• 15.09.2023, 11:43:47
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Wöginger: Arbeitende Menschen, Pensionistinnen und Pensionisten sowie Familien werden weiter entlastet

ÖVP-Klubobmann: Ausweitung der steuerlichen Begünstigung von Überstunden

Wien (OTS/ÖVP-PK) - 

„Mit den heute vorgestellten Maßnahmen setzen wir wesentliche Schwerpunkte zur weiteren Entlastung von Erwerbstätigen und Pensionistinnen und Pensionisten sowie zur Förderung von Leistung und zur Entlastung von Familien und Kindern“, sagte heute, Freitag, ÖVP-Klubobmann und Sozialsprecher August Wöginger. „Wir wissen, dass die Teuerungen eine große Belastung für unsere Menschen und unser Land sind. Deshalb haben wir bereits mit zahlreichen Maßnahmen geholfen. So wurde beispielsweise die schleichende Steuererhöhung mit 1. Jänner 2023 abgeschafft. Damit wurde bestimmt, dass zwei Drittel der kalten Progression via Anhebung der Tarifgrenzen an die erwerbstätigen Menschen automatisch zurückgegeben werden. Im Rahmen des „verbleibenden Drittels“ – also des noch nicht erfassten Volumens – wollen wir nun die österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler weiter unterstützen und ihre Lebensumstände erleichtern“, so Wöginger.

Ein erheblicher Teil des verbleibenden Drittels fließt in eine zusätzliche Anpassung der Tarifgrenzen und Absetzbeträge. Die der automatischen Inflationsanpassung im Ausmaß von zwei Dritteln unterliegenden Absetzbeträge sollen konkret zu 100 Prozent an die Inflationsrate angepasst werden.

„Wichtig war uns immer die Ausweitung der steuerlichen Begünstigung von Überstunden, die wir nun umsetzen“, so der Sozialsprecher weiter.Um Mehrleistung auch steuerlich anzuerkennen, soll der monatliche Freibetrag dauerhaft von 86 Euro auf 120 Euro angehoben werden. Zeitlich befristet, für eine Dauer von zwei Jahren, soll überdies der monatliche Freibetrag für 18 Überstunden 200 Euro im Monat betragen“, erläutert Wöginger. „Diese Maßnahme ersetzt zwar nicht derzeit fehlende Arbeitskräfte, schafft aber eine Möglichkeit, den vorherrschenden Mangel etwas auszugleichen.“ Auch bei der Bekämpfung der Teuerung würde den Menschen so die Möglichkeit gegeben werden, dass sich ihre Mehrleistung auch im Geldbörsel positiv niederschlägt, so Wöginger weiter. Zudem soll der monatliche Freibetrag für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit auf 400 Euro angehoben werden.

Die im Jahr 2021 befristet eingeführten steuerlichen Regelungen betreffend Homeoffice-Tätigkeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen unbefristet verlängert werden. Vorgesehen ist auch eine Erhöhung des Kindermehrbetrages von 550 auf 700 Euro. „Gerade der Kindermehrbetrag ist eine wichtige Entlastung für Familien mit niedrigeren Einkommen.“

Der höchstmögliche steuerfreie Zuschuss eines Arbeitgebers bzw. einer Arbeitgeberin zur Kinderbetreuung soll von 1.000 Euro auf 2.000 Euro verdoppelt werden und für Kinder bis 14 Jahre möglich sein. Außerdem ist vorgesehen, dass die vergünstigte oder kostenlose Inanspruchnahme von Betriebskindergärten auch dann steuerfrei ist, wenn die Einrichtung durch betriebsfremde Kinder besucht werden kann.

„Eine alleinerziehende Angestellte mit zwei Kindern unter 18 Jahren mit einem Bruttogehalt von 1.650 Euro wird mit diesen Maßnahmen mit 706 Euro entlastet. Wir sorgen dafür, dass mehr zum Leben bleibt und unser Wirtschaftsstandort – beispielsweise auch durch die geplante Erhöhung des Gewinnfreibetrages auf 33.000 Euro - attraktiver wird. Die Maßnahmen sollen Leistung wieder sichtbarer machen und sie belohnen“, schloss Wöginger.

(Schluss)

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