• 19.08.2022, 09:04:55
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  • OTS0014

20 Jahre modernes Kartellrecht in Österreich

Bundeskartellanwalt präsentiert Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021

Utl.: Bundeskartellanwalt präsentiert Tätigkeitsbericht für das Jahr
2021 =

Wien (OTS) - Mit der Kartellnovelle 2002 haben die
Bundeswettbewerbsbehörde und der Bundeskartellanwalt die
Sozialpartner als primäre Aufgriffsorgane im Kartellrecht abgelöst.
Seit 20 Jahren ist es damit die Aufgabe der neuen Amtsparteien,
Verstöße gegen das Kartellrecht vor das Kartellgericht zu bringen.

Zur Vermeidung von Doppelbelastungen für die Unternehmen kommt dabei
der Bundeswettbewerbsbehörde die alleinige Ermittlungskompetenz zu.
Der Bundeskartellanwalt vertritt als Korrektiv im Rahmen eines
Vier-Augen-Prinzips die öffentlichen Interessen und sichert den
gesetzmäßigen Vollzug ab. Angesichts von Geldbußen im zweistelligen
Millionenbereich und der Überprüfung von noch größeren
Unternehmensfusionen ist eine derartige institutionelle Absicherung
der Gesetzmäßigkeit unumgänglich.
Dr. Alfred Mair, MBA, war von 2002 bis zu seinem frühen Ableben 2020
Bundeskartellanwalt. Er wurde 2020 durch Mag. Heinz Ludwig Majer,
MBA, ersetzt. Mag. Gustav Stifter, MBA, ist seit 2002
Bundeskartellanwalt-Stellvertreter. Er ist damit einer der am
längsten dienenden Mitarbeiter der Republik Österreich im
Kartellrechtsvollzug. Seit 1.8.2022 wird das Team durch Mag.a Verena
Strasser als weitere Bundeskartellanwalt-Stellvertreterin
unterstützt.

Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde hat sich als
schlagkräftige Ermittlerin erwiesen. Daher liegt das Hauptaugenmerk
des Bundeskartellanwalts in der Unterstützung der Behörde in
umfangreichen Fällen und in der Vertretung vor dem Kartellgericht.
Insgesamt wurden im modernen Kartellrechtsvollzug in Österreich seit
2002 Geldbußen von über € 300 Mio. verhängt und bezahlt, eine Summe,
die die Kosten von Kartellgericht, Bundeswettbewerbsbehörde und
Bundeskartellanwalt um ein Vielfaches übersteigt.

Neben seiner Tätigkeit im Kartellrecht ist der Bundeskartellanwalt
für das kartellrechtliche Kronzeugenverfahren im Strafverfahren (§
209b StPO) und die EU-Verbraucherbehördenkooperation zuständig. Der
Tätigkeitsbericht 2021 ist nun auf www.justiz.gv.at abrufbar und
zeigt unter anderem:

Kartellverfolgung
Auch im Jahr 2021 wurden wieder in enger und konstruktiver
Kooperation mit der Bundeswettbewerbsbehörde zwei Settlements im
Baukartell verhandelt. Beim Kronzeugen STRABAG AG, der sehr
umfangreich kooperiert hatte, wurde nach einem Settlement eine
Geldbuße iHv 45,37 Mio. € verhängt. Gegen die Porr AG wurde aufgrund
eines Settlements eine Geldbuße iHv 62,35 Mio. € verhängt.
Weitere Kartelle im Bereich Tischlereien, Fassadenbau, Submetering,
bei Schultaschen und Rucksäcken sowie im Bereich der
Steuerungstechnik sind bereits im kartellgerichtlichen Verfahren oder
stehen knapp davor.

Kartellrechtliche Kronzeugen im Strafverfahren
In diesem Tätigkeitsbereich entscheidet der Bundeskartellanwalt, ob
eine Weiterführung von Strafverfahren gegen Mitarbeiter von
Kronzeugenunternehmen unverhältnismäßig wäre. In sechs Fällen wurde
2021 diesbezüglich Kontakt mit dem Bundeskartellanwalt aufgenommen.
In einem Fall ergab die eingehende Prüfung, dass der
Staatsanwaltschaft zum Zeitpunkt des Kronzeugenantrages der Umfang
des sich über ganz Österreich erstreckenden Kartells noch nicht
bekannt war. Es war daher eine Mitteilung zu erlassen, dass das
Strafverfahren gegen die Mitarbeiter des Unternehmens – unter der
Bedingung voller Kooperation der Mitarbeiter auch bei der
Staatsanwaltschaft – einzustellen ist. Ein weiterer Fall wurde
mittlerweile 2022 abgeschlossen, vier weitere Fälle werden in naher
Zukunft zu prüfen sein.

Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen
Nur der Bundeskartellanwalt und die Bundeswettbewerbsbehörde können
Anträge zur Prüfung von Zusammenschlüssen vor dem Kartellgericht
stellen. Im Jahr 2021 brachte der Bundeskartellanwalt zwei
Prüfungsanträge ein. Sie betrafen den Erwerb der Gif-Suchmaschine
„Giphy“ durch Meta Platforms (vormals Facebook Inc) sowie der Kauf
von Standorten der von REWE kontrollierten
AGM-Lebensmittelgroßhandelskette durch den internationalen
Lebensmittelgroßhändler Metro. Beide Zusammenschlüsse wurden mit
Auflagen durch das Kartellgericht freigegeben. Drei weitere zunächst
kritisch erscheinende Zusammenschlüsse konnten noch in der ersten
Phase durch Auflagen gelöst werden. Insgesamt wurden über 600
Anmeldungen bei der Bundeswettbewerbsbehörde eingebracht und an den
Bundeskartellanwalt weitergeleitet.

Verbraucherbehördenkooperation
Nach Inkrafttreten der Europäischen Verbraucherkooperationsverordnung
und deren Umsetzung durch das Verbraucherbehördenkooperationsgesetz
im Berichtsjahr stieg die Anzahl der Verbraucherbehördenfälle an. So
gab es insgesamt 42 Verbraucherbehördenverfahren, darunter drei
eingehende Durchsetzungsersuchen und drei ausgehende
Durchsetzungsersuchen. In „Joint Actions“ von Behörden verschiedener
Mitgliedstaaten gemeinsam mit der Europäischen Kommission konnten
wesentliche Verbesserungen für Verbraucher bei Unternehmen wie
TikTok, Google, Amazon, Shopify, Sony uA erreicht werden.

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