- 03.01.2024, 09:56:57
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Brunner: Finanzministerium startet Informationskampagne zu Entlastungsmaßnahmen 2024
Aktualisierter Entlastungsrechner zeigt persönliche Ersparnis durch Abschaffung der kalten Progression
Utl.: Aktualisierter Entlastungsrechner zeigt persönliche Ersparnis
durch Abschaffung der kalten Progression =
Wien (OTS) - Auch im kommenden Jahr profitieren die Menschen von den
Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung. Vor allem dank der
Abschaffung der kalten Progression heißt es auf dem Lohnzettel ab
Jänner „Mehr Netto vom Brutto“. Hat man beispielsweise im Jahr 2023
ab einer Einkommenshöhe von 11.693 Euro Steuern bezahlt, so liegt ab
1.1.2024 die Grenze für ein steuerpflichtiges Einkommen erst bei
12.816 Euro. Doch auch durch andere Entlastungen werden den Menschen
mehr finanzielle Spielräume verschafft: So wird die letzte Etappe der
Steuersenkungen im Rahmen der ökosozialen Steuerreform umgesetzt. Das
Finanzministerium startet daher mit Anfang Jänner eine
Informationskampagne unter dem Slogan „Sag hallo zu: Mehr für
Familien und mehr Lohn für Leistung“.
„Die österreichische Bundesregierung hat zahlreiche Maßnahmen
gesetzt, um die Kaufkraft zu stärken und damit die Wirkung der
Inflation abzufedern. Das waren einerseits rasche und einmalige
Unterstützungsleistungen, aber auch strukturelle Maßnahmen wie die
Abschaffung der kalten Progression. Wir verfolgen mit dieser
Informationsoffensive das Ziel, den Menschen die verschiedenen
Entlastungsmaßnahmen wie die Abschaffung der kalten Progression, die
Erhöhung des Kindermehrbetrages, die Verlängerung der
Homeoffice-Regelung und die Anhebung des monatlichen Freibetrages für
Überstundenzulagen bewusst zu machen. Damit soll eine positive
Grundstimmung und Zuversicht erzeugt werden, die Investitionen
fördert und den Konsum ankurbelt“, so Finanzminister Magnus Brunner.
Mit dem Entlastungsrechner des Finanzministeriums
www.bmf.gv.at/entlastungsrechner kann jede und jeder seine
persönliche Entlastung ausrechnen. Zudem wurde unter
bmf.gv.at/entlastungen2024 eine Informationsseite eingerichtet, auf
der die einzelnen Maßnahmen übersichtlich dargestellt sind und
Beispiele ein Gefühl für die tatsächliche Entlastung vermitteln.
Die Informationskampagne startet Anfang Jänner 2024 und läuft bis
Mitte Februar. Primäre Zielgruppen sind Familien und die arbeitende
Bevölkerung, da diese von den Maßnahmen am meisten profitieren. Die
Kampagne wird online, im Print- und Hörfunkbereich sowie über
Außenwerbung präsent sein. Durch diesen Mediamix ist sichergestellt,
dass auch mobile Zielgruppen gut erreicht und über die Maßnahmen
informiert werden.
Entlastungsbeispiele
A ist in einer Stahlfabrik im Schichtbetrieb beschäftigt und arbeitet
pro Monat zusätzlich 20 Überstunden. A erhält ein monatliches
Bruttogehalt (ohne Überstunden und SEG-Zulagen) in der Höhe von 3.666
Euro.
• Einkommensteuer (Anhebung Tarifstufengrenzen, Erhöhung
Verkehrsabsetzbetrag): 679 € Entlastung
• Überstunden-Zulagen (Anhebung auf bis zu 200 Euro monatlich für die
ersten 18 Stunden): 337 € Entlastung
• SEG-Zulagen (Anhebung auf bis zu 400 Euro monatlich): 192 €
Entlastung
• Gesamtentlastung 2024: 1.208 €
B ist alleinerziehende Angestellte und hat zwei Kinder unter 18
Jahren. Sie erhält ein monatliches Bruttogehalt in der Höhe von 1.650
Euro.
• Einkommensteuer (Anhebung Tarifstufengrenzen, Erhöhung
SV-Rückerstattung): 335 € Entlastung
• Alleinerzieherabsetzbetrag (Erhöhung um 9,9%): 71 € Entlastung
• Kindermehrbetrag (Anhebung auf 700 Euro monatlich pro Kind): 300 €
Entlastung
• Gesamtentlastung 2024: 706 €
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