• 04.07.2025, 12:13:33
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E-Control begrüßt Begutachtungsentwurf zum neuen ElWG

Neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz sollte nun möglichst rasch beschlossen werden – faire Ausgewogenheit zwischen Interessen von Kund:innen und Energieunternehmen unerlässlich

Wien (OTS) - 

Dass es seit heute, 4. Juli, einen veröffentlichten Begutachtungsentwurf zum neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) gibt, wird von der E-Control begrüßt. „Der Entwurf wird von uns in den nächsten Tagen genau analysiert und es wird eine entsprechende Stellungnahme vorbereitet.“, so die Vorstände der E-Control, Alfons Haber und Wolfgang Urbantschitsch. Und sie betonen in dem Zusammenhang die Wichtigkeit einer fairen Balance zwischen den Interessen der Konsument:innen und jenen der Energieunternehmen.

Wichtige Regelungen sind enthalten...

Nach einer ersten schnellen Durchsicht sieht der Entwurf für das ElWG wichtige Regelungen für ein zukunftsweisendes Stromsystem vor:

„So finden sich darin mehrere Maßnahmen, um die Versorgung in Zeiten volatiler Erzeugung zu gewährleisten. Das betrifft etwa die sogenannte „Spitzenkappung“ in Zeiten überschüssiger Stromerzeugung oder das flächendeckende Zurverfügungstellen von Smart Meter Daten, auch wenn dies leider erst stufenweise erfolgen soll.“, erläutert Haber.

Smart Meter-Daten garantieren eine verursachungsgerechte Abrechnung der Netzkosten, ermöglichen die vermehrte aktive Teilhabe der Konsument:innen am Strommarkt und bringen mehr Transparenz.

„Weiters werden Grundlagen geschaffen, damit Flexibilität, etwa in Form von Speichern oder Anpassung des Verbrauchs, in das System gebracht werden und dieses damit entlastet wird.“, so Alfons Haber.

Geändert werden auch die Vorgaben für die Netzentgelte. Ziel ist es, eine verursachungsrechte und faire Kostenverteilung zu gewährleisten, was aus Sicht der E-Control unerlässlich ist.

Ein vergünstigter Strompreis („Sozialtarif“) soll für eine Versorgung finanzschwacher Kund:innen sorgen. „Dass die Energiewirtschaft die Kosten dafür zu übernehmen hat, ist Teil ihrer gemeinwirtschaftlichen Verantwortung.“, betont Urbantschitsch.

...manches kommt hoffentlich noch hinzu.

„Die Monatsrechnung als Standard ist in diesem Entwurf leider nicht enthalten. Dabei würde sie die Endkund:innen endlich in die Lage versetzen, einen exakten Überblick über ihren Stromverbrauch und die -kosten zu haben.“, bedauert Urbantschitsch.

„Es bleibt zu hoffen, dass das neue Gesetz auch dazu genutzt wird, dass neben der Monatsrechnung als Standard auch andere wettbewerbsbelebende Maßnahmen, wie sie die E-Control und die BWB unlängst vorgeschlagen haben, im Gesetz zu finden sein werden und es zu einer raschen Umsetzung kommt. Nicht zuletzt ist das ElWG insgesamt eine wichtige Voraussetzung für die Transformation des Energiesystems.“, so die Vorstände der E-Control abschließend.

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