Trotz glattem Freispruch für Florian Machl ging die vom Bundespräsidenten ermächtigte Staatsanwaltschaft in Berufung
Morgen, Dienstag, steht in Linz zum zweiten Mal der Journalist und Herausgeber des freien Mediums „Report24“, Florian Machl vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein gegen einen glatten Freispruch wegen des Vorwurfs der üblen Nachrede zu Lasten des Bundespräsidenten. Machl warf Van der Bellen vor, er habe durch seine Amtsausübung während der Corona-Zeit die Verfassung mit Füßen getreten und die Spaltung der Gesellschaft zugelassen. Die Strafverfolgung kam nur aufgrund der ausdrücklichen Zustimmung des Bundespräsidenten zustande.
Heftige Kritik an dem Vorgehen des Bundespräsidenten, aber auch der einem grün besetzten Ministerium weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft übten FPÖ-Klubobmann-Stellvertreterin, Verfassungs- und Menschenrechtssprecherin NAbg. Susanne Fürst und FPÖ-Generalsekretär und Mediensprecher NAbg. Christian Hafenecker: „Das offenbar gezielt gegen einen kritischen Journalisten eingesetzte Vorgehen Van der Bellens offenbart ein höchst alarmierenden Verhältnis des Staatsoberhaupts zu unverrückbaren Grundrechten wie der Meinungs- und Pressefreiheit. Aus dem geschützten Umfeld der Hofburg heraus hier mit SLAPP-Klagen zu agieren, ist eines Bundespräsidenten unwürdig“, so Susanne Fürst.
Hafenecker fordert ein Ende des bizarren Schauspiels: „Ich verlange vom Bundespräsidenten, dass er die Ermächtigung noch heute widerruft und den Berufungsprozess am Oberlandesgericht Linz dadurch platzen lässt. Alles andere ist eines Staatsoberhaupts völlig unwürdig.“
Aufgrund des insbesondere von Van der Bellen in großem Stil, jedoch selektiv und damit willkürlich eingesetzten Sonderverfolgungsrechts nach § 117 StGB verlange die FPÖ die Abschaffung dieses antiquierten „Majestätsbeleidigungs-Paragraphen“, wie Fürst und Hafenecker betonten.
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