- 15.06.2023, 15:38:55
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Erhöhung des Basis- und Referenzzinssatzes der OeNB
Wien (OTS) - Aufgrund des vom EZB-Rat am 15. Juni 2023 gefassten
geldpolitischen Beschlusses, den Hauptrefinanzierungszinssatz per 21.
Juni 2023 auf 4,00 % zu erhöhen, wird der Basiszinssatz mit Wirkung
21. Juni 2023 von derzeit 2,88 % auf 3,38 % angehoben.
Aufgrund des vom EZB-Rat am 15. Juni 2023 gefassten geldpolitischen
Beschlusses, die Spitzenrefinanzierungsfazilität per 21. Juni 2023
auf 4,25 % zu erhöhen, wird der Referenzzinssatz mit Wirkung 21. Juni
2023 von derzeit 4,00 % auf 4,50 % angehoben.
Weitere Informationen zu Zinssätzen und Wechselkursen finden Sie
hier: https://bit.ly/43H5sfI
Anmerkung: Gemäß § 1 des Bundesgesetzes, mit dem im Zivilrecht
begleitende Maßnahmen für die Einführung des Euro getroffen werden
(„1. Euro-Justiz-Begleitgesetz“) (BGBl. I Nr. 125/1998 idgF) in
Verbindung mit der Verordnung BGBl. II Nr. 27/1999 idgF ändert sich
der Basiszinssatz in dem Ausmaß, in dem sich der Zinssatz für die
Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank
(Bezugsgröße ist bei Mengentendern (Festsatztendern) der Fixzinssatz,
bei variablen Zinstenderverfahren der marginale Zinssatz) verändert,
wobei Veränderungen von insgesamt weniger als 0,50 Prozentpunkten
seit der jeweils letzten Änderung des Basiszinssatzes außer Betracht
bleiben; gleiches gilt für den Referenzzinssatz, der sich in dem
Ausmaß ändert, in dem sich der Zinssatz für die
Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank
verändert.
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