- 29.11.2022, 11:15:53
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Zadić, Korosec und Rauch: „Ende der Altersdiskriminierung bei Kreditvergabe ist Meilenstein für Selbstbestimmung von Senior:innen!“
Gesetzesnovelle nach deutschem Vorbild schafft mehr Fairness für ältere Menschen und ist Ergebnis enger Zusammenarbeit zwischen Bundesregierung und Seniorenrat.
Utl.: Gesetzesnovelle nach deutschem Vorbild schafft mehr Fairness
für ältere Menschen und ist Ergebnis enger Zusammenarbeit
zwischen Bundesregierung und Seniorenrat. =
Wien (OTS) - Justizministerium, Österreichischer Seniorenrat und
Konsument:innenschutzministerium haben heute im Rahmen einer
Pressekonferenz die Einigung über eine Novelle des Hypothekar- und
Immobilienkreditgesetzes bekanntgegeben, mit der die Diskriminierung
bei Kreditvergaben an ältere Menschen der Vergangenheit angehören.
Zukünftig werden das Vorhandensein finanzieller Sicherheiten und die
Rückzahlungswahrscheinlichkeit, anstatt der bisher herangezogenen
statistischen Lebenserwartung, ausschlaggebend für die Vergabe von
Bankkrediten sein. Zadić, Korosec und Rauch sind sich einig: „Das ist
ein Meilenstein für die Selbstbestimmung von Senior:innen.“
Die bisherige Gesetzeslage benachteiligte ältere Menschen und
erschwerte ihnen die Fortführung eines eigenständigen Lebensstils,
besonders im Hinblick auf den alters- und pflegegerechten Umbau von
Eigenheimen (z.B. Bad, Treppenlift, Barrierefreiheit) sowie die
politisch und ökologisch gewünschte Finanzierung von
Gebäudesanierungen.
Justizministerin Alma Zadić: „Mit der heute vorgestellten
Gesetzesnovelle beenden wir die Altersdiskriminierung bei
Kreditvergaben und sorgen so für ein gerechteres Miteinander. Es ist
unsere Aufgabe als Bundesregierung jeglichen Formen von
Diskriminierung einen wirksamen Riegel vorzuschieben. Dazu zählt auch
die Benachteiligung älterer Menschen bei der Kreditvergabe. Klar ist:
Alter darf genauso wenig wie etwa Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht
oder sexuelle Orientierung eine Entschuldigung für ungerechtfertigte
Benachteiligungen sein.“
Um diesen Missstand zu beenden, führten das Justizministerium, der
Österreichische Seniorenrat als die sozialpartnerschaftliche
Interessensvertretung von 2,4 Millionen Senior:innen, sowie das
Konsument:innenschutzministerium intensive und konstruktive
Verhandlungen. Auf Anregung von Seniorenrats-Präsidentin Ingrid
Korosec wurde eine Regelung nach deutschem Vorbild erarbeitet.
Ingrid Korosec, vorsitzende Präsidentin des Österreichischen
Seniorenrats und Präsidentin des Österreichischen Seniorenbundes:
„Kreditwürdigkeit ist eine Frage der finanziellen Sicherheiten, nicht
des Alters! Darum habe ich dafür gekämpft, dass auch in Österreich
möglich wird, was in Deutschland längst Praxis ist. Mit der
Gesetzesnovelle haben wir eine große Ungerechtigkeit bei der
Kreditvergabe beseitigt. Es wäre eine inakzeptable Form der
Altersdiskriminierung, wenn ältere Menschen ihre gewohnte Umgebung
oder ihr Eigenheim verlassen müssten, weil sie trotz Sicherheiten
keinen Kredit bekämen. Die Novelle ist ein großer Etappensieg für
Senior:innen und gegen Altersdiskriminierung!“
Bundesregierung und Seniorenrat setzen mit dieser Gesetzesnovelle ein
klares Zeichen gegen Altersdiskriminierung und unterstützen ältere
Menschen aktiv ein selbstständiges Leben zu führen.
Konsument:innenschutzminister Johannes Rauch: „Als
Konsument:innenschutzminister ist es mir besonders wichtig, die
Rechte der Senior:innen zu schützen. Es muss Menschen auch in einem
höheren Alter möglich sein, wichtige Investitionen vorzunehmen, ohne
dass die Gefahr besteht, dass die Erb:innen ein Haus oder eine
Wohnung verlieren. Das stellen wir mit den flankierenden Maßnahmen
zur Novelle sicher. Mit der Neuregelung schaffen wir eine gute
Balance zwischen den berechtigten Interessen älterer Menschen und
jener der Banken, die Sicherheiten für ihre Kredite brauchen.“
Mit der Novelle wird klargestellt, unter welchen Voraussetzungen die
Möglichkeit des Versterbens des/der Kreditnehmer:in während der
Vertragslaufzeit im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung
unberücksichtigt bleiben kann. Zum einen muss wahrscheinlich sein,
dass der/die Kreditnehmer:in zu ihren/seinen Lebzeiten die
vereinbarten laufenden Kreditraten aus dem Kreditvertrag bezahlen
kann. Zum anderen muss der Wert der als Sicherheit dienenden
Vermögenswerte Gewähr für die Abdeckung der mit dem Kreditvertrag im
Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten leisten.
Das Gesetz soll Anfang des Jahres 2023 im Parlament beschlossen
werden und mit 1. April 2023 in Kraft treten.
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