• 14.03.2024, 20:01:03
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  • OTS0169

Brunner: Abschaffung der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr für Eigenheim ist wichtiger Entlastungsschritt für junge Familien

Finanzausschuss beschließt Abschaffung der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr

Utl.: Finanzausschuss beschließt Abschaffung der Grundbuch- und
Pfandrechtseintragungsgebühr =

Wien (OTS) - Die Bundesregierung hat die Abschaffung der Grundbuch-
und Pfandrechtseintragungsgebühr für Wohneigentum auf den Weg
gebracht, um besonders junge Menschen und Familien zu unterstützen.
Heute hat der Finanzausschuss des Parlaments diese
Entlastungsmaßnahmen beschlossen. Die Gebühr entfällt künftig bis zu
einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro.

Finanzminister Magnus Brunner: „Das Baupaket der Bundesregierung
verfolgt mehrere Ziele. Neben der Unterstützung der Baukonjunktur
soll damit mehr und erschwinglicher Wohnraum geschaffen werden. Der
heutige Beschluss im Finanzausschuss ist ein wichtiger Schritt, um
die Bildung eines Eigenheims für junge Menschen und Familien zu
unterstützen. In Zeiten gestiegener Zinsen und hoher Baukosten sorgen
wir durch die Abschaffung der Nebengebühren für eine Entlastung von
bis zu 11.500 Euro.“

Im Detail wird mit dem Beschluss geregelt, dass die Grundbuch- und
Pfandrechtseintragungsgebühr bei einem entgeltliche Erwerb von
Wohneigentum mit einer Bemessungsgrundlage von bis zu 500.000 Euro
von der Entrichtung der Eintragungsgebühren ins Grundbuch befreit
wird. Insgesamt können so bis zu 11.500 Euro an Entlastung für
Eigenheimerwerb gewährleistet werden.

Beträge, die die Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro übersteigen,
aber unter 2 Mio. Euro liegen, unterliegen den regulären Gebühren.
Wenn die Bemessungsgrundlage zwei Millionen Euro übersteigt, entfällt
die gesamte Gebührenbefreiung. Die Regelung gilt für Immobilienkäufe
nach dem 31. März 2024 und Einlangen des Eintragungsantrags ab 01.
Juli 2024 und bis spätestens 30. Juni 2026 beim Grundbuchsgericht.
Damit ist die Maßnahme auf 2 Jahre befristet.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NFI

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