- 01.08.2023, 07:05:03
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Warum tötet Niederösterreich den Gärtner des Waldes? Rechtswidriger Abschuss der Eichelhäher ab 1. August
Ab heute, 1.August, haben Niederösterreichs Jäger den Freibrief, Eichelhäher in unbegrenzter Zahl zu erschießen oder in Fallen zu fangen und anschließend zu töten
Ab morgen, 1.8., haben Niederösterreichs Jäger den Freibrief, Eichelhäher in unbegrenzter Zahl zu erschießen oder in Fallen zu fangen und anschließend zu töten – und das, obwohl Eichelhäher kein jagdbares Wild sind, zu den geschützten Singvogelarten gehören, unsere Verbündeten für klimafitte Wälder sind, es keinen vernünftigen Grund für ihre Tötung gibt und die Tötungsverordnungen der NÖ Bezirke mehrfach rechtswidrig sind. Die Proponenten des Volksbegehrens für ein Bundesjagdgesetz fordern, die Tötungsverordnungen sofort aufzuheben und bringen eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein.
Eichen und Eichelhäher leben in Symbiose, einer ökologischen Wechselbeziehung, bei der beide Partner voneinander profitieren. Die Eiche ist für die Verbreitung ihrer schweren Samen auf den Häher angewiesen und jeder Eichelhäher verträgt im Herbst zwischen 2.000 und 5.000 Eicheln auf gut geeignete Keimplätze. „Von dieser Symbiose profitieren auch wir Menschen, denn die Eiche wird bei zunehmender Hitze und Trockenheit eine immer wichtigere Rolle in unseren Wäldern spielen. Manche Forstbetriebe setzen für die Pflanzung der Eichen gezielt auf die Zusammenarbeit mit Eichelhähern“, erklärt Wildbiologin Karoline Schmidt von der AG Wildtiere im Forum Wissenschaft und Umwelt.
Wie alle Singvogelarten sind auch die Eichelhäher durch die EU-Vogelschutzrichtlinie geschützt und dürfen nicht vorsätzlich getötet werden. Sie sind daher auch nicht jagdbar. Doch die niederösterreichischen Bezirksverwaltungsbehörden haben Verordnungen zur „Ausnahme von den Schonvorschriften“ herausgegeben, mit denen sie die Bejagung von Eichelhähern von 1. August 2023 bis 15. März 2024 sowohl durch Abschuss als auch durch Fallen ohne räumliche oder zahlenmäßige Begrenzung zulassen. Begründet wird dies mit angeblichen Schäden an Landwirtschaft und Fauna, für die es aber keine Belege gibt und die aufgrund der Lebensweise des Eichelhähers auch nicht zu erwarten sind.
Diese Verordnungen sind in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig:
- Die Bezirksverwaltungsbehörden können laut Jagdgesetz Ausnahmen von den Schonvorschriften nur für jagdbare Arten erlassen, nicht für nicht jagdbare Arten wie den Eichelhäher.
- Nach EU-Recht fehlen u.a. eine Alternativenprüfung und eine Beschränkung der Tötungen auf das zur Abwendung der behaupteten Schäden unbedingt erforderliche Maß.
- Die verwendeten Fallen mit Lockvögeln widersprechen auch dem Bundes-Tierschutzgesetz, wie das oberösterreichische Landesverwaltungsgericht im März feststellte.
„Es ist unfassbar, wie die BHs glauben, sich hier über jedes Recht hinwegsetzen zu können. Die sofortige Aufhebung dieser Verordnungen ist nicht nur aus Tierschutzgründen, sondern auch aus Sicht des Rechtsstaates geboten“, betont Madeleine Petrovic, Präsidentin von Tierschutz Austria. Daher hat Tierschutz Austria vergangene Woche eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht eingebracht.
„Eichelhäher sind eine geschützte, nicht jagdbare Tierart und es ist für uns selbstverständlich, das zu respektieren. Es gibt keinen Grund, Eichelhäher zu jagen. Sie sind die Verbündeten des Waldbauern“, sagt DI Franz Puchegger, Obmann des Ökologischen Jagdverbands Österreichs.
„In den Bundesländern greift eine Wildwest-Mentalität im Umgang mit eigentlich geschützten Tierarten um sich. Das ist einer von vielen Gründen, warum das Jagdrecht auf die Bundesebene transferiert werden soll. Ein fortschrittliches Bundesjagdgesetz wird mit diesem und zahlreichen anderen Tier- und Artenschutzmissständen in Österreich aufräumen“, bekräftigt Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken.
Das Volksbegehren „Für ein Bundesjagdgesetz“ hat 14 Grundsätze formuliert, die in einem Bundesjagdgesetz verwirklicht werden sollen. Die Initiative aus AG Wildtiere, Ökologischem Jagdverband, Tierschutz Austria und Verein gegen Tierfabriken wirbt derzeit um Unterstützungserklärungen für das Volksbegehren, die alle in Österreich wahlberechtigten Personen auf einem beliebigen Bezirks- oder Gemeindeamt sowie rund um die Uhr online mittels Handysignatur leisten können.
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