- 20.08.2024, 07:00:03
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Rechtsbruch und kein Ende – neue Vogeltötungs-Verordnungen in NÖ
Über 20.000 Eichelhäher, Elstern und Krähen widerrechtlich und unbegründet zum Abschuss freigegeben. Das Volksbegehren für ein Bundes-Jagdgesetz kämpft dagegen an.
22 NÖ Bezirksbehörden gaben - wie schon in den Vorjahren - „Ausnahme“-Verordnungen zum Abschuss und Fallenfang dieser geschützten, nicht jagdbaren Singvogelarten heraus. Diese Verordnungen sind mehrfach EU-rechtswidrig, was den Verantwortlichen in Land und Bezirken auch bekannt ist. Das Volksbegehren für ein Bundes-Jagdgesetz bringt heute Anträge auf Prüfung und Aufhebung der Verordnungen ein.
Ausnahmen von den Schutzbestimmungen der Vogelschutzrichtlinie müssen mehrere Kriterien erfüllen (Alternativenprüfung, Nachweis der Erforderlichkeit, Beschränkung auf das erforderliche Minimum etc.). Die vorliegenden Verordnungen erfüllen davon nicht eine einzige! Sogar die grausamen, nicht selektiven und daher EU-rechtlich verbotenen Vogelfallen erlauben die Verordnungen neuerlich. Völlig willkürlich wurden Tötungskontingente festgelegt: mehr als 20.000 Eichelhäher, Elstern, Nebelkrähen und Rabenkrähen in nur einem Jahr!
Würden diese Tötungen rechtsstaatskonform als Bescheide erlassen, müssten sie vom Landesverwaltungsgericht umgehend wieder aufgehoben werden. Daher wählt man hier - wie auch in vielen anderen Fällen - die Form einer Verordnung. Damit Verordnungen nicht rechtlich bekämpft werden können, begehen die Bundesländer den nächsten EU-Rechtsbruch: die Nichtumsetzung der Aarhus-Konvention. Hierzu befindet sich ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich bereits in der zweiten Stufe. Als derzeit einzige rechtliche Möglichkeit stellt das Volksbegehren für ein Bundes-Jagdgesetz nun einen Antrag auf Prüfung und Aufhebung der Verordnungen an die Bezirksverwaltungsbehörden.
„Dieser Skandal hat zwei Seiten: einerseits das Massaker an fühlenden und ökologisch wertvollen Lebewesen und andererseits die Missachtung des Rechtsstaats. Den Bezirksverwaltungsbehörden sind die Schriftstücke der EU-Kommission nachweislich bekannt, in denen diese die Verordnungen eindeutig als EU-rechtswidrig klassifiziert. Daher steht auch der Vorwurf des Amtsmissbrauchs im Raum“
, so Rudolf Winkelmayer, ehem. Amtstierarzt und Bevollmächtigter des Volksbegehrens „Für ein Bundes-Jagdgesetz“.
Das Volksbegehren „Für ein Bundes-Jagdgesetz“ hat 14 Grundsätze für eine ökologische Jagdrechtsreform formuliert (https://bundesjagdgesetz.at/details.php). Die Initiative aus AG Wildtiere, Ökologischem Jagdverband, TIERSCHUTZ AUSTRIA und VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN wirbt um Unterstützungserklärungen, die in Österreich wahlberechtigte Personen auf jedem Bezirks- oder Gemeindeamt sowie online (ID Austria) leisten können.
Rückfragen & Kontakt
Volksbegehren "Für ein Bundes-Jagdgesetz"
Clemens Purtscher
Telefon: 0677 61220082
E-Mail: kontakt@bundesjagdgesetz.at
Website: https://bundesjagdgesetz.at/
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