Größte Reform der Spendenabsetzbarkeit seit 15 Jahren – Veranstaltung im BMF zeigt Wichtigkeit von Spenden und Ehrenamt
Utl.: Größte Reform der Spendenabsetzbarkeit seit 15 Jahren –
Veranstaltung im BMF zeigt Wichtigkeit von Spenden und
Ehrenamt =
Wien (OTS) - Seit 1. Jänner 2024 ist das
Gemeinnützigkeitsreformgesetz in Kraft, mit dem alle gemeinnützigen
Vereine und Körperschaften, die die gesetzlichen Kriterien der
Gemeinnützigkeit und Spendenbegünstigung erfüllen, einen
Spendenbegünstigungsbescheid beantragen können – dies ist ab sofort
möglich. Dazu fand heute auf Einladung von Finanzminister Magnus
Brunner und Staatssekretärin Claudia Plakolm eine
Informations-Veranstaltung mit Vertreterinnen und Vertretern der
Spendenorganisationen im BMF statt.
„Spenden und Ehrenamt sind tragende Säulen des gesellschaftlichen
Zusammenhalts in Österreich. Der besondere Beitrag, den Spenderinnen
und Spender leisten, aber auch jener Menschen, die sich ehrenamtlich
engagieren, kann nicht hoch genug geschätzt werden. Mit der Novelle
des Gemeinnützigkeitsgesetzes haben wir die größte Reform im Bereich
der Spendenabsetzbarkeit seit 15 Jahren geschaffen und stärken damit
den gemeinnützigen Sektor“, so Finanzminister Magnus Brunner.
„Ehrenamt ist in Österreich Ehrensache. Ohne Ehrenamt würde vieles in
diesem Land schlichtweg nicht funktionieren, denn gemeinsam leisten
unsere Ehrenamtlichen und Freiwilligen 24 Millionen Stunden pro
Woche. Daher finde ich es großartig, dass wir die Spendenbegünstigung
so ausweiten konnten und den Vereinen damit die Möglichkeit geben,
z.B. den Erlös ihrer Haussammlung noch ein bisschen wertvoller zu
machen. Unser Land lebt nämlich von Menschen, die mehr tun als ihre
Pflicht und da unterstützen wir als Bundesregierung sehr gerne“, so
Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm.
„Dieses Paket ist eine weitere Motivation zu spenden und ein
wichtiges Signal für eine Kultur des Helfens in Zeiten der Teuerung.
Es bringt mehr Gerechtigkeit, weil jede Spende für jeden
gemeinnützigen Zweck jetzt gleich viel wert ist. Gemeinnützige
Organisation haben in den Krisen der letzten Jahre gezeigt, wie
wichtig sie für das Überleben und das Zusammenleben in unserer
Gesellschaft sind. Sie sind wesentliche Träger des freiwilligen
Engagements aber auch ein kritisches Gegenüber. Sie werden damit
gestärkt, um auch in Zukunft ihre vielfältigen Aufgaben im Sinne der
Allgemeinheit wahrnehmen zu können“, so Stefan Wallner,
Geschäftsführer des Bündnis für Gemeinnützigkeit, als Vertreter
Spendenorganisationen.
„Es freut uns sehr, dass heute der Tag ist, an dem die
„Spendenbegünstigung neu“ von unseren Vereinen im Sport beantragt
werden kann. Dass das unbezahlbare Engagement nun auch gesetzlich
stärker gewürdigt wird, ist für den gesamten Vereinssport ein
Meilenstein und könnte ein richtiges Konjunkturpaket für den Sport
werden. Mein großer Dank gilt vor allem Finanzminister Magnus
Brunner, der mit der Gesetzesnovelle auf Worte nun auch Taten folgen
ließ“, so der Präsident der Sportunion Peter McDonald.
Besonders die Bereiche Bildung, Sport, Kunst und Kultur profitieren
von der Ausweitung. Zudem wurden zahlreiche Maßnahmen zur
Vereinfachung und Entbürokratisierung getroffen. Durch die derzeit
geltenden Regelungen der Spendenabsetzbarkeit ersparen sich die
Österreicherinnen und Österreicher mehr als 100 Mio. Euro pro Jahr.
Seit der letzten großen Reform im Jahr 2009 wurde die Abzugsfähigkeit
sukzessive erweitert. Die Anzahl der spendenbegünstigten
Einrichtungen in Österreich hat seither stetig zugenommen und beläuft
sich aktuell auf rund 1.600 (ohne Feuerwehren). Berechnungen zufolge
wird durch die nun getroffenen Maßnahmen das absetzbare
Spendenvolumen um rund 250 Mio. Euro pro Jahr steigen. Das
Entlastungsvolumen für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler soll damit
um weitere rund 100 Mio. Euro jährlich gesteigert werden – also
insgesamt mehr als 200 Mio. Euro jährlich betragen.
Wie werden Einrichtungen „spendenbegünstigt“?
Neu hinzukommende spendenbegünstigte Einrichtungen können ab sofort
ihre Anerkennung als begünstigte Einrichtung und damit die Eintragung
in die diesbezügliche Liste beim Finanzamt Österreich beantragen.
Wird dieser Antrag bis Ende Juni 2024 gestellt, sind alle Spenden des
Jahres 2024 abzugsfähig, somit auch solche, die bereits vor der
Anerkennung geleistet werden.
Vereinfachungen und Entbürokratisierung
Neben der Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit wurden mit dem
Gemeinnützigkeitsreformgesetz auch Maßnahmen zur Vereinfachung und
Entbürokratisierung gesetzt. So ist es beispielsweise im Kunst- und
Kulturbereich nicht mehr notwendig, dass Förder-Nachweise erbracht
werden müssen. Der Zugang zur Spendenabsetzbarkeit wird außerdem
beschleunigt, indem die Eintrittsfrist bei Nachweis der
Gemeinnützigkeit von drei Jahren auf ein Jahr verkürzt wird. Außerdem
gibt es ein weitgehend automatisiertes und vereinfachtes Verfahren
für kleine Vereine, wodurch diese finanziell entlastet werden.
Freiwilligenpauschale für gemeinnützige Organisationen
Ganz neu ist auch die gesetzliche Einführung von
einkommensteuerbefreiten Freiwilligenpauschalen für ehrenamtlich
Tätigen von bis zu 1.000 bzw. 3.000 Euro pro Kalenderjahr. Damit sind
Zahlungen von gemeinnützigen Organisationen an ihre Freiwilligen
einkommensteuerfrei, sofern diese von der Körperschaft freiwillig
geleistet werden.
Alle Informationen finden Sie unter bmf.gv.at/spenden
Fotos: https://www.flickr.com/gp/159530260@N03/v20XR0o8J2
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