- 06.06.2025, 22:19:33
- /
- OTS0130
KV-Löhne und -Gehälter in der Elektro- und Elektronikindustrie steigen um 3 Prozent
Gewerkschaften PRO-GE und GPA: Erfolgreicher Abschluss erst nach Betriebsversammlungen und Streikdrohung möglich
Es war die längste Kollektivvertragsverhandlung in der heurigen industriellen Frühjahrslohnrunde. Ganze elf Wochen dauerten die Lohn- und Gehaltsverhandlungen für die rund 60.000 Beschäftigten der Elektro- und Elektronikindustrie (EEI). “Die gegensätzlichen Positionen waren diesmal besonders groß. Trotz aller Schwierigkeiten konnten wir uns aber in der fünften Runde mit den Arbeitgebern auf faire Lohn- und Gehaltserhöhungen einigen. Vor allem die niedrigen und mittleren Einkommensgruppen profitieren von einem dauerhaften Teuerungsausgleich. Das war uns ein großes Anliegen”, sagen Chefverhandler Reinhold Binder (Gewerkschaft PRO-GE) und Chefverhandlerin Eva Scherz (Gewerkschaft GPA).
Die Mindestlöhne und Grundgehälter sowie Lehrlingseinkommen steigen um 3 Prozent. Die kollektivvertraglichen Zulagen, Aufwandsentschädigungen werden ebenso um 3 Prozent erhöht. Die Ist-Löhne und -Gehälter werden rückwirkend mit 1. Mai um 2,75 Prozent, maximal aber um 115 Euro angehoben.
“Diese nachhaltigen Lohn- und Gehaltserhöhungen sind ein gemeinsamer Erfolg der Betriebsrät:innen und Beschäftigten. Der erfolgreiche Abschluss war erst nach Betriebsversammlungen und Streikdrohung möglich. Wir haben uns solidarisch von null bzw. 1,5 Prozent nach oben gekämpft”, so Binder und Scherz, die darauf verweisen, dass die Folgen der Teuerungskrise die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach wie vor stark belasten. Der nachhaltige Abschluss sorge daher auch für mehr Vertrauen in die Zukunft.
Weiters wurde eine Rezessionsoption für Betriebe mit großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten vereinbart. Kämpft ein Unternehmen seit den letzten zwei Jahren mit einem negativen EBIT oder hat im letzten Geschäftsjahr ein Minus von mehr als 2 Prozent, kann diese Option angewendet werden. Das heißt, ein Teil der Ist-Erhöhung wird dann in zusätzlich bezahlte Freizeit und/oder in eine Einmalzahlung umgewandelt.
Weiters wurde eine Rezessionsoption für Betriebe mit großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten vereinbart. Kämpft ein Unternehmen seit den letzten zwei Jahren mit einem negativen EBIT oder hat im letzten Geschäftsjahr ein Minus von mehr als 2 Prozent, kann diese Option angewendet werden. Das heißt, ein Teil der Ist-Erhöhung wird dann in zusätzlich bezahlte Freizeit und/oder in eine Einmalzahlung umgewandelt.
Der Abschluss im Detail:
* KV-Lohn/-Gehalt: + 3 Prozent
* Neuer Mindestlohn/Neues Mindestgrundgehalt: 2.478,76 Euro
* Ist-Lohn/-Gehalt: + 2,75 Prozent, maximal 115 Euro
* Lehrlinge: + 3 Prozent
* Zulagen: + 3 Prozent
* Reiseaufwandsentschädigungen: + 3 Prozent
* Erhöhung des Kilometergeldes
* Freizeitoption bis 2030 vereinbart
* Geltungstermin: 1. Mai 2025
* Laufzeit: 12 Monate
Rückfragen & Kontakt
PRO-GE Öffentlichkeitsarbeit
Mathias Beer
Tel.: 01 53 444 69035
Mobil: 0664 6145 920
E-Mail: mathias.beer@proge.at
Web: www.proge.at
GPA Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Martin Panholzer
Tel.: 05 0301-21511
Mobil: 05 0301-61511
E-Mail: martin.panholzer@gpa.at
Web: www.gpa.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NGB