• 15.12.2022, 15:32:33
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  • OTS0198

Erhöhung des Basis- und Referenzzinssatzes der OeNB

Wien (OTS) - Der Basiszinssatz wird – aufgrund des vom EZB-Rat am 15.
Dezember 2022 gefassten geldpolitischen Beschlusses, den
Hauptrefinanzierungszinssatz per 21. Dezember 2022 auf 2,50 Prozent
zu erhöhen – mit Wirkung 21. Dezember 2022 von derzeit 1,38 Prozent
auf 1,88 Prozent angehoben.

Der Referenzzinssatz wird – aufgrund des vom EZB-Rat am 15. Dezember
2022 gefassten geldpolitischen Beschlusses, die
Spitzenrefinanzierungsfazilität per 21. Dezember 2022 auf 2,75
Prozent zu erhöhen – mit Wirkung 21. Dezember 2022 von derzeit 2,50
Prozent auf 3,00 Prozent angehoben.

Weitere Informationen zu Zinssätzen und Wechselkursen finden Sie auf
der Website der OeNB: https://bit.ly/3THUqC9

Anmerkung: Gemäß § 1 des Bundesgesetzes, mit dem im Zivilrecht
begleitende Maßnahmen für die Einführung des Euro getroffen werden
(„1. Euro-Justiz-Begleitgesetz“) (BGBl. I Nr. 125/1998 idgF) in
Verbindung mit der Verordnung BGBl. II Nr. 27/1999 idgF ändert sich
der Basiszinssatz in dem Ausmaß, in dem sich der Zinssatz für die
Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank
(Bezugsgröße ist bei Mengentendern (Festsatztendern) der Fixzinssatz,
bei variablen Zinstenderverfahren der marginale Zinssatz) verändert,
wobei Veränderungen von insgesamt weniger als 0,50 Prozentpunkten
seit der jeweils letzten Änderung des Basiszinssatzes außer Betracht
bleiben; gleiches gilt für den Referenzzinssatz, der sich in dem
Ausmaß ändert, in dem sich der Zinssatz für die
Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank
verändert.

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