• 01.06.2023, 22:00:02
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Tiroler Tageszeitung, Leitartikel, Ausgabe vom 2. Juni 2023. Von PETER NINDLER. "Im langen Schatten von Ischgl".

Innsbruck (OTS) - 

Drei Jahre nach Ausbruch der Corona-Pandemie dürfte rechtlich der Akt Ischgl mit der Abweisung des Schadenersatzes durch den Bund geschlossen sein. Vieles in der Diskussion war überzogen, doch die Fehler von Politik und Behörden picken.

Corona hat tiefe Narben hinterlassen, nicht nur in der Gesellschaft. Mit I­schgl stand Tirol jedoch wie kein anderes Land zu Beginn der Pandemie vor mehr als drei Jahren in der Auslage. Vielfach wurde das Coronavirus sogar mit Tirol gleichgesetzt, weil sich der Paznauner Nobelskiort zum Superspreader entwickelt hatte. Schließlich ließen sich im März und April 2020 weltweit 10.000 Corona-Infektionen auf die Tourismushochburg zurückführen. Après-Ski-Dorado, Ballermann der Alpen, ein ausufernder Ski-Tourismus, Gästescharen und eine Tourismuswirtschaft, die sich – wie viele andere auch – sehr schwergetan hat, mit dem Virus umzugehen, waren Verstärker einer negativen öffentlichen Wahrnehmung: national und international.
Dass es behördliche Pannen gegeben hat, steht hingegen außer Zweifel. Die unabhängige Expertenkommission zu Ischgl, die der renommierte ehemalige Vizepräsident des Obersten Gerichtshofs Ronald Rohrer geleitet hat, stellte bereits im Oktober 2020 sachlich nüchtern, aber in aller Deutlichkeit fest, dass Fehler auf allen politischen und behördlichen Ebenen gemacht wurden. Und entzauberte damit das peinliche politische Mantra des ehemaligen Gesundheitslandesrats Bernhard Tilg (ÖVP), wonach Tirol alles richtig gemacht habe. In den ersten Monaten der Pandemie war das übrigens gar nicht möglich, noch heut­e wird über die Angemessenheit von Corona-Maßnahmen diskutiert.
Rechtlich wollte der Verbraucherschutzverein VSV für Geschädigte, die sich in Ischgl mit Corona infiziert haben, Schadenersatz und Haftungen dafür erwirken. Natürlich ist das legitim und nachvollziehbar, aber es erfolgte stets mit emotionaler Begleitmusik, teils aggressiv und gespickt mit Vorverurteilungen. Mit der jetzt vorliegenden Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof die Haftung des Bundes im Einzelfall allerdings zurückgewiesen. Zugleich passt es ins oben skizzierte Bild, dass VSV-Obmann Peter Kolba das Urteil als Freibrief für Behörden bezeichnet, die während einer Pandemie nunmehr jeden Unsinn machen könnten, der ihnen einfällt. 
Die Fehler der Politik und Behörden picken seit 2020, andererseits haben die Gerichte bereits bei den strafrechtlichen Ermittlungen u. a. gegen Landesamtsdirektor Herbert Forster oder den ehemaligen Landecker Bezirkshauptmann Markus Maaß keine Beweise für ein schuldhaftes Verhalten ausgemacht und deshalb keine Anklage erhoben.
Unabhängig davon steht im Gegensatz zur schrägen Meinung des Ischgler Tourismusverbandschefs Alexander von der Thannen fest: Die Marke Tirol hat keinesfalls von Ischgl profitiert. Im Gegenteil. Sie musste aufpoliert werden. 


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