- 26.02.2024, 12:57:27
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Dauer-Wahlkampfthema Wohnen
Fritz Pöltz: (FCG-ÖAAB): „Fünf Jahre nach Rudi Kaskes ‚Wohnen muss billiger werden‘ war die Lage am Wohnungssektor prekärer denn je!“
Utl.: Fritz Pöltz: (FCG-ÖAAB): „Fünf Jahre nach Rudi Kaskes ‚Wohnen
muss billiger werden‘ war die Lage am Wohnungssektor prekärer
denn je!“ =
Wien (OTS) - Mit dem Slogan „Wohnen muss billiger werden“ ist die
AK-Wien im Jahr 2014 in den Wahlkampf gezogen. Mit „Ihre Stimme für
billiges Wohnen“ hat die sozialdemokratische FSG-Mehrheit die
Wählerinnen und Wähler geködert und auch gleich kundgetan, wie Wohnen
billiger wird: Mit einer klaren Mietobergrenze, gesenkten
Betriebskosten, der Abschaffung der Maklergebühren und der
befristeten Mietverträge. Fritz Pöltl, FCG-ÖAAB-Spitzenkandidat bei
der heurigen AK-Wahl: „Fünf Jahre danach war die Lage am
Wohnungssektor prekärer denn je: Die Mieten stiegen um fast 20
Prozent, die Betriebskosten sind explodiert - nicht zuletzt wegen der
exorbitanten Gebührenerhöhungen der sozialdemokratisch regierten
Stadt Wien - und von Mietobergrenzen konnte am freien Markt keine
Rede sein. In diesen Jahren war die Sozialdemokratie in der Regierung
und hat mit Werner Faymann bis Mai 2016 und Christian Kern bis
Dezember 2017 auch den Bundeskanzler gestellt!“
Neuer Versuch vor der Wahl
Mit einem großen KURIER-Interview hat die AK-Präsidentin nun das
„neue“ Wahlkampfthema zur AK-Wahl 2024 angekündigt. So wie ihr
Vorgänger Rudi Kaske, setzt auch sie auf „Wohnen muss billiger
werden!“ Was Rudi Kaske und die SPÖ-Kanzler nicht geschafft haben,
das hat man nun freilich zu einem Teil unter der VP-Regierung
Nehammer erledigt. Etwa die Abschaffung der Maklergebühren,
Einschränkungen bei befristeten Verträgen und die Einführung des
Mietpreisdeckels, der die inflationsbedingten Mietkostensteigerung
abfedern soll. Und das alles ohne Zutun der FSG in der AK-Wien, der
SPÖ im Bund und teilweise auch jener im Wiener Rathaus.
Was bleibt für Kritik
Die rote AK-Mehrheit beißt sich als Ersatz bei den Richtwertmieten
fest und fordert die Abschaffung oder Neugestaltung der
intransparenten Mietpreis-Zuschläge. Sie machen nach deren Rechnung
angeblich 50 bis 110 % des Richtwertes oder jährlich bis zu 1.900
Euro pro Altbauwohnung aus! Dazu der FCG-Mietrechtsexperte Michael
Polasek: „Richtwert Mietzinse unterliegen einer jährlichen Anpassung.
Aber die von der roten AK-Mehrheit genannten 1.900 € zu viel
bezahlten Mieten bei befristeten Altbauwohnungen sind eine reine
Behauptung und können weder pauschal noch durchschnittlich angenommen
werden.“
Wahr ist vielmehr!
Die Berechnung des Mietzinses im Altbau richtet sich entsprechend
nach dem Zu- und Abschläge-System je nach Lage, Ausstattung und
Zustand des Objektes, weiß der Mietrechtsexperte natürlich. Solche
Zu- und Abschläge wären im Gesetz ohnehin taxativ aufgezählt; wie
etwa für die Heizsysteme, Balkone, Terrassen, aber genauso wie
Abschläge wegen Lärmes oder der Stockwerkslage. Die Möglichkeit der
Mietzinsüberprüfung, beginnend bei der Schlichtungsstelle, wo
Vermieterinnen und Vermieter die Zusammensetzung des Mietzinses
darlegen müssen, sei jedenfalls gegeben. „Die Neugestaltung eines
einheitlichen, vereinfachten Mietrechtsgesetzes ist eine bereits
oftmals wiederholte Forderung, welche schon bei zahlreichen
Vorregierungen leider ergebnislos verlangt wurde“, meint dazu Mag.
Michael Polasek.
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