- 15.12.2023, 09:16:19
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Brunner: Steuer- und abgabenfreie Mitarbeiterprämie in Höhe von 3.000 Euro im Jahr 2024 möglich
Gesetz im Nationalrat beschlossen – Rund 1,2 Millionen Menschen haben davon 2022 profitiert
Utl.: Gesetz im Nationalrat beschlossen – Rund 1,2 Millionen
Menschen haben davon 2022 profitiert =
Wien (OTS) - Wie von Finanzminister Magnus Brunner angekündigt, wird
die Ende des Jahres auslaufende steuer- und abgabenbefreite
Mitarbeiterprämie für das Jahr 2024 verlängert. Bereits vor einem
Monat hat der Finanzminister das Angebot der Verlängerung erneuert.
Nach dem gestrigen Beschluss im Nationalrat ist das somit möglich.
Nun sind die Sozialpartner am Zug, ob diese Mitarbeiterprämie in
Anspruch genommen wird – denn sie muss zur Gänze an lohngestaltende
Maßnahmen gebunden werden. Das heißt, dass eine Verankerung im
Kollektivvertrag oder Ähnlichem notwendig ist, um die Begünstigung in
Anspruch zu nehmen.
„Ich habe immer gesagt: Wenn es den Wunsch seitens der Sozialpartner
gibt und das auch Einfluss auf die Lohnabschlüsse hat, sind wir
gesprächsbereit. Wir haben nun die Inanspruchnahme der steuer- und
abgabenfreien Mitarbeiterprämie gesetzlich ermöglicht“, so
Finanzminister Magnus Brunner.
Hintergrund:
Die Mitarbeiterprämie wurde im Jahr 2022 für die Kalenderjahre 2022
und 2023 eingeführt. In Summe können 3.000 Euro für das jeweilige
Kalenderjahr steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlt werden.
Für das Jahr 2024 muss die Mitarbeiterprämie zur Gänze an
lohngestaltende Maßnahmen gebunden werden.
Eine Prämie ohne derartige Bindung macht aus Sicht des BMF keinen
Sinn für das kommende Jahr, nachdem dadurch auch wesentliche
Mitnahmeeffekte entstehen.
Im Jahr 2022 wurde dieser Bonus an rund 1,2 Million Menschen
ausbezahlt. Das zeigt, dass der Bonus gut angenommen wird.
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