, wenn für das betreffende Delikt eine Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren droht oder es um Spionage geht. Zudem hat sich die Überwachung auf Messengerdienste zu beschränken. Eine Online-Durchsuchung des gesamten betroffenen Computersystems inklusive lokal gespeicherter Daten wird nicht zulässig sein. Allerdings wird bei verschlüsselten Datenströmen Spy-Software auf betroffenen Geräten wie Computer oder Smartphones installiert werden müssen. Neben engmaschigen Kontrollmechanismen sollen auch zeitliche Beschränkungen und die nachträgliche Information der betroffenen Personen für Rechtsschutz sorgen. Möglich sein soll der Einsatz von Spionage-Software erst dann, wenn per Verordnung festgestellt wurde, dass alle technischen Vorgaben für den Einsatz erfüllt sind.

Neuerungen bringt das Gesetzespaket darüber hinaus in Bezug auf die Zuständigkeit des Verfassungsschutzes, die Flexibilisierung der Aufgabenzuteilung innerhalb der DSN und bei den Berichtspflichten an das Parlament. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, polizeiliches Einschreiten zur Sicherung nachrichtendienstlicher Aufgaben aufzuschieben.

Im Innenausschuss hat die Regierungsvorlage trotz mancher im Vorfeld geäußerter Bedenken die Zustimmung von ÖVP, SPÖ und NEOS erhalten. Die Messenger-Überwachung sei notwendig, um die Sicherheit in Österreich zu erhöhen, so der Tenor. Ausdrücklich wurde außerdem betont, dass es um eine gezielte Überwachung von Gefährdern und nicht um eine Massenüberwachung gehe.

Von FPÖ und Grünen kommt dennoch scharfe Kritik. Sie wiesen im Ausschuss auf die ihrer Meinung nach hohe Missbrauchsgefahr hin und gaben überdies zu bedenken, dass sich Anbieter von Überwachungssoftwareim "halblegalen Bereich" bewegten. Statt Messenger-Dienste mit Hilfe von "Bundestrojanern" zu überwachen, wäre es ihrer Meinung nach zielführender, dem Verfassungsschutz mehr Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Den Grünen ist außerdem die Beibehaltung einer strikten organisatorischen Trennung zwischen Nachrichtendienst und Staatsschutz ein Anliegen. Entsprechende Anträge der Opposition fanden im Ausschuss allerdings keine Mehrheit und werden wohl auch im Plenum in der Minderheit bleiben.

Polizeiliche Zusammenarbeit mit den Westbalkan-Staaten

Im Rahmen der Polizeikooperationskonvention für Südosteuropa ("PCC SEE") gibt es bereits eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen österreichischen und südosteuropäischen Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung von Terrorismus, grenzüberschreitender Kriminalität und illegaler Migration. Nun soll diese Zusammenarbeit mit einem Übereinkommen über den automatisierten Austausch von DNA-, Fingerabdruck- und Fahrzeugregisterdaten verstärkt werden. Das Übereinkommen orientiert sich dabei an der "Prümer Zusammenarbeit", die einen derartigen Datenaustausch bereits mit zahlreichen EU-Ländern vorsieht. Die Ausweitung der Zusammenarbeit werde in Österreich die Aufklärung zahlreicher ungeklärter Straftaten und eine rasche Identifizierung gefahndeter Straftäter:innen ermöglichen, heißt es dazu in der Regierungsvorlage. Neben den EU-Mitgliedern Bulgarien, Rumänien und Ungarn haben auch Albanien, Mazedonien, die Republik Moldau, Montenegro und Serbien das Übereinkommen unterfertigt.

Mit einem ergänzenden Änderungsprotokoll zum Übereinkommen sollen darüber hinaus datenschutzrechtliche Bedenken der Europäischen Kommission ausgeräumt und ein bereits initiiertes Vertragsverletzungsverfahren wieder beendet werden. Beide Abkommen erhielten im Innenausschuss einhellige Zustimmung.

