• 23.12.2023, 07:33:36
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Brunner: Abschaffung der kalten Progression bringt Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern 2024 rund 3,65 Mrd. Euro Ersparnis

Gerechtere Besteuerung für Bürgerinnen und Bürger stärkt Kaufkraft

Wie die Abschaffung der kalten Progression wirkt - 3 Beispiele

Utl.: Gerechtere Besteuerung für Bürgerinnen und Bürger stärkt
Kaufkraft =

Wien (OTS) - Die Abschaffung der kalten Progression ist das Herzstück
der Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung und stärkt die Kaufkraft
spürbar. Die kalte Progression ist ein Phänomen, das Steuerzahler
unbemerkt belastet. Sie tritt auf, wenn Einkommen mit der Inflation
steigen, die Tarifstufengrenzen und Absetzbeträge in der Lohn- und
Einkommensteuer aber statisch bleiben. Das führt dazu, das
Bürgerinnen und Bürger einen höheren Teil ihres Einkommens versteuern
müssen und das Einkommen an Kaufkraft verliert.

Ein Beispiel: Eine Arbeitnehmerin mit einem monatlichen
Bruttoeinkommen von rund 2.500 Euro erhält im Jahr 2024 als
Inflationsausgleich eine Gehaltserhöhung von rund 9 %. Durch die
Abschaffung der kalten Progression wird die Arbeitnehmerin mit rund
550 Euro entlastet, wodurch sich das Nettoeinkommen ebenfalls um rund
9 % erhöht, während ohne Abschaffung der kalten Progression der
Nettolohn um lediglich rund 7 % zulegen würde.

„Mit der Abschaffung der kalten Progression setzen wir ein klares
Zeichen für mehr Gerechtigkeit im Steuersystem. Dieser Schritt
entlastet die Bürgerinnen und Bürger nachhaltig, nämlich jedes Jahr
aufs Neue. Es ist uns wichtig, dass die Menschen konkret spüren, wie
sich ihr verfügbares Einkommen verbessert, besonders in Zeiten
steigender Lebenserhaltungskosten. Ich bin froh, dass uns das mit
2023 gelungen ist und auch 2024 kommen die Lohnerhöhungen netto voll
an“, so Finanzminister Magnus Brunner.

Ein Jahr ohne kalte Progression
Mit der Abschaffung der kalten Progression ist die schleichende
Steuererhöhung also beendet. Im ersten Jahr ohne kalte Progression
2023 haben sich die Menschen mehr als 1,85 Milliarden Euro erspart.
Im kommenden Jahr sparen sich die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler
weitere 3,65 Milliarden Euro.

Die Wirkung der Abschaffung der kalten Progression zeigt sich immer
ab dem 1. Jänner des jeweiligen Jahres, da zu diesem Zeitpunkt
Tarifstufengrenzen und Absetzbeträge valorisiert werden.

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