• 11.12.2023, 07:10:02
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Gesetz gegen geschlechtsverändernde Operationen bei Kindern fehlt noch immer

Trotz einstimmig beschlossenem Initiativantrag 2021 fehlt konkreter Gesetzesentwurf bis heute

Wien (OTS) - 

„Geschlechtsverändernde Operationen an intergeschlechtlichen Babys, Kindern und Jugendlichen sind massive Menschenrechtsverletzungen. Der Nationalrat hat bereits 2021 in einem Initiativantrag einstimmig beschlossen, dass Kinder vor medizinisch nicht notwendigen Eingriffen geschützt werden sollen“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz: „Es ist höchste Zeit, dass Justiz- und Gesundheitsministerium auch ein entsprechendes Gesetz in Begutachtung schicken.“

Die medizinischen Entscheidungsprozesse bei Kleinkindern mit beiden Geschlechtsmerkmalen müssen nachhaltig geändert werden, vorschnelle Operationen führen später oft zu schweren Traumatisierungen. Achitz: „Autonomie und Selbstbestimmung der betroffenen Menschen müssen endlich gesichert werden!“

Laut Schätzungen werden in Österreich jährlich etwa 30 Kinder geboren, die nicht eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet werden können. Nach wie vor sei die Medizin darauf ausgerichtet, die „störenden“ Geschlechtsmerkmale frühzeitig operativ zu entfernen, berichten Betroffene. Sie empfinden diese geschlechtszuordnenden Operationen häufig als Verstümmelung. 2020 forderte der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes Österreich auf, nicht notwendige sowie nicht-konsensuelle Eingriffe an den Geschlechtsmerkmalen von Kindern zu verbieten.

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Mediensprecher im Büro von Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
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