Strafrechtliche Sanktionierung illegaler Grenzübertritte

Wenig Chancen auf Erfolg haben zwei Anträge der FPÖ zum Thema Migration. Zum einen sprechen sich die Freiheitlichen dafür aus, jede Einreise in österreichisches Staatsgebiet ohne gültige Einreisedokumente oder behördliche Genehmigung als Straftatbestand zu erfassen. Sowohl Schlepper:innen als auch "Geschleppten" sollten demnach unbedingte Haftstrafen drohen. Außerdem will die FPÖ durch Verschärfungen des Asylrechts Österreich für Flüchtlinge unattraktiver machen. So sollen im Rahmen der Grundversorgung ausschließlich Sachleistungen gewährt und medizinische Leistungen reduziert werden. Auch die Einführung eines Straftatbestands "Asylbetrug", die Einführung von "Ausreisezentren", Abschiebungen bei falschen Angaben im Asylverfahren und die Verwehrung der österreichischen Staatsbürgerschaft für anerkannte Flüchtlinge gehören zum Forderungskatalog. Die anderen Fraktionen lehnten die Anträge im Innenausschuss allerdings ab und äußerten unter anderem verfassungsrechtliche Bedenken.

Anpassung von 140 Gesetzen an das neue Grundrecht auf Information

Am 1. September wird das Informationsfreiheitsgesetz samt begleitender Verfassungsbestimmungen in Kraft treten. Ab dann werden Behörden und andere öffentliche Stellen dazu verpflichtet sein, Informationen von allgemeinem Interesse zu veröffentlichen bzw. entsprechende Auskünfte zu erteilen. In bestimmten Fällen können sie sich aber weiterhin auf Geheimhaltungspflichten berufen, etwa wenn Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit droht oder dies zur Abwehr eines erheblichen wirtschaftlichen oder finanziellen Schadens geboten ist. Auch Rechte Dritter wie der Datenschutz und das Urheberrecht sind zu beachten. Ebenso bleiben Dokumente, die der Vorbereitung einer Entscheidung dienen, vertraulich.

Im Vorfeld des Inkrafttretens des Informationsfreiheitsgesetzes sollen nun insgesamt 140 Gesetze an die neue Rechtslage angepasst werden, angefangen vom Amtshaftungsgesetz über das Epidemiegesetz bis hin zum Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz. Vorrangig geht es dabei darum, den Begriff der Amtsverschwiegenheit aus den einzelnen Gesetzen zu streichen und die neuen verfassungsgesetzlichen Vorgaben zu implementieren. In diesem Zusammenhang werden auch einzelne Berichtspflichten neu geregelt und datenschutzrechtliche Bestimmungen angepasst. An geltenden Verschwiegenheitspflichten - etwa für Ärzt:innen oder Rechtsanwält:innen - wird nicht gerüttelt.

Größere Änderungen sieht das Gesetzespaket im Transparenzdatenbankgesetz vor. So ist vorgesehen, ab September im Transparenzportal alle staatlichen Förderungen, die nicht an Privatpersonen gehen, öffentlich zugänglich zu machen, sofern sie über dem Schwellenwert von 1.500 Ꞓ liegen. Förderungen würden aus Steuergeldern finanziert, und das Interesse der Allgemeinheit an transparenter Information sei höher zu bewerten als persönliche Interessen von Subventionsempfängern auf Geheimhaltung, wird dieser Schritt begründet. Zudem ist geplant, den Datenbestand der Datenbank um Steuererleichterungen aller Art zu erweitern. Ebenso wird eine Weitergabe von Daten bei Verdacht auf Fördermissbrauch gestattet.

