• 04.01.2023, 13:00:49
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  • OTS0064

Geflügelwirtschaft verurteilt und bekämpft Verstöße gegen Tierschutzrecht

Geflügelwirtschaft Österreich begrüßt das Aufzeigen von Missständen und intensiviert Maßnahmen zur Einhaltung von Tierschutzstandards

Utl.: Geflügelwirtschaft Österreich begrüßt das Aufzeigen von
Missständen und intensiviert Maßnahmen zur Einhaltung von
Tierschutzstandards =

Wien (OTS) - Die heute im Rahmen einer Pressekonferenz des VGT
vorgestellten Videoaufnahmen aus südoststeirischen
Geflügelmastbetrieben wurden seitens der Dachorganisation der
österreichischen Geflügelwirtschaft zum Anlass genommen, um die damit
aufgezeigten Verstöße gegen das Tierschutzrecht scharf zu
verurteilen.

Die Nichteinhaltung der tierschutzrechtlich vorgeschriebenen
Ruhephase durch „Dauerlicht“ sei klar abzulehnen und entspreche nicht
den Branchenstandards. Auch die im Rahmen eines der heute
veröffentlichten Videos gezeigte Nottötung eines Masthuhns sei nicht
vorschriftskonform durchgeführt worden. Zwar seien Nottötungen am Hof
in bestimmten Fällen vorgeschrieben (um kranken Tieren Qualen zu
ersparen), die vorherige Betäubung habe in solchen Fällen allerdings
fachgemäß zu erfolgen.

Missstände inzwischen abgestellt

Unabhängig davon verwehrt sich die Geflügelwirtschaft Österreich
gegen den aus diesen Bildern abgeleiteten Vorwurf, dass die
betroffenen Betriebe ihre Masttiere methodisch vernachlässigt hätten,
sowie den Versuch einer Skandalisierung der gesamten Branche. Die
vielen ordnungsgemäß arbeitenden Mastbetriebe hätten es nicht
verdient, durch solche Ereignisse in Misskredit gebracht zu werden.
Abgesehen davon, dass kranke Tiere für die betroffenen Bauern immer
auch einen wirtschaftlichen Schaden bedeuten würden, sei selbst unter
optimalen Bedingungen und unabhängig von der Hühnerrasse bei
Herdenbeständen ein kleiner Anteil von schwächeren und
krankheitsanfälligeren Tieren unvermeidbar.

Betont wurde zudem, dass die aufgezeigten Missstände bereits im
Vorjahr abgestellt wurden. Nachdem die drei betroffenen
Geflügelmastbetriebe Mitte Dezember letzten Jahres wegen Verstößen
gegen das Tierschutzgesetz angezeigt wurden, kam es umgehend zu
unangemeldeten Kontrollen seitens der zuständigen Amtstierärzte sowie
der AMA-Marketing. Alle diese Untersuchungen hätten ungeachtet
einzelner Regelverstöße keine Hinweise auf systematische Verletzungen
von tierschutzrechtlichen Vorschriften ergeben. Darüber hinaus seien
in den letzten beiden Wochen zusätzlich 20 Betriebe durch
unangekündigte Spot-Audits überprüft worden, bei denen keine
relevanten Abweichungen oder Verfehlungen bei der Tierhaltung
festgestellt werden konnten. Weitere Kontrollen finden in den
nächsten Wochen statt.

Maßnahmen zur Einhaltung von Tierschutzstandards gesetzt

„Die Bilder tun uns weh, wir begrüßen es aber, wenn solche Defizite
in einzelnen Betrieben aufgezeigt werden. Durch verstärkte
Beratungen, Nachschulungen und strenge Kontrollen gilt es, solche
Probleme von vorne herein zu vermeiden“, so der Obmann der
Geflügelwirtschaft Österreich, Markus Lukas.

Als Sofortmaßnahme habe die Geflügelwirtschaft Österreich daher alle
Mastbetriebe im Land nochmals eindringlich auf die geltenden
Vorschriften hingewiesen. Darüber hinaus sei sichergestellt worden,
dass im derzeit laufenden Schulungsprogramm für Landwirte verstärkt
auf die betroffenen Themen eingegangen wird. Neben zusätzlichen
Schulungs- und Beratungsangeboten sowie einem Fokus auf verstärkte
Nachschulungen hinsichtlich der einzuhaltenden Ruhephasen und
vorschriftskonformer Nottötungen möchte die Geflügelwirtschaft die
Vorkommnisse überdies zum Anlass nehmen, um noch in diesem Jahr ihre
Qualitätsstandards weiter zu verbessern. Entsprechende Pläne sollen
in den nächsten Monaten vorgestellt werden.

Geflügelwirtschaft Österreich „offen für langsam wachsende Rassen"

Offen zeigte sich die Geflügelwirtschaft für die marktangepasste
Umsetzung der heute seitens des VGT erhobene Forderung nach der
„Europäischen Masthuhn-Initiative“. Die meisten der damit verbundenen
Standards würden hierzulande aufgrund der österreichischen
Bestimmungen im AMA-Gütesiegel bereits heute erfüllt, die einzige
größere Umstellung sei der geforderte Einsatz langsam wachsender
Hühnerrassen. „Wir sind jederzeit bereit, solche langsam wachsenden
Rassen in der Geflügelhaltung einzusetzen, wenn der Markt das
ermöglicht. Hier sind vor allem auch der Handel sowie die
Konsumentinnen und Konsumenten gefordert“, so Obmann Lukas
abschließend.

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