- 08.09.2022, 16:05:26
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- OTS0191
Erhöhung des Basis- und Referenzzinssatzes der OeNB
Wien (OTS) - Der Basiszinssatz wird – aufgrund des vom EZB-Rat am 8.
September 2022 gefassten geldpolitischen Beschlusses, den
Hauptrefinanzierungszinssatz per 14. September 2022 auf 1,25 Prozent
zu erhöhen – mit Wirkung 14. September 2022 von derzeit –0,12 Prozent
auf 0,63 Prozent angehoben.
Der Referenzzinssatz wird – aufgrund des vom EZB-Rat am 8. September
2022 gefassten geldpolitischen Beschlusses, die
Spitzenrefinanzierungsfazilität per 14. September 2022 auf 1,50
Prozent zu erhöhen – mit Wirkung 14. September 2022 von derzeit 0,65
Prozent auf 1,75 Prozent angehoben.
Anmerkung: Gemäß § 1 des Bundesgesetzes, mit dem im Zivilrecht
begleitende Maßnahmen für die Einführung des Euro getroffen werden
(„1. Euro-Justiz-Begleitgesetz“) (BGBl. I Nr. 125/1998 idgF) in
Verbindung mit der Verordnung BGBl. II Nr. 27/1999 idgF ändert sich
der Basiszinssatz in dem Ausmaß, in dem sich der Zinssatz für die
Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank
(Bezugsgröße ist bei Mengentendern (Festsatztendern) der Fixzinssatz,
bei variablen Zinstenderverfahren der marginale Zinssatz) verändert,
wobei Veränderungen von insgesamt weniger als 0,50 Prozentpunkten
seit der jeweils letzten Änderung des Basiszinssatzes außer Betracht
bleiben; gleiches gilt für den Referenzzinssatz, der sich in dem
Ausmaß ändert, in dem sich der Zinssatz für die
Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank
verändert.
Weitere Informationen:
https://www.oenb.at/Statistik/Standardisierte-Tabellen/zinssaetze-und
-wechselkurse.html#
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