• 30.01.2023, 09:48:45
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Digitalsteuer 2022: 96 Millionen Euro Steuereinnahmen von Onlinewerbeleistern

Im Vergleich dazu Werbeabgabe 2022 bei 98 Millionen Euro – Digitalsteuer trägt zu mehr Fairness bei

Utl.: Im Vergleich dazu Werbeabgabe 2022 bei 98 Millionen Euro –
Digitalsteuer trägt zu mehr Fairness bei =

Wien (OTS) - Die digitale Wirtschaft war in den letzten Jahren und
ist weiterhin eine der großen Herausforderungen für die
Steuerpolitik. Grund dafür ist, dass Digitalkonzerne ihre Umsätze und
Gewinne auch an Orten erzielen, an denen sie keine Niederlassung oder
Betriebsstätte haben, so dass die Besteuerung schwierig ist und
Wettbewerbsverzerrungen entstehen.

Die OECD und die EU arbeiten daher seit längerem an der Umsetzung von
Lösungen zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft.

Während Werbeeinschaltungen wie Inserate, Werbespots und Plakate in
klassischen Medien in Österreich der Werbeabgabe in Höhe von 5 %
unterliegen, ist Werbung im Internet bzw. in digitaler Form wie etwa
Bannerwerbung oder Suchmaschinenwerbung von der Werbeabgabe
ausgenommen. Um schon jetzt für mehr Steuergerechtigkeit zwischen
allen Werbeleistern zu sorgen, erhebt Österreich als Übergangslösung
bis zu einem globalen Konsens seit 1. Jänner 2020 eine Digitalsteuer
auf Onlinewerbeleistungen. Im ersten Jahr wurden 43 Millionen Euro
eingenommen, 2021 waren es 80 Millionen Euro, 2022 insgesamt 96
Millionen. Für 2023 werden 120 Millionen Euro prognostiziert.

Finanzminister Magnus Brunner: „Die Bundesregierung hat mit der
Digitalsteuer 2020 als eines der ersten Länder einen nationalen
Schritt für mehr Fairness gesetzt und diese Entscheidung war richtig.
Denn das derzeit noch vorherrschende internationale Steuersystem
trägt aktuellen Entwicklungen, insbesondere im Bereich der digitalen
Wirtschaft nicht ausreichend Rechnung. Es stellt auf physische
Präsenz ab, während Unternehmen mit neuen digitalen Businessmodellen
vielfach hohe Wertschöpfung auf einem Markt erzielen. Es ist daher
eine Frage der Gerechtigkeit, dass Digital-Giganten auch dort, wo sie
gute Geschäfte machen, Steuern zahlen. Österreich war zudem
maßgeblich in die Verhandlungen zur internationalen Digitalsteuer
involviert und wir werden auch Treiber für eine rasche Umsetzung der
weiteren international notwendigen Vorarbeiten sein.“

Näheres zur Digitalsteuer

Steuerschuldner sind Unternehmen, die Onlinewerbeleistungen gegen
Entgelt erbringen und innerhalb eines Wirtschaftsjahres einen
weltweiten Umsatz von zumindest 750 Mio. Euro und im Inland einen
Umsatz von zumindest 25 Mio. Euro aus der Durchführung von
Onlinewerbeleistungen erzielen. Bemessungsgrundlage der Digitalsteuer
ist das Entgelt, das ein Onlinewerbeleister von einer Auftraggeberin
oder einem Auftraggeber erhält. Die Steuer beträgt 5 Prozent der
Bemessungsgrundlage. Als Onlinewerbeleistung gelten
Werbeeinschaltungen auf einer digitalen Schnittstelle, insbesondere
in Form von Bannerwerbung, Suchmaschinenwerbung und vergleichbaren
Werbeleistungen. Die Abgabe ist selbst zu berechnen und beim
Finanzamt für Großbetriebe anzumelden.

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