- 20.02.2023, 10:49:06
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Brutto-Netto-Entlastungsrechner erweitert: Neue Funktion einer Nettoprognose
Persönliche finanzielle Entlastungen ab sofort auch bei Eingabe des Nettogehalts sichtbar
Utl.: Persönliche finanzielle Entlastungen ab sofort auch bei
Eingabe des Nettogehalts sichtbar =
Wien (OTS) - Um Inflation und steigenden Preisen entgegen zu wirken,
hat die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um den
Menschen die Sicherheit zu geben, dass sie sich ihr Leben auch
weiterhin leisten können. Mit dem Entlastungsrechner des
Finanzministeriums können die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ihre
persönliche Entlastung berechnen. Nun wurde der Online-Rechner unter
www.bmf.gv.at/entlastungsrechner nochmals erweitert: Ab sofort können
Bürgerinnen und Bürger ihre persönlichen finanziellen Entlastungen
mit Eingabe des Nettogehalts berechnen. Bislang war eine Prognose nur
durch die Eingabe des Brutto-Gehalts möglich.
Finanzminister Magnus Brunner: „Die durch den russischen
Angriffskrieg herbeigeführten hohen Energiekosten belasten die
Menschen in unserem Land. Als Bundesregierung haben wir bereits eine
Vielzahl an Entlastungsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Damit
unterstützen wir Familien, Haushalte und Betriebe in dieser
herausfordernden Phase. Mit dem Entlastungsrechner des
Finanzministeriums können die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler
berechnen, wie viel mehr netto ihnen durch die Entlastungsmaßnahmen
der Bundesregierung bleibt. Besonders positiv am Gehaltszettel wirken
sich natürlich die Abschaffung der Kalten Progression und die
Steuersenkungen aus."
Zahlreiche Entlastungsmaßnahmen – so bleibt dauerhaft mehr Netto vom
Brutto
Die Regierung hat im Vorjahr deutlich mehr für die Krisenbekämpfung
ausgegeben und an die Menschen zurückgegeben, als der Staat
eingenommen hat. Konkret wurden im Vorjahr 5,7 Mrd. Euro für
Entlastungs- und Teuerungsmaßnahmen ausbezahlt, 3,8 Mrd. Euro mussten
für die Beschaffung der strategischen Gas-Reserve aufgewendet werden
und 2,8 Mrd. Euro betragen die höheren Refinanzierungskosten.
Etliche der steuerlichen Maßnahmen wirken sich positiv auf den
Nettolohn aus: So profitieren alle Lohn- und Einkommensteuerzahler
von der Abschaffung der Kalten Progression und höheren
Absetzbeträgen. Zudem sinken die Steuersätze 2023 für die zweite und
dritte Tarifstufe aufgrund der ökosozialen Steuerreform und Familien
erhalten seit 2022 einen höheren Familienbonus bzw. Kindermehrbetrag.
Deutlich mehr Netto für kleine und mittlere Einkommen
Vor allem kleine und mittlere Einkommen profitieren besonders. So
wurden die Einkommensgrenzen für die untersten beiden Tarifstufen
über die Höhe der Inflationsrate hinaus angehoben. Bisher waren
Steuerzahler ab einer Einkommensgrenze von 11.000 Euro
steuerpflichtig – seit heuer liegt diese Grenze bei 11.693 Euro. Für
das gesamte Kalenderjahr 2023 kommt zudem für die dritte Tarifstufe
ein Mischsteuersatz von 41 % zu Anwendung. Im Jahr 2024 beträgt der
Steuersatz für die dritte Tarifstufe dann 40 %. Der Steuersatz für
die zweite Tarifstufe wird ab 2023 auf 30 % gesenkt, diese wurde im
Vorjahr noch mit dem Mischsatz in Höhe von 32,5 % berechnet und
betrug 2021 noch 35%.
Finanzminister Magnus Brunner: "Die Bundesregierung stellt das an
Hilfen zur Verfügung, was notwendig ist. Das haben wir in den
vergangenen Monaten mehrfach bewiesen – und wir tun das weiterhin.
Denn jetzt hat es oberste Priorität, die Kaufkraft der
Österreicherinnen und Österreicher zu erhalten. Der Budgetdienst des
Parlaments bestätigt: Wir haben durch unsere Hilfen kleine Einkommen
um bis zu 10 Prozent erhöht. Mit zahlreichen Entlastungmaßnahmen
sorgen wir dafür, dass den Menschen dauerhaft mehr Netto vom Brutto
bleibt und der Entlastungsrechner zeigt jedem sein persönliches Plus
beim Nettoeinkommen.“
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