• 27.03.2023, 22:00:32
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Tiroler Tageszeitung, Leitartikel vom 28. März 2023. Von Peter Nindler: "Genug ist genug".

Innsbruck (OTS) - 

In öffentlichen Unternehmen benötigt es besondere Sorgfalt. Das gilt nicht nur für Landesunternehmen, sondern auch für kommunale Betriebe sollte es klare Richtlinien für Gehälter von Geschäftsführern geben. Hier herrscht Nachholbedarf. 

Mit den Managergehältern in öffentlichen Unternehmen ist das so eine Sache. Eigentlich wird in der Öffentlichkeit ständig darüber diskutiert, ob sie der Höhe nach gerechtfertigt sind, und dann von der Politik damit argumentiert, dass bei Gesellschaften, die im Wettbewerb stehen und als marktgängig bezeichnet werden, branchenübliche Einkommen bezahlt werden müssten. Ansonsten würde man die besten Manager nicht bekommen. Diese Begründung klingt schlüssig, doch das Problem liegt eine Ebene tiefer. Wie der Landesrechnungshof bereits 2015 erläutert hat, wurden trotzdem die informellen Vorgaben des Landes mit überschießenden Pensionsregelungen sowie Bonuszahlungen kreativ umschifft.
Zugleich sollte die seit 2012 geltende so genannte Managerrichtlinie für nicht marktgängige Betriebe, an denen das Land b­eteiligt ist, verhindern, dass ihre Geschäftsführer mehr als der Landeshauptmann verdienen. Damit wurde tatsächlich nachhaltiges Bewusstsein in vielen Bereichen geschaffen. Dass sich der Chef der Lebensraum Holding, Josef Margreiter, die Reisebüro-Lizenz für die Holding-Tochterfirma Tirol Werbung seit 2019 dennoch fürstlich mit 2000 Euro monatlich abgelten ließ, wirft hingegen die Frage auf, warum ihm dieser „Bonus“ gewährt wurde. Schließlich fällt die Lebensraum Tirol Holding unter die Managerrichtlinie. Ist genug nicht genug? 
Wenn jetzt wegen der finanziellen Schieflage des gemeindeverbandseigenen Dienstleistungsunternehmens GemNova ebenfalls bekannt wird, dass ihr abgelöster Geschäftsführer mehr als 17.000 Euro brutto im Monat verdient hat, so werden sich viele fragen, wie das geht. Öffentliche Gemeinden hin oder her: Der Gemeindeverband ist nämlich ein Verein und für die GemNova gilt deshalb nicht die Managerrichtlinie. Zwar musste das Land bisher 1,3 Mio. Euro zuschießen, doch auf das Geschäftsführergehalt hatte das keine Auswirkungen. 
Für ausgelagerte kommunale Gesellschaften gibt es überhaupt keine Vertragsschablonen. Hier herrscht Nachholbedarf, der Bundesrechnungshof mahnt das am Beispiel der Stadtgemeinde Schwaz aktuell ein. Öffentliche Unternehmen haben schließlich einen klaren Auftrag im Sinne des Gemeinwesens, obwohl sie vielfach privatwirtschaftlich tätig sind. Transparenz und Augenmaß, was die Gehälter betrifft, können deswegen nicht verschämt beiseitegeschoben werden.
Denn eines sollte den Vorständen und Managern von öffentlichen Betrieben stets bewusst sein: Sie wirtschaften nicht mit ihrem eigenen Vermögen, sondern mit jenem der Bürger.

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