Im Strafgesetzbuch wird der Straftatbestand "Verletzung des Amtsgeheimnisses" durch die neue Strafbestimmung "Verletzung einer Pflicht zur Geheimhaltung" ersetzt, wobei die Strafdrohung mit bis zu drei Jahren dieselbe bleibt. Per Ausschussfeststellung wurde dabei klargestellt, dass, wenn ein Beamter bzw. eine Beamtin nachvollziehbar zwischen Informationsinteresse und berechtigtem Geheimhaltungsinteresse abgewogen hat und das dokumentiert wurde, im Zweifelsfall nicht von einem Vorsatz auszugehen ist. Auch einige nicht mit der Informationsfreiheit in Zusammenhang stehende Vorhaben enthält die umfangreiche Sammelnovelle: So sollen Pflegschaftsgerichte künftig wieder verpflichtend über die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren informiert und der Quereinstieg in landwirtschaftliche Schulen ermöglicht werden.

Im Verfassungsausschuss erhielt das Gesetzespaket nur die Zustimmung der Koalitionsparteien. Die FPÖ vermisst in vielen Fällen klare Bestimmungen, wann Auskünfte zu erteilen sind und wann nicht, und sieht Behörden und Gemeinden im Stich gelassen. Zudem befürchtet sie einen hohen Verwaltungsaufwand. Die Grünen kritisierten die kurze Begutachtungsfrist und hinterfragten unter anderem den eingeschränkten Zugang zu Schuldaten.

Problematisch werden könnte eine geschlossene Ablehnung der Opposition für die geplante Novellierung des Bankwesengesetzes: Sie benötigt im Plenum eine Zweidrittelmehrheit, wobei die Regierung die Novelle vorsorglich schon aus dem 138 Gesetze umfassenden Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz herausgelöst hat. Ebenfalls getrennt wird über das Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz abgestimmt: Es bedarf vor seiner Kundmachung der Zustimmung aller Länder.

Zugang von Forscher:innen und Unternehmen zu öffentlichen Daten

Mit einem neuen Datenzugangsgesetz soll Forscher:innen, Unternehmen und Start-ups der Zugang zu geschützten öffentlichen Daten erleichtert werden. Österreich setzt damit - mit einiger Verspätung - auch den Daten-Governance-Rechtsakt (DGA) der EU um. Unter anderem wird im Bundeskanzleramt eine zentrale Informationsstelle für Nutzer:innen eingerichtet, bei der auch Anträge zur Weiterverwendung von Daten eingebracht werden können. Auch für die Aufsicht über private Datenvermittlungsdienste und für "datenaltruistische Organisationen" - das sind Organisationen, die Daten im Sinne des Gemeinwohls kostenlos zur Verfügung stellen - wird das Bundeskanzleramt zuständig sein.

Ziel der EU-Verordnung bzw. des Gesetzentwurfs ist es den Erläuterungen zufolge, einen vertrauenswürdigen und sicheren Rahmen für die Nutzung geschützter öffentlicher Daten zu schaffen und technische Hindernisse zu überwinden. Der DGA verpflichtet die EU-Länder aber nicht, bestimmte Daten zur Verfügung zu stellen, hält das Bundeskanzleramt ausdrücklich fest. Daten werden in Österreich insbesondere über die Open-Data-Plattform www.data.gv.at zur Weiternutzung für private Anwender bereitgestellt, diese soll nun auch mit der EU-Plattform data.europa.eu vernetzt werden. Zudem macht die Statistik Austria über das Austria Micro Data Center (AMDC) diverse Daten für die wissenschaftliche Nutzung zugänglich.

Im Verfassungsausschuss hat die Regierungsvorlage breite Zustimmung erhalten. Nur die FPÖ stimmte dagegen: Sie sieht keinen Mehrwert im Gesetz und kritisierte die dafür veranschlagten Kosten.

Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern

Mit einer Novellierung des Parteiengesetzes reagieren ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne auf Entscheidungen des Unabhängigen Parteien-Transparenzsenats (UPTS). Dieser hatte in mehreren Fällen festgestellt, dass die Mitarbeit von Ministerbüros an Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern als unzulässige Parteispende zu werten ist, wenn der Account nicht dem Ministerium, sondern einer Partei gehört, und aus diesem Grund hohe Strafen verhängt. Nun soll die Mitwirkung von Büromitarbeiter:innen - auch auf Länderebene - unter bestimmten Bedingungen gesetzlich erlaubt werden. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Beiträge, die Kabinetts- bzw. Büromitarbeiter:innen gestalten, eindeutig von parteipolitischen Inhalten dieser Accounts abgrenzen, explizit gekennzeichnet werden und im jeweiligen Impressum darauf hingewiesen wird. Das gleiche soll sinngemäß auch für den Fall gelten, dass Klubmitarbeiter:innen oder parlamentarische Mitarbeiter:innen im Namen von Klubobleuten oder Abgeordneten Inhalte posten. Darüber hinaus wird mit der Gesetzesnovelle klargestellt, dass europäische Partnerorganisationen von Parteien und internationale Vereinigungen, denen die Parteien oder eine ihrer Teilorganisationen angehören, nicht als "nahestehende Organisationen" gemäß Parteiengesetz zu verstehen sind.

Heftige Kritik an der Gesetzesnovelle kommt von der FPÖ. Sie ist vor allem darüber empört, dass die Regelungen zu einem großen Teil rückwirkend gelten sollen: Dadurch könnten ÖVP, NEOS und Grüne den vom UPTS - nicht rechtskräftig - verhängten Strafen entgehen. Die Freiheitlichen sehen außerdem die Regierungsparteien gegenüber den Oppositionsparteien bevorzugt, wiewohl auch sie einen gewissen Reformbedarf sehen.

Sportbericht 2023

Auf einhelligen Wunsch des Sportausschusses steht der Sportbericht 2023 im Plenum zur Diskussion. Er informiert über die bundesweiten Fördermaßnahmen im Spitzen-, Breiten- und Nachwuchssport. Von den 218,58 Mio. Ꞓ, die 2023 an Bundesmitteln für den Sport aufgewendet wurden, standen demnach 80,36 Mio. Ꞓ für die allgemeine Sportförderung und Services, 131,56 Mio. Ꞓ für die besondere Sportförderung sowie 6,65 Mio. Ꞓ für die Bundessporteinrichtungen GmbH zur Verfügung. Der Bund nimmt im Sportbereich in erster Linie eine Förderkompetenz wahr, wobei im Bericht auf die gesellschafts-, sozial- und gesundheitspolitische Funktion des Sports, der Sportvereine und der Sportverbände verwiesen wird.

Zentrales Thema bei den Beratungen im Sportausschuss waren die geplanten Mittelkürzungen. Bei der täglichen Bewegungseinheit für Kinder soll es laut Staatssekretärin Michaela Schmidt aber keine Einsparungen geben. Angestrebt wird außerdem, die Sportstätten von Schulen verstärkt für Vereine zu öffnen. Die Kenntnisnahme des Berichts im Ausschuss erfolgte einstimmig.

Schutz von Rehkitzen und anderen Wildtieren

FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS haben sich im Landwirtschaftsausschuss auf einen gemeinsamen Entschließungsantrag zur Wildtierrettung geeinigt, der auch die Zustimmung der Grünen erhielt. Um den Verlust von Wildtieren bei Mäh- und Mulcharbeiten zu reduzieren, sollen in Zusammenarbeit mit den Bundesländern bestehende Initiativen evaluiert sowie der Erfahrungsaustausch und die Kooperation zwischen relevanten Akteuren wie der Jägerschaft und der Landwirtschaft gestärkt werden. Im Fokus steht dabei insbesondere die Rehkitz- und Niederwildrettung, wobei es etwa darum geht, Erkennungs- und Vergrämungstechniken vor der Mahd von Grünlandflächen weiterzuentwickeln. Um einen rechtssicheren, effizienten und praxisnahen Einsatz von Drohnen zu ermöglichen, wird außerdem eine verbesserte Abstimmung mit der Austro Control angestrebt. Zur Vermeidung von Fallwild sollen auch im Straßenverkehr vergleichbare Maßnahmen gesetzt werden.

Ausgangspunkt für die Entschließung war eine Initiative der FPÖ, in der ein Förderprogramm zur Rehkitzrettung gefordert wird. Er fand im Ausschuss keine Mehrheit.

