Wien (OTS) - Am vergangenen Wochenende führte die Finanzpolizei
gezielte Kontrollaktionen bei den zwei größten Events in Wien durch:
dem Donauinselfest und dem Konzert der Rockband AC/DC im
Ernst-Happel-Stadion. Dabei deckten die Beamtinnen und Beamten
mehrere Verstöße auf.
„Unsere kontinuierlichen Bemühungen zur Überwachung von
Großveranstaltungen sind von entscheidender Bedeutung, um ein
gerechtes Arbeitsumfeld für jede und jeden zu fördern. Denn damit
verhindern wir Arbeitsausbeutung, illegale Beschäftigung,
Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung. Wir setzen uns dafür ein, dass
die Gesetze respektiert werden, was letztlich allen Bürgern
zugutekommt und den fairen Wettbewerb unterstützt“, betont
Finanzminister Magnus Brunner.
Umfassende Kontrollen beim Donauinselfest – Bedienstete nicht
angemeldet
Vom 21. bis zum 23. Juni stand das Donauinselfest im Mittelpunkt der
Überwachungsaktivitäten. 374 Dienstnehmer, die in den Bereichen
Security, Reinigung und Gastronomie tätig waren, wurden eingehend
geprüft. Während bei der eingesetzten Security, wo es seitens des
Veranstalters rigorose Vorgaben und Auflagen sowie ein
IT-unterstütztes Kontrollsystem gab, keine Verstöße festgestellt
werden konnten, deckten die 33 Finanzpolizistinnen und
Finanzpolizisten vor Ort bei anderen Betrieben, die nicht im
„strengen“ Blickfeld des Veranstalters waren, eine Reihe von Vergehen
auf, darunter keine oder verspätete Anmeldungen von Bediensteten beim
Krankenversicherungsträger und das Fehlen der notwendigen
arbeitsmarktbehördlichen Dokumente, die zur Arbeitsaufnahme in
Österreich berechtigen.
Insgesamt stellte die Finanzpolizei 17 Verstöße nach dem allgemeinen
Sozialversicherungsgesetz (ASVG), zwei nach dem Lohn- und
Sozialdumpinggesetz (LSD-BG), zwei nach dem
Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG), und drei Verstöße nach dem
Arbeitszeitgesetz fest.
Außerdem wurde eine Übertretung der Gewerbeordnung festgestellt. Auch
bei Gastronomie-Betrieben wurden Mängel bei der Einhaltung der
Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht festgestellt. Als
Reaktion darauf leiteten die Finanzpolizistinnen und Finanzpolizisten
finanzstrafrechtliche Verfahren ein. Zusätzlich wurden vor Ort
Steuerrückstände in der Gesamthöhe von rund 379.000 Euro an Bar- und
Forderungspfändungen eingetrieben.
Aus Sicht der Finanzpolizei wäre es daher wünschenswert, wenn für
künftige Veranstaltungen die Vorgaben und das Kontrollsystem an alle
Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer ausgeweitet wird.
Detaillierte Überprüfung beim AC/DC-Konzert – Konstruktion mit
Subunternehmen und Scheinunternehmen aufgedeckt
Parallel dazu führte die Finanzpolizei gemeinsam mit dem Prüfdienst
für Lohnabgaben und Beiträge und dem Finanzamt für Großbetriebe am
23. Juni intensive Kontrollen beim AC/DC-Konzert im
Ernst-Happel-Stadion durch. Bei der Veranstaltung waren 820
Security-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie 450
Gastronomieangestellte mit 175 Registrierkassen im Einsatz. Die 32
anwesenden Finanzpolizistinnen und Finanzpolizisten kontrollierten
den Security-Bereich, der von einem Hauptauftragnehmer verwaltet und
an 11 Subunternehmen weitergegeben wurde. Entgegen der vertraglichen
Vereinbarung wurden sieben weitere Sub-Subunternehmen identifiziert,
die ohne Wissen des Hauptauftragnehmers tätig waren.
Die Finanzpolizei kontrollierte insgesamt 164
Securitymitarbeiterinnen und Securitymitarbeiter bei den zehn
Check-Ins und stichprobenartig im Stadion während des Konzertes.
Verstöße nach dem ASVG und AuslBG konnten vorwiegend bei den Firmen
in der dritten Subebene festgestellt werden, darüber hinaus wurden
Unregelmäßigkeiten bei den Arbeitszeitaufzeichnungen festgestellt.
Konkret waren zwölf der kontrollierten Securitymitarbeiterinnen und
–mitarbeiter nicht angemeldet, ein weiterer verfügte über keine
arbeitsmarktrechtgültigen Papiere. Da es sich beim Securitypersonal
großteils um fallweise Beschäftigte und nicht um Stammpersonal der
Firmen handelt, kann erst nach Meldung der Beitragsgrundlagen im
Nachhinein überprüft werden, ob die kontrollierten Personen
tatsächlich ordnungsgemäß bei der Sozialversicherung angemeldet sind.
Aufgrund vollstreckbarer Rückstände bei einer Firma in der dritten
Subebene führten die Finanzpolizistinnen und Finanzpolizisten
Exekutionsmaßnahmen durch, wobei 54.000 Euro direkt auf das
Abgabenkonto überwiesen wurden. Bei einer der Firmen in der dritten
Subebene handelte es sich um ein bereits rechtskräftiges
Scheinunternehmen.
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