- 12.12.2023, 10:00:02
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Presseaussendung zur 39. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums
Wien (OTS) - Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat in der 39.
Sitzung am 11. Dezember 2023 den Antizyklischen Kapitalpuffer
evaluiert sowie die jüngsten Entwicklungen bei Gewerbe- und
Wohnimmobilienfinanzierungen diskutiert.
Antizyklischer Kapitalpuffer
Das FMSG empfiehlt der Finanzmarktaufsicht, den Antizyklischen
Kapitalpuffer bei 0% der risikogewichteten Aktiva zu belassen. Die
Kredit-BIP-Lücke ist im ersten Quartal 2023 weiter gesunken und lag
mit –18 Prozentpunkten weiterhin deutlich unter der kritischen
Schwelle von 2 Prozentpunkten. Das Gremium hält die Banken allerdings
dazu an, ihre derzeit hohen Gewinne für eine Verbesserung ihrer
Kapitalisierung zu verwenden. Durch eine verbesserte Kapitalbasis
soll sichergestellt werden, dass Banken für steigende Risiken vor dem
Hintergrund höherer Zinsen und der wirtschaftlichen Abkühlung
gewappnet sind.
Gewerbeimmobilienfinanzierungen
Das Gremium hat sich auch in seiner 39. Sitzung dem Thema
Gewerbeimmobilienfinanzierungen gewidmet.
Gewerbeimmobilienfinanzierungen stehen angesichts gestiegener
Finanzierungskosten, gestiegener Baukosten und sinkender Nachfrage
sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene vor zunehmenden
Herausforderungen, die sich bereits in Ausfällen niedergeschlagen
haben. Die derzeit auch öffentlich diskutierten Probleme einzelner
Unternehmen im Gewerbeimmobilienbereich stellen aufgrund ihrer
Größenordnungen keine unmittelbare Gefährdung der
Finanzmarktstabilität in Österreich dar.
Das FMSG erinnert die Banken an seine Aufforderung aus der 37.
Sitzung, vorausschauend Risikovorsorgen zu bilden,
Immobiliensicherheiten vorsichtig zu bewerten und den angesichts der
guten Ertragssituation hierfür sich bietenden Spielraum zu nutzen.
Zudem weist das Gremium darauf hin, dass Ausfälle bei
Gewerbeimmobilienkrediten zu höheren Risikogewichten führen. Das
Gremium schließt sich der Oesterreichischen Nationalbank (1), der
Finanzmarktaufsicht (2), der Europäischen Zentralbank (3) sowie dem
Europäischen Rat für Systemrisiken (4), die vor den Verwundbarkeiten
am Gewerbeimmobilienmarkt warnen, an.
75cf0710b9.en.html#toc5 (4) European Systemic Risk Board. Vulnerabilities in the EEA commercial real estate sector. January 2023. https://www.esrb.europa.eu/pub/pdf/reports/esrb.report.vulnerabilitie sEEAcommercialrealestatesector202301
Wohnimmobilienfinanzierungen
Das Gremium hält fest, dass durch die
Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V)
eine nachhaltige Immobilienkreditvergabe durch den österreichischen
Bankenmarkt sichergestellt wird. Dies spiegelt sich in einer
deutlichen Verbesserung der Vergabestandards wider. Der hohe Anteil
variabler Kredite gibt Anlass zu Sorge. Die Kreditnehmer:innen tragen
bei den langen Laufzeiten von Immobilienkrediten ein Zinsrisiko, das
im Fall einer Manifestation zu Problemen bei der Kreditrückzahlung
führen kann.
In der KIM-V sind zudem Ausnahmekontingente für Kredite geschaffen
worden, die zwar den Kreditwürdigkeitsprüfungen der Banken genügen,
aber in ihrer Ausgestaltung nicht in das notwendigerweise allgemein
gehaltene Rahmenwerk der KIM-V passen. Im ersten Halbjahr 2023 wären
für diese Fälle weitere, nicht ausgenutzte, Ausnahmekontingente in
Höhe von 650 Mio EUR auf Gesamtbankebene zur Verfügung gestanden.
Dreiviertel der Banken haben weniger als 80% ihrer
Ausnahmekontingente ausgenutzt, die Hälfte der Banken sogar weniger
als 50%. Zusätzlich erhöhen Ausnahmeregelungen für geringfügige
Kredite und Zwischenfinanzierungen das effektiv von der KIM-V
ausgenommene Kreditvolumen. Eine unverhältnismäßige Einschränkung der
Kreditvergabe kann aufgrund nicht ausgenutzter Ausnahmekontingente
aktuell also nicht festgestellt werden. Das Gremium wird die
Effektivität und Administration der KIM-V weiterhin laufend
beobachten und nach Vorliegen der Daten für das Jahr 2023 wieder
eingehend analysieren.
Informationen zum FMSG
Das FMSG hat im Jahr 2014 seine Tätigkeit aufgenommen. Seine Aufgabe
ist die Stärkung der Finanzmarktstabilität. Mitglieder sind
Vertreter:innen des Bundesministeriums für Finanzen, des Fiskalrats,
der Finanzmarktaufsicht und der Oesterreichischen Nationalbank. Das
FMSG kann insbesondere Empfehlungen an die Finanzmarktaufsicht und
Risikohinweise abgeben.
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