- 07.06.2023, 12:16:12
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Blimlinger erfreut über Novellierungsvorschläge zu Verbots- und Ehrenzeichengesetz: Altes Gesetz wurde Entwicklungen nicht gerecht
Grüne rufen zur Beteiligung am Begutachtungsverfahren auf
„Es freut mich sehr, dass es gelungen ist, einen Novellierungsvorschlag zu präsentieren, in dem deutlicher wird, wann Wiederbetätigung zu bestrafen ist. Mit der Möglichkeit der Diversion soll in bestimmten Fällen auch eine Ausstiegsperspektive aus rechtsextremen Kreisen ermöglicht werden“, sagt Eva Blimlinger, Sprecherin der Grünen für Antisemitismus und Rechtsextremismus, zu den Novellierungsvorschläge.
Der Nationalsozialismus, durch den Millionen von Menschen in Konzentrationslagern, Arbeitslagern und Gefängnissen getötet worden sind, ist Teil der österreichischen Geschichte. Bereits im Jahr 1945 wurde daher das Verbotsgesetz beschlossen, um in aller Deutlichkeit jegliche nationalsozialistische Wiederbetätigung zu bestrafen. Immer wieder hat sich gezeigt, dass das Verbotsgesetz den Entwicklungen der letzten Jahrzehnte nicht mehr gerecht wird. Es wird nun auf der Basis der Ergebnisse einer Arbeitsgruppe von Expertinnen und Experten aus der Zivilgesellschaft, Praxis, Wissenschaft und Verwaltung das Gesetz novelliert. Die Novelle wird zu einem modernen, praktikableren und damit effizienteren Verbotsgesetz führen, das nationalsozialistischer (Wieder-)Betätigung auf Ebene des Strafrechts ahndet.
Lange Jahre gab es immer wieder Diskussionen über die Aberkennung von Ehrenzeichen, insbesondere von Personen, die Nationalsozialisten und Nationalsozialistinnen waren. Dies war bis dato nicht möglich. „Ehrenzeichen sind ein wichtiges Signal, um Verdienste und herausragende Leistungen im Sinne der Republik Österreich anzuerkennen. Schon lange wurde versucht Aberkennungen zu ermöglichen, wenn die Geehrten dieser Würde nicht gerecht geworden sind, wie zum Beispiel dem NS-Arzt Heinrich Gross. Ich freue mich sehr, dass es nun gelungen ist, durch die Novellierung Ehrungen abzuerkennen“, sagt Blimlinger zum vorliegenden Entwurf.
„Wir freuen uns über eine zahlreiche Beteiligung am Begutachtungsverfahren“, weist Blimlinger auf die Möglichkeit zur Stellungnahme hin. Beide Gesetzesentwürfe stehen zur Begutachtung auf der Parlamentshomepage zur Verfügung.
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