• 28.12.2022, 11:47:03
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  • OTS0048

Erstbilanz 2022: Finanzamt für Großbetriebe hat rund 435 Millionen Euro an Steuernachzahlungen vorgeschrieben

Knapp 4.500 Außendienstmaßnahmen wie Prüfungen und Nachschauen im Jahr 2022

Utl.: Knapp 4.500 Außendienstmaßnahmen wie Prüfungen und Nachschauen
im Jahr 2022 =

Wien (OTS) - Die heurige Bilanz des Finanzamts für Großbetriebe (FAG)
kann sich sehen lassen: So wurden bis zum Jahresende 2022 rund 46,5
Milliarden Abgabenaufkommen durch die Tätigkeit der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter im Außen- und Innendienst gesichert. Das
Arbeitspensum ist dabei enorm, denn zur Sachverhaltsklärung bei
Großbetrieben kommt es überwiegend zu Prüfungshandlungen in den
Unternehmen selbst. Im Jahr 2022 gab es insgesamt 4.373
Außendienstmaßnahmen wie Prüfungen und Nachschauen. Diese führten
schlussendlich zu einem beeindruckenden steuerlichen Mehrergebnis
(vorgeschriebene Nachzahlungen) von rund 435 Millionen Euro.

Finanzminister Magnus Brunner: „Das 2021 geschaffene Finanzamt für
Großbetriebe leistet wichtige Arbeit und sichert rund die Hälfte des
Steueraufkommens in ganz Österreich. Das ist keine leichte Aufgabe,
unter anderem, weil das Steuerrecht zunehmend komplexer und
internationaler wird, weshalb auch die verstärkte Zusammenarbeit mit
anderen Staaten notwendig ist. Ich danke allen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern des FAG für ihren vorbildlichen Einsatz für einen fairen
Wettbewerb in der Wirtschaft.“

Einen Schwerpunkt im FAG bildet das Thema Tax Compliance. „Tax
Compliance wird im FAG mit den Steuerkunden aktiv gelebt. Es gibt
einen kontinuierlichen Anstieg der Steuerkunden, die die begleitende
Kontrolle in Anspruch nehmen – derzeit sind das knapp 200
Unternehmen. Die begleitende Kontrolle ist eine Alternative, die
Großunternehmen zur Außenprüfung wählen können, um im laufenden
Austausch mit der Finanzverwaltung zu komplexen Steuerrechtsfragen,
wie etwa bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, zu sein,“ so Sabine
Schloffer-Stampler, Vorständin des FAG. Zusätzlich wird das
International Compliance Assurance Programm (ICAP) als OECD Projekt
zur gemeinsamen Bewertung grenzüberschreitender Besteuerungsrisiken
durch mehrere betroffene Steuerverwaltungen bei fünf Unternehmen in
der Praxis umgesetzt. Mit zwei Unternehmen wurde die Bewertung der
Besteuerungsrisiken bereits abgeschlossen. Außerdem stellen auch 45
Auskunftsbescheide („Advance Rulings“) einen wesentlichen Bestandteil
der gelebten Tax Compliance dar. Mit Auskunftsbescheiden kann durch
einen Bescheid des Finanzamtes für Großbetreibe eine unsichere
rechtliche Fragestellung eines Unternehmens vor deren Behandlung
geklärt werden.

Das FAG hat jedoch auch Aufgaben bei der Bewältigung der COIVD-19
Krise im Jahr 2022 übernommen. Dabei hat die Erstellung von Gutachten
und Überprüfung der COFAG Förderungen im Jahr 2022 die
Arbeitskapazität von mehr als fünf Prüfteams umfasst. Insgesamt
wurden 1.401 Gutachten bei Großbetrieben erstellt und an die COFAG
übermittelt.

Die Betriebsveranlagungsteams im FAG konnten 2022 die Bearbeitung der
Anträge sowohl hinsichtlich des Erledigungsstandes als auch
hinsichtlich der Durchlaufzeiten im Vergleich zu Jahr 2021
verbessern. Im Team Abzugsteuererstattung hat sich das Volumen der
ausgezahlten Erstattungsbeträge um rund 30% - das sind rund 34
Millionen Euro - gesteigert.

2023 Schwerpunkt auf Prüfungen, Nachschauen vor Ort und Forcierung
der internationalen Zusammenarbeit

Das FAG wird auch im Jahr 2023 den Schwerpunkt auf die Tätigkeit im
Außendient vor Ort in den Unternehmen legen. Dafür stehen rund 80
Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. Außerdem
ist geplant, die internationalen Themenstellungen durch Aktivierung
der internationalen Vernetzung und Bekämpfung von modellhaften und
grenzüberschreitenden Gestaltungen zu forcieren. Auch die Bekämpfung
von Abgabenbetrug ist als Arbeitsschwerpunkt für das Jahr 2023
geplant. Dazu wird es im FAG neben einer personellen Verstärkung auch
inhaltliche Schwerpunkte geben. Die Evaluation der begleitenden
Kontrolle wird im Jahr 2023 im FAG abgeschlossen, damit endet der
fünfjährige Evaluationszeitraum.

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