- 10.12.2023, 11:00:02
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- OTS0016
Weihnachtsfrieden kehrt auf der Mariahilferstraße ein; Ho-Diskothek "Hidden Club" muss zusperren
Genehmigungsbescheid aus 2021 wurde durch Gericht aufgehoben; Betrieb ist sofort einzustellen
Im Jahr 2021 beantragte die DOTS Beteiligung GmbH die Genehmigung der Diskothek auf der Mariahilfer (Gastgewerbe in der Betriebsart Bar, Diskothek und Einzelhandel).
Seit der Eröffnung des "Hidden Club" 2021 ist die nächtliche Beschallung für die betroffenen Nachbarn untragbar.
Die Diskothek sah sich von Beginn an mit Bedenken und Kritik aus der Nachbarschaft konfrontiert. Die betroffenen Nachbarn wandten sich an den Verfassungsgerichtshof. Durch eine tiefgehende Analyse und eine umfassende juristische Prüfung konnte nachgewiesen werden, dass die entscheidende Norm (§ 359b Abs 1 Z 4 GewO 1994) des Genehmigungsverfahrens im Widerspruch zur Verfassung stand.
Das Höchstgericht stimmte der Ansicht der betroffenen Nachbarn zu und hob die verfassungswidrige Norm, welche die Grundlage für die Genehmigung darstellte, im März 2023 auf (E 1648/2022-14).
Mit einem umfassenden und engagierten rechtlichen Vorgehen gelang es nunmehr vor dem Verwaltungsgericht Wien nachzuweisen, dass die Genehmigung für die Diskothek auf einer verfassungswidrigen Grundlage beruhte. Diese erhebliche verfassungswidrige Unstimmigkeit führte schließlich dazu, dass das Verwaltungsgericht Wien mit Entscheidung 05.12.2023, GZ: VGW-122/043/9253-9258/2023/E, den Genehmigungsbescheid für den "Hidden Club" aus 2021 aufgehoben hat.
Was ist die Konsequenz? Der "Hidden Club" hat sofort und unverzüglich zuzusperren, da nunmehr keine Genehmigung mehr vorliegt. Darüber hinaus ist endlich ein rechtskonformes Genehmigungsverfahren unter Beziehung der betroffenen Nachbarn durchzuführen. Der Weihnachtsfrieden ist somit eingekehrt.
Dieses wegweisende Erkenntnis unterstreicht nicht nur die Bedeutung der Einhaltung verfassungsmäßiger Grundsätze und Normen in allen Phasen von Planungs- und Genehmigungsprozessen gemäß der Gewerbeordnung 1994, sondern betont auch die Bedeutung, dass Recht und Verfassung im Einklang stehen müssen, um die Rechte und Interessen aller Beteiligten zu schützen.
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