Abschaffung der "AMA-Marketing-Grundsteuer"

Auch ein FPÖ-Entschließungsantrag betreffend die Abschaffung der "AMA-Marketing-Grundsteuer" wurde vom Landwirtschaftsausschuss abgelehnt. Die Freiheitlichen kritisieren die im Jahr 2023 erfolgte Umgestaltung des Beitragssystems der AMA-Marketing. Mit der Einführung eines allgemeinen Flächenbeitrags - neben den bisherigen produktbezogenen Beiträgen - müssten nun alle landwirtschaftlichen Produzent:innen zur Finanzierung der AMA-Maßnahmen beitragen, beklagen sie. Zur Entlastung der heimischen Landwirtschaft wird die Abschaffung dieser "versteckten Grundsteuer" gefordert. Zudem soll das AMA-Gütesiegel durch "eine echte Herkunftskennzeichnung als Garant für heimische Qualität" ersetzt werden. Das AMA-Gütesiegel bringe einen "tatsächlichen Mehrwert" für alle entlang der Wertschöpfungskette, hielt Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig zur Initiative im Ausschuss fest.

Sektenbericht 2024

Auf Verlangen der FPÖ werden sich die Abgeordneten mit dem Sektenbericht 2024 befassen. Die Bundesstelle für Sektenfragen blickt in ihrem Tätigkeitsbericht auf ein arbeitsintensives Jahr zurück, das durch "hohe gesellschaftliche Dynamiken, neue Formen ideologischer Einflussnahme sowie eine verstärkte digitale Präsenz potenziell gefährdender Akteur:innen" geprägt war, wie es im Bericht heißt. Neben dem Schwerpunkt "Online-Monitoring zu Verschwörungstheorien" hat laut Sektenstelle auch das "Spannungsfeld zwischen Glaubensfreiheit und Kindeswohl" immer mehr an Bedeutung gewonnen. In zahlreichen Beratungsfällen habe sich gezeigt, dass Gefährdungen häufig subtiler Natur sind, etwa in Form von rigiden Rollenbildern, Zwangsritualen, Isolation, Verweigerung von Bildung oder medizinischer Hilfe. Intensiver befasst haben sich die Mitarbeiter:innen der Sektenstelle zudem mit Gefährdungen durch weltanschauliche bzw. religiöse Anbieter in der Suchtprävention, wobei insbesondere die Aktivitäten der Scientology-Vorfeldorganisation "Sag Nein zu Drogen" im Zentrum standen. Generell verzeichnete die Bundesstelle einen Anstieg von 36 % bei den Kontakten bzw. 20 % bei den Beratungsfällen.

Während es im Familienausschuss von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen viel Lob für die Arbeit der Bundesstelle gab, nahmen die Freiheitlichen eine kritische Position ein. Der Sektenbericht sei ideologisch gefärbt und diene der politischen Diffamierung Andersdenkender, so die zentrale Kritik.

Psychosoziale Unterstützung von Kindern und Jugendlichen

Anknüpfend an einen Antrag der Grünen betreffend mehr Schutz und psychosoziale Unterstützung von Kindern und Jugendlichen haben ÖVP, SPÖ und NEOS im Familienausschuss eine eigene Initiative eingebracht, die dort einstimmig angenommen wurde. Die Abgeordneten treten darin für verbesserte Maßnahmen der Gewaltprävention an den Schulen und mehr Unterstützungsangebote für die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ein. Konkret geht es ihnen etwa um mehr Planstellen für psychosoziales Unterstützungspersonal an Schulen, ein niederschwelliges Angebot an Support und mehr Angebote der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit. Auch sollen die Standards der Kinder- und Jugendhilfe in einem gemeinsamen Prozess der Stakeholder überprüft und die Gewaltprävention ressortübergreifend gestärkt werden.

Der ursprüngliche Antrag der Grünen wurde nur von diesen unterstützt und blieb damit in der Minderheit. Er enthält unter anderem die Forderungen, Einrichtungen wie "Rat auf Draht" budgetär langfristig abzusichern und das Mindestalter für Social-Media-Plattformen zu erhöhen.

Landesverteidigungsbericht 2024/25

Um die Verteidigungsfähigkeit Österreichs zu erhöhen, hat das Parlament bereits im Jahr 2022 beschlossen, mehr Mittel für das Bundesheer bereitzustellen. Abgesichert wurde diese Budgeterhöhung durch das Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz. Gleichzeitig wurde die Verteidigungsministerin mit diesem Gesetz verpflichtet, den Nationalrat regelmäßig über die aktuellen sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen und Strategien, die Beschaffungs-, Personal- und Investitionsplanung sowie konkrete Beschaffungsvorhaben zu informieren.

Der Bericht für die Jahre 2024 und 2025 zeichnet ein nach wie vor angespanntes Bild der militärischen Verteidigungsfähigkeit Österreichs. Zwar zeitigen die gesetzten Reform- und Aufbaumaßnahmen laut Verteidigungsministerium bereits Erfolge, doch sei die Einsatzfähigkeit des Bundesheeres weiterhin eingeschränkt. Als zentrales Problem wird dabei auch die angespannte Personalsituation genannt, wobei das Ressort seine Möglichkeiten zur Personalgewinnung weitgehend ausgeschöpft sieht. Zusätzliche Anreize - insbesondere im Besoldungsbereich - würden nicht im Verantwortungsbereich des Ministeriums liegen, wird festgehalten.

Die Umsetzung des "Aufbauplans" sieht Verteidigungsministerin Klaudia Tanner trotz der angespannten Budgetlage nicht in Gefahr, wie sie im Landesverteidigungsausschuss betonte. Als zentrale Nachbeschaffungen außerhalb des eigentlichen Budgetrahmens führte sie unter anderem Investitionen in die bodengebundene Luftabwehr im Rahmen von Sky Shield und die Eurofighter-Nachfolgefrage an. Der Bericht wurde im Ausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen.

FPÖ pocht auf Ausstieg aus Sky Shield

Von allen anderen Parteien im Verteidigungsausschuss abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der FPÖ, der auf einen Ausstieg Österreichs aus der Initiative "European Sky Shield" (ESSI) abzielt. Sie teilen die Meinung der FPÖ nicht, dass die Beteiligung an diesem europäischen Luftverteidigungsprojekt gegen die österreichische Neutralität und damit gegen die Verfassung verstößt. Es handle sich vorrangig um eine "Einkaufsgemeinschaft", ein gemeinsamer Betrieb sei nicht vorgesehen, machte etwa die ÖVP im Ausschuss geltend. Für die FPÖ ist Sky Shield hingegen weitaus mehr als eine Beschaffungskooperation: Österreich würde ihrer Ansicht nach damit einem Militärbündnis beitreten. Sie fordert daher, die Teilnahme an Sky Shield nicht weiterzuverfolgen und alle bisherigen Vereinbarungen aufzukündigen.

Unterstützung der Ukraine

Auch ein weiterer FPÖ-Antrag fand über die eigene Fraktion hinaus im Verteidigungsausschuss keine Zustimmung. Dabei geht es um die Beitragszahlungen Österreichs zur sogenannten Europäischen Friedensfazilität, mit der die EU die Ukraine unterstützt. Die FPÖ spricht sich dafür aus, diese Zahlungen einzustellen und ortet dabei großes Sparpotential. Derzeit werden ihr zufolge "Milliardenbeiträge ins Ausland transferiert". Außerdem haben die Freiheitlichen neutralitätsrechtliche Bedenken. Österreich würde mit den Zahlungen "eine kriegsführende Nation sponsern" und könne auch nicht überprüfen, wofür das Geld verwendet werde, hieß es im Ausschuss. Dem hielt die ÖVP entgegen, dass die Beiträge im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU geleistet würden. Auch die Grünen bekannten sich ausdrücklich zur Unterstützung der Ukraine. (Fortsetzung TOP im Nationalrat) gs/mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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