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TIROLER TAGESZEITUNG, Leitartikel: "Grenzgang gegen den Ausverkauf", von Peter Nindler
Ausgabe vom Montag, 7. August 2023
Die Landwirtschaft ist einer der Eckpfeiler der Tiroler Identität. Doch einmal mehr stößt das Land an Grenzen der europäi-schen Grundfreiheiten. Weil die EU zu viel zentral regelt und das Europa der Regionen nur ein regionales Mäntelchen ist.
Bauernland in Bauernhand: Politisch hat dieser jahrzehntelange Grundsatz nichts an Aktualität eingebüßt. Angesichts von nur zwölf Prozent siedelbarer Fläche geht es heute mehr denn je um die Sorge vor dem Ausverkauf eines wertvollen Stücks Tiroler Heimat. Wie bei den illegalen Freizeitwohnsitzen, den überdimensionierten Chaletdörfern oder touristischen Investorenmodellen.
Mit dem Beitritt zur Europäischen Union musste das Land Tirol 1995 zwangsläufig seine strenge Bodenpolitik liberalisieren. Obwohl es bereits davor einige – auch vom dominierenden ÖVP-Bauernbund – gedeckte Sünden bei Grund und Boden gegeben hat. So streng kann ein Gesetz gar nicht sein, als dass es nicht immer wieder im Sinne der Gleicheren unter den Gleichen ausgelegt wird. Trotzdem: Die Selbstbewirtschaftungs- und die Residenzpflicht waren Säulen einer rigorosen Landwirtschaftspolitik, um Höfe und Äcker zu erhalten. Und damit die Identität des Landes. Mit der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung wurde danach vieles aufgeweicht, zugleich eine Grauzone geschaffen.
Der schleichende Rückgang der bäuerlichen Betriebe begünstigt augenblicklich den Ausverkauf in den Gunstlagen. Entweder weil die Höfe aufgelassen werden oder sie leichter zu erwerben sind. Und dann meist nur noch als bäuerliche Fassade für einen (Freizeit-)Wohnsitz im Freiland dienen. Vor allem der Druck von Kapitalgesellschaften und Stiftungen aus den benachbarten EU-Ländern hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Mit den verschärften Regelungen wollte das Land gegensteuern. Nachvollziehbar für die Landesentwicklung und um wertvolle Produktionsflächen und bäuerliche Immobilien zu sichern.
Die faktische Selbstbewirtschaftungspflicht durch die Hintertür ist deshalb wie die Abschussverordnung für Problemwölfe eine rechtliche Gratwanderung. Ein Grenzgang im Umgang mit den EU-Prinzipien. Doch im Gegensatz zu den großen Beutegreifern steht Tirol im Grundverkehr schon seit Jahrzehnten in der europäischen Auslage. Weil viel Geld im Spiel ist und Brüssel stets auf die Einhaltung der Personenfreizügigkeit und Kapitalverkehrsfreiheit pocht.
Leider ist der aktuelle Anlassfall für die schwere Rüge des Verfassungsgerichtshofs mit der Schenkung der Klostergründe an das bayerische Kloster Ettal der falsche. Weil die Benediktiner sicher für eine nachhaltige Bewirtschaftung sorgen. Aber Gesetz ist Gesetz, das jetzt wohl wieder entschärft werden muss. Letztlich bleibt allerdings der schale Beigeschmack, dass von Brüssel aus über die Probleme Tirols hinweg entschieden wird. Ohne auf die regionalen Gegebenheiten und Herausforderungen – Stichwort Verkehr – Rücksicht zu nehmen.
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