• 02.11.2022, 14:13:13
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  • OTS0139

Spitalsärzte: „Stadt Wien reagiert mit Maulkorberlass zu Gefährdungsanzeigen in den Gemeindespitälern“

Ärztekammer kritisiert Dienstanweisung an Ärztinnen und Ärzte – Ferenci: „Panik von Stadtrat Hacker über katastrophale Situation offenbar groß“

Utl.: Ärztekammer kritisiert Dienstanweisung an Ärztinnen und Ärzte
– Ferenci: „Panik von Stadtrat Hacker über katastrophale
Situation offenbar groß“ =

Wien (OTS) - Mit großer Empörung reagiert die Wiener Ärztekammer und
insbesondere deren Vizepräsident und Obmann der Kurie angestellte
Ärzte der Ärztekammer für Wien, Stefan Ferenci, auf die jüngste
Dienstanweisung der Generaldirektion an das Personal des Wiener
Gesundheitsverbunds (WIGEV), wonach das Weiterleiten von
Gefährdungsanzeigen dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen
könnte. Ferenci: „Stadtrat Peter Hacker schickt wieder seine
Prätorianer aus, um Ärzteschaft und Pflegepersonal zu nötigen, die
permanent patientengefährdenden Rahmenbedingungen im WIGEV unter den
Teppich zu kehren.“ ****

Aus Sicht der Ärztekammer ist es selbstverständlich erlaubt,
Informationen über dienstliche Angelegenheiten und Missstände, die
die dienstliche Situation der Ärztinnen und Ärzte betreffen, wie
beispielsweise Patientengefährdungen, an die Standesvertretung der
Wiener Ärztinnen und Ärzte zu übermitteln. Dazu zählen insbesondere
Gefährdungsanzeigen. „Wir haben dazu auch einen Auszug eines
Rechtsgutachtens des Arbeitsrechtlers Prof. Wolfgang Mazal auf
unserer Website zur Verfügung gestellt. Unabhängig davon werden wir
sämtliche übermittelten Gefährdungsanzeigen vertraulich behandeln und
nur nach expliziter Zustimmung durch die Kolleginnen und Kollegen
veröffentlichen oder an die Medien weitergeben“, so Ferenci.

Die der Ärztekammer vorliegende Dienstanweisung ist von der
gesamten Generaldirektion unterzeichnet, also auch von dem für das
AKH zuständigen Herwig Wetzlinger, „der bereits für die Misere dort
verantwortlich ist und dort nachweislich im Falle der Urologie
jahrelang nicht gehandelt hat“, erklärt Ferenci.

Ein weiterer interessanter Aspekt ist für Ferenci, dass, während
Hacker behaupte, eine Gefährdungsanzeige sei „kein Instrument für
Führungskräfte“, nun mit der Dienstanweisung auch alle Führungskräfte
verpflichtet würden, bei potenzieller Patientengefährdung
Gefährdungsanzeigen zu schreiben. „Offenbar hat die Generaldirektion
im WIGEV das Vertrauen in den Stadtrat verloren und hat Angst, das
nächste Bauernopfer für den Stadtrat zu werden“, so Ferenci.

Für die Ärztekammer ist damit die daraus resultierende echte
Botschaft an das Gesundheitspersonal umso wichtiger: „Klar ist, egal
ob Assistenz-, Fach- oder Primararzt oder ärztlicher Direktor:
Sichern Sie sich ab, übernehmen Sie nicht die Haftung für die
verfehlte Gesundheitspolitik des Stadtrats.“ (ast)

(S E R V I C E – Das Gutachten von Prof. Wolfgang Mazal finden Sie
unter folgendem Link www.aekwien.at/rechtsgutachten_informationen.
Gefährdungsanzeigen können unter [email protected] an
die Ärztekammer vertraulich übermittelt werden.